Hunde für Hartz 4-Empfänger verboten?

Begonnen von CCR, 16. August 2020, 15:34:48

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Ottokar

#1
Das eigentlich Bedenkliche ist, dass das BSG sich im SGB II zunehmend seiner Rechtsprechung zum SGB XII annähert.
Hat es seit 2006 in seinen Urteilen noch wiederholt betont, dass die Rechtsprechung zum SGB XII nicht auf das SGB II übertragbar sei, da die Sicherungssysteme des SGB XII und II zu unterschiedliche Zielsetzungen haben, gibt das BSG diese Rechtsauffassung seit Jahren immer mehr auf - zu Ungunsten der ALG II Bezieher. Tatsächlich zeichnet sich nunmehr in weiten Bereichen eine Angleichung der Rechtsprechung und damit eine Gleichbehandlung aller Sozialleistungsempfänger ab.
Es ist dem System zunehmend egal, ob es sich um eine erwerbsfähige Person handelt, die lediglich ergänzend ALG II bekommt, oder einen Rentner, dessen Rente zu gering ist, um davon überleben zu können.
Das Ziel ist offensichtlich: jede Person, die i.S. der Sozialgesetze bedürftig ist, wird gleichermaßen als gesellschaftsfeindlicher Bittsteller behandelt, dessen Recht auf Überleben der Staat leider aufgrund des Grundgesetzes sicherstellen muss, aber eben auch nicht mehr als das.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast44116

Und leider fallen viele Menschen darauf rein und scheren alle Leistungsbezieher über einen Kamm.
Gehirnwäsche dank RTL und Co

CCR

Ist doch blödsinnig dieses Urteil bzw. die Begründung. Dann sollten auch keine Versicherungen/Zusatzleistungen für Kinder mehr gezahlt werden. Auch ein Kind wäre ja vermeidbar gewesen und für viele Hundehalter ist der Hund wie ein Kind.

Ottokar

Das Urteil zementiert den Fakt, dass jeder Mensch, der sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht selbst unterhalten kann und deshalb auf Almosen des Staates angewiesen ist, auf unterster Stufe dahinzuvegetieren hat.
Nach Meinung der Bundesregierung hat er auf alles zu verzichten: Buntstifte, Eis, Haustier, Blumen, Kaffee. Und natürlich Tabak und Alkohol.
Nicht zuletzt kommen immer wieder Diskussionen auf, wonach solche Personen auch auf Organe vezichten sollen, die sie doppelt haben. Wer abstinent lebt, der braucht schließlich keine zwei Nieren.
Für eine gebrauchte Waschmaschine im Wert von 250€, die keine 5 Jahre hält, muss er die dafür im Regelsatz enthaltenen 1,58€ über 13 Jahre lang ansparen.
Für den Personalausweis, der alle 10 Jahre erneuert werden muss, sind im Regelsatz 0,25€ enthalten, die über 10 Jahre angespart werden müssen.
Doch Vorsicht: diese angesparten Summen werden bei jeder Neubewilligung von ALG II als Vermögen angesehen.
Kommt man also im Laufe dieser 10 bzw. 13 Jahre über den Vermögensfreibetrag, weil man zu den Wenigen gehört, die noch Vermögen haben, muss man die Ansparbeträge für die Lebenshaltung verbrauchen, bevor man davon eine gebrauchte Waschmaschine oder den Personalausweis bezahlen kann.
Da wird das Sozialstaatsprinzip auf den Kopf gestellt und ad absurdum geführt.
Vollkommen normal für einen Staat, in dem Banken und Großunternehmen Millionenhilfen aus den Steuereinnahmen der Bürger geschenkt bekommen.
Schließlich muss man bei den Prioritäten konsequent bleiben.
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Quinky

Ottokar, ich gehe sogar noch einen Schritt weiter:

Deine Argumentation ist völlig richtig:

"Das Ziel ist offensichtlich: jede Person, die i.S. der Sozialgesetze bedürftig ist, wird gleichermaßen als gesellschaftsfeindlicher Bittsteller behandelt, dessen Recht auf Überleben der Staat leider aufgrund des Grundgesetzes sicherstellen muss, aber eben auch nicht mehr als das"

Nicht als Bittsteller, sondern als möglichst schnell zu Verreckender. Es ist bereits ermittelt, das JEDER (statistisch gesehen), der länger von Grundsicherung bzw. HartzIV leben muss, 8-11 Jahre früher sterben muß.
Für mich ist das eine neue Form der Massenvernichtung, die die Regierung VORSETZLICH festgelegt hat. (alle Regierungen seit 2005 = rot/grün/gelb/schwarz)
WANN wird dieser neue Massenmord angezeigt??

Ernie

Ottokar

Wozu? Aufgrund der parlamentarischen Immunität würde ohnehin kein Verfahren eröffnet.
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Gast47337

"Bei Ergreifung auf frischer Tat, kann die Immunität nicht geltend gemacht werden."

111929

Hunde sind doch eher ein Luxus und Hundehaltung in der Stadt ist sowieso nicht artgerecht. Medikamente Hilfsmittel etc das sollte zusätzlich übernommen werden. das ist existentiell.

CCR

wieso das denn wie steht es mit einen Blindenhund ist der ausgenommen von der Verordnung der Hundehaftplicht in NRW von 2002.
ZitatSechs Bundesländer haben in ihren Hundegesetzen eine allgemeine Pflicht verankert, die besagt, dass Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen müssen. Doch nicht in allen Bundesländern gilt diese Versicherungspflicht auch für Blindenführhunde. So befreien Hamburg und Thüringen die Halter von Blindenhunden von der Versicherungspflicht.
https://www.transparent-beraten.de/hundehaftpflichtversicherung/blindenhunde/

Wenn der Hundehalter eine Prüfung mit dem Hund ablegt.Ein Hund der vor der Verordnung angeschafft wurde.Wir hatten eine Hundewiese in Nürnberg und zum Fluß konnte ich auch mit dem Hund.