Gilt ein Privatverkauf von Sachgegenständen als Einkommen?

Begonnen von Büropony, 30. Oktober 2021, 13:24:55

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Büropony

Hi,

ich habe im Juli und Anfang August zwei meiner alten Spielekonsolen für 50 und 45€ privat verkauft.
Die Käufer haben Bar gezahlt und ich habe das Geld auf mein Konto eingezahlt.
Nun frägt das JC nach woher die Einnahmen kamen. Ich hatte das denen nicht angegeben (als Einkommen) da ich dachte das der Verkauf von Gegenständen die einem bereits gehören nicht als Einkommen gilt.
Nun bin ich mir da jedoch nicht mehr so sicher. Hätte ich das angeben müssen?
Ich werde dem JC natürlich sagen woher das Geld kam, aber damit mir sowas in Zukunft nicht erneut passiert wollte ich nachfragen.
Habe ich etwas zu befürchten?

LG Büropony

Sheherazade

ZitatGilt ein Privatverkauf von Sachgegenständen als Einkommen?

Nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Büropony

Zitat von: Sheherazade am 30. Oktober 2021, 13:30:14
ZitatGilt ein Privatverkauf von Sachgegenständen als Einkommen?

Nein.
Muss ich das via Privatkaufvertrag nachweißen oder reicht meine aussage dass das aus Privatverkauf stammt?

Sheherazade

Eigentlich sollte diese Erklärung
Zitat von: Büropony am 30. Oktober 2021, 13:24:55ich habe im Juli und Anfang August zwei meiner alten Spielekonsolen für 50 und 45€ privat verkauft.
Die Käufer haben Bar gezahlt und ich habe das Geld auf mein Konto eingezahlt.
genau so reichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast51076

 :yes: Danke @Sheherazade und @Büropony für die Frage/Antwort.
Genau das hatte ich mich vor kurzem auch gefragt, als ich etwas gebraucht verkauft habe.