Zweckgebundene Aufwandsentschädigung

Begonnen von Morga, 30. Mai 2021, 12:48:20

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Morga

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage für eine Freundin. Sie ist seit Jahren Dialysepatientin und macht zuhause Heimdialyse. Der Mehrverbrauch für Wasser, Strom und Müllgebühren werden vom Dialyseträger übernommen. Desweiteren bekommt sie eine zweckgebundene Aufwandsentschädigung für die Dialyse zuhause, den damit verbundenen Aufwand der Vor und Nachbereitung der Dialysemaschine sowie Reinigungsarbeiten des Dialyseraumes von ca 14,35 pro Dialyse, sind variabel meist so um 215 € im Monat. Nun ist es so, dass sie zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen ihre freiberufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und ALG2 beantragen wird. Muss sie die zweckgebundene Aufwandsentschädigung angeben und wird diese dann voll auf ihre Leistungen angerechnet oder gibt es da einen Freibetrag von 200 € wie bei der Aufwandsentschädigung aus Ehrenamt ?
Viele Grüße, Morga

Gast34764

Schau mal ob dir das hier hilft:

"RZ 11.89

(7) Aufwandsentschädigungen sind - auch wenn sie steuerfrei geleistet werden - nur dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen,
wenn die erbrachten Leistungen auf Grund öffentlich-rechtlicher
Vorschriften ausdrücklich einem anderen Zweck als die Leistungen
nach dem SGB II
zu dienen bestimmt sind (Beispiel: pauschale
Fahrkostenentschädigung für kommunale Mandatsträger, bestimmt
in einer Satzung). Eine allgemeine Zweckrichtung reicht hierfür nicht
aus."

Fachliche Weisungen § 11 SGB II

Ich würde da weniger mit Ehrenamt argumentieren als vielmehr mit Kostenersatz/Ersatz der Mehrkosten. Es ist aber möglich, dass das JC das anders sieht und erst einmal etwas anrechnet. Ich hatte jetzt nur keine Grundlage gefunden auf derer diese Pauschale/Entschädigung gezahlt wird.

The Witch

Anzugeben ist das auf jeden Fall. Meine Einschätzung geht dahin, dass gar nichts angerechnet wird, eine Frage Richtung Ehrenamtspauschale aber keinesfalls zielführend ist. Die Frage der Anrechnung/Nichtanrechnung dürfte davon abhängen, auf welcher Basis und durch welchen Träger die Erstattung erfolgt. Kann es sein, dass es sich um Leistungen aus dem persönlichen Budget für Schwerbehinderte handelt?

Casa

Wichtig zu wissen ist, wer das Geld zahlt und wofür das Geld gezahlt wird. Soweit vorhanden wäre eine Rechtsgrundlage zu nennen.
Es bspw. gemeinnützige Vereine, die derartige Zahlungen leisten. Dann wird es schwer eine ÖR-Vorschrift anzubringen, um die Zahlungen anrechnungsfrei zu belassen. Bei der Zuwendung durch einen gemeinnützigen Verein käme eine Nichtanrechnung aufgrund von § 11a Abs. 4 SGB II in Betracht. Ggf. wäre eine Anrechnung auch grob unbillig, § 11a Abs. 5 SGB II.

Vorstellen kann ich mir aber auch, dass durch die Zahlung Kosten ersparter Aufwendungen, im Vergleich zu in einer Praxis stattfindenden Dialyse, an den Patienten gezahlt werden. Bzw. das Ganze ist eine an den Patienten ausgelagerte Reinigungsleistung, die andernfalls ein Dritter übernehmen müsste. Das wäre dann vergleichbar mit Erwerbseinkommen, für das es Freibeträge gibt.

Morga

Vielen Dank für eure Einschätzung und Tipps. Der Dialyseträger, der die monatliche Aufwangsentschädigung von ca 215€ monatlich zahlt, ist die Patientenheimversorgung und laut deren Homepage eine gemeinnützige Stiftung. Ich werde die Infos an meine Freundin weitergeben und hoffen, dass ihr die genannten § weiterhelfen, vielleicht kann sie sich bereits bei der Angabe der Zahlung auf diese § berufen.
Vielen dank euch allen

Morga

Ich wollte euch eine kurze Rückmeldung geben. Die Aufwandsentschädigung wurde vom JC anrechnungsfrei i.S.d. § 11a Abs. 3 SGBII akzeptiert. Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
Gruß
Morga