FSJ, Probleme bei Berechnung in BG

Begonnen von CHRISTIAN, 16. Juni 2020, 19:01:09

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CHRISTIAN

Hallo, leider ist mit keine bessere Überschrift eingefallen.
Damit ich bis sep nicht zuhause rumsitze mache ich ein fsj.
Verdiene dort 420 Euro, plus Kindergeld 204 Euro
Mein Vater hat laut Bescheid derzeit 432 EuroHartz IV
Mir stehen 345 Euro zu.
Gesamtbedarf 777 Euro ( Mietkosten haben wir keine)
Mir wurde zwar ein Freibetrag von 200 Euro eingeräumt, aber durch Fahrtkosten von 208 Euro liegen wir 8 Euro unter dem Regelsatz. Wenn ich sofort zum arbeiten aufhöre, hätte ich wieder 8 Euro mehr.
Laut Jobcenter werden die Fahrtkosten nicht angerechnet, und es sei unser eigenes Problem. Sollte das wiklich so sei nwerde ich bis zum Beginn meiner Lehre nichts nehr machen. Ich bin am Tag 12 Stunden mit Fahrt unterwegs und bekomme 8 Euro weniger als jede andere BG. Der Wiederspruch gegen den Bescheid wurde heute abgelehnt. Die Belohnung das ich für -8 Euro im Altenheim richtige Pflegearbeit leiste. Ich hoffe mal, das der Jobcenter in Unrecht ist und wir Klage einreichen können.

Ottokar

Das JC muss hier die tatsächlichen höheren Kosten absetzen, insgesamt 238€, davon 208€ für Fahrtkosten und 30€ pauschal für Versicherungen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


CHRISTIAN

Also ist davon auszugehen, das ein Sozialgericht zu unseren gunsten entscheiden wird. Dazu hätte ich dann noch eine Frage: wäre es besser für das Schreiben ans sozialgericht, mir hilfe von einer Stelle wie Caritas oder Diakonie zu holen oder reicht da eine kurze zusammenfassung mit dem Bescheid ?

NevAda

Wogegen hast Du widersprochen (nur "gegen den Bescheid"?)? Warum wurde der Widerspruch "abgelehnt"?

CHRISTIAN

Ich hatte dem Jobcenter mitgeteilt das meiner ansicht nach der Bescheid falsch sei, da ich 208 euro fartkosten habe ,
Natürlich habe ich die kopien der fahrkartrn mit eingereicht. Erst haben sie 4 monate auf meinen wiederspruch nicht reagiert, nachdem ich letzte woche schriftlich nachgefragt hatte, kam heute die Ablehnung. Der wiederspruch wurde abgelehnt, da fahrtkosten selbst bezahlt werden müssen.  Die Fahrtkosten können nicht abgesetzt werden. Bedeutet das unsere BG 8 Euro weniger hat trotz freibetrag von 200 Euro.


Ottokar

Für Einkommen aus Fsj/bufdi gelten ebenfalls die Regelungen des § 11b SGB II, danach sind hier 208€ für Fahrtkosten und 30€ für den Freibetrag nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V abzusetzen.
Ich kann nur raten, gegen den Widerspruchsbescheid umgehend Klage zu erheben.
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CHRISTIAN

Klage habe ich rechtzeitig eingereicht. Heute kam ein schreiben, das ich demnächsz einen Verhandlungstermin bekomme. In der Zwischenzeit habe ich 2 mal vom sozialgericht ein schreiben bekommen, worin stand, das meine klage von einem Richter überprüft wurde und dieser keine chance sieht einen Prozess zu gewinnen. Wirmsollten die Klage einfach zurückziehen, was wir aber nicht getan haben. Auch dieser Richter schrieb, das Fahrtkosten nicht angerechnet werden, dafür sei ja der Freibetrag da. Und wenn es mehr als 200 Euromsind, dann müsste man sich damit abfinden. Habe ich vor dem Gericht wirklich eine Chance? Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen?

crazy

Ja, Du hast alke Chancen!
Es ist doch gesetzlich geregelt, dass höhere Kosten über dem Freibetrag dann abzusetzen sind.

Deadpool

Sind die 208 Euro Kosten für ÖPNV oder selbst mit einer Pauschale errechnet?

Was genau hat das JC zu den Fahrtkosten geschrieben im Widerspruchsbescheid? Kann man den vielleicht mal lesen? Es ist schon sehr komisch, dass ein Richter da keine Aussicht auf Erfolg sieht, wenn tatsächlich die 200 Euro Freibetrag überschritten werden.