Neu ist im Gesetzentwurf eine Verlängerung der Verjährungsfrist

Begonnen von CCR, 11. Juni 2020, 17:38:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

CCR

Neu ist im Gesetzentwurf eine Verlängerung der Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von 20 auf 25 Jahre. Damit soll die schwierige Aufarbeitung der Cum-Ex-Gestaltungen vor Gericht abgesichert werden. Auch sollen die ,,Taterträge" länger eingezogen werden können. Insgesamt führt der Gesetzentwurf zu Ausfällen von gut 28 Milliarden Euro, den Großteil trägt der Bund.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/auto-verkehr/hoehere-kfz-steuer-suv-fahrer-muessen-draufzahlen-16806402.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE