Info: Die grosse ALG-II Coronalüge

Begonnen von eumel1, 31. Januar 2021, 20:19:33

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eumel1

"Nun gibt es einzelne Jobcenter, die den von der Bundesagentur zur Verfügung gestellten verkürzten Antrag gar nicht benutzen. Zurecht, wie ein Hinweis der am Sozialgericht tätigen Richterin Eckert (Az. S 16 AS 310/20): durchblicken lässt, denn dieser Antrag soll also ,,nur eine Erleichterung für die Jobcenter" darstellen, nicht für die neuen Hilfebedürftigen. Da stockt dem Hartz IV-Anwalt der Atem, denn bisher ging die Öffentlichkeit davon aus, dass die neue Schicht der Hilfebedürftigen, die erst durch die Zwangsmaßnahmen der Regierung in ihrer Existenz gefährdet wurde, besonders privilegiert sein sollte."
..."Nein, betonte die Richterin weiter. Wenn sich das Jobcenter entschließt in die Vermögensprüfung einzutreten, dann beträgt der geschützte Bereich nicht 60.000 €, sondern weniger, möglicherweise sogar nur etwa rund 10.000 € für einen Alleinstehenden Mitte der 40er. Auch ist verblüffend, dass die von Seiten der Politik mehrfach kommunizierte zusätzliche Freibetrag von 8.000 €/Jahr der Selbständigkeit für das Gericht keine Rolle spielte."
"Dass Hilfebedürftige weder von den Jobcentern eine erleichterte Behandlung bekommen noch vom Sozialgericht im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens erlebte auch ein Soloselbständiger aus dem Raum Herford vor dem SG Detmold (S 9 AS 11/21 ER)."
https://www.kanzlei-sozialrecht.bayern/2021/01/31/die-grosse-corona-luege/?fbclid=IwAR1sl3XTWdMq7cltfv5WFVdmcDMBpbmBT9ALwMAtjNQSYh5GaOgqTUT35dg