Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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Kaputt

#345
Garantiere dir dass das OLG dir nix einbringt. Das ist nämlich ein rein schriftliches Verfahren und da kann ein RA gar nicht für den Arzt tätig werden weil sowas nicht Gegenstand des Verfahrens ist.

Da, ich habe dir was raus gesucht. Steht aber iwo schon geschrieben hier.

Die Revision in Strafsachen unterscheidet sich grundlegend von der ersten Instanz und dem Berufungsverfahren. Die Revision ist keine neue Tatsachinstanz, sondern das Revisionsgericht überprüft das Strafurteil allein auf Rechtsfehler. Der BGH bzw. das OLG geht von dem Sachverhalt aus, den das Landgericht (oder das Amtsgericht) festgestellt hat.

Diese in den Gründen des Strafurteils genannten Feststellungen sind für das Revisionsgericht verbindlich. Beispielsweise lässt sich mit der Revision nicht einwenden, dass ein Sachverständiger oder ein Zeuge im Strafverfahren vor dem Gericht tatsächlich etwas anderes gesagt hat und von den Richtern missverstanden worden ist.

Da zählt auch nicht ob das Attest vielleicht doch richtig gewesen sein könnte oder es nicht war.
Schaut fast so aus als wollen die dich über den Kamm scheren.

Gast50147

Habe das LG Urteil und Begründung gelesen.
Das LG hat das Recht korrekt angewandt.
Mehr kann das OLG auch nicht feststellen.
Zeige mir bevor du aktiv wirst mal die Revisionsbegründung.
Interessiert mich sehr !!!
Übrigens: Auch das bereits getätigte Einreichen der Revision beim OLG
- auch ohne Begründung - kostet bereits Geld :blum:

Juljul

Ach man, Jordan, ich weiß gar nicht, was ich trauriger finde....

... dass du das Verfahren weiter ziehen willst?

obwohl Tagessätze wie auch Tageshöhe stark reduziert wurden
obwohl deine besonderen Nasen-Umstände berücksichtigt wurden (die nicht mal dein eigener Hausarzt berücksichtigen wollte)
obwohl du glaubhaft Reue gezeigt hast und eigentlich gar nichts bereust
obwohl du in einem Berufsfeld tätig bist, deren Zielgruppe sich mehrheitlich noch nicht vor einer Infektion per Impfung schützen kann
obwohl hier in über 20 Seiten eine Beratung geleistet wurde, die zu der Reduzierung geführt hat. Dir wurde hier eins zu eins deine Strategie geliefert. Und zwar kostenlos.


oder



... dass derjenige, der hier maßgeblich an dieser Strategie beteiligt war, sich aus dem Forum verabschiedet hat?




An deiner Stelle würde ich ganz schnell die Kostenfrage schriftlich und verbindlich klären.
Wer zahlt wieviel von was?
Du hast mit dem Anwalt bereits telefoniert. Somit ist schon mal eine erste Gebühr (max. um die 240 Euro) fällig. Dafür braucht es vorab kein unterschriebenes Mandat.

Ist ja nett, wenn der 77jährige Arzt, der angeblich nichts mehr zu verlieren hat, dir telefonisch mitteilt, aufkommen zu wollen. Was genau meint er? Eine Erstberatung? Gerichtsgebühren? Das komplette Anwaltshonorar?
Und was ist, wenn er sich daran gar nicht mehr erinnern kann?
Die bisherige Deckungszusage scheint doch noch recht unspezifisch. Bewiesen werden kann sie auch nicht, oder habe ich etwas überlesen?

Du bist der Auftraggeber des Anwalts. Damit bist du auch zahlungspflichtig, unabhängig davon, wer dir diese/alle Kosten dann vielleicht mal ersetzt.

Dein Vertrauensvorschuss gegenüber eines Arztes, dem du nicht ein einziges mal persönlich begegnet bist, ist schon ziemlich enorm. Kann alles gut laufen, gönne ich dir (weil ich ein Herz für Pädagogen habe), kann aber auch finanziell nicht so gut laufen. Ist dir das bewusst? Nach der Reduzierung wirktest du eigentlich recht zufrieden.

Ich will dir echt nichts schlechtes und wünsche dir auch weiterhin alles Gute!

jordan2sheepy

hi lieber Juljul,
ich hab vorhin schon mich gewundert dass hier nur noch Gast50147 steht und ich weiss gar nicht was mit harry passiert ist! ich bin ihm extremst dankbar und er laesst sich nicht mal was schenken.
mein job steht eventuell mehr oder weniger auf dem spiel, ich traue mich nicht mich impfen zu lassen und morgen findet irgendein gespraech statt, vor dem ich schon angst habe...

ich wurde jetzt schon so viel gewarnt wegen kostenexplosion, also ich werde anfang der woche mal auch mit dem anwalt telefonieren und genau diese sorge aeussern. ich hab jedoch ein gutes bauchgefuehl. ich hab durch die corona pandemie aufrichtige leute indirekt kennengelernt (also autoren, aerzte, journalisten, rechtsanwaelte), in die ich sehr viel vertrauen setze. von diesen angelogen zu werden ist zu diesem moment undenkbar, das wuerde nicht passen zu diesen menschen, die ich mehr oder weniger auf schritt und tritt verfolge (zb corona-ausschuss).

harry, ich kann leider gar nicht rueckverfolgen, wo du steckst oder wieso du gegangen bist. ich denke du bist hier nicht nur mir ans herz gewachsen!

ich habe schriftliche belege in form von kurzen emailtexten von allen parteien.

Juljul

Hey Jordan,

ich kenne die Regelung in deinem Bundesland nicht. Sehr wohl aber die allgemeine Diskussionen um eine Pflichtimpfung für bestimmte Berufsgruppen. Für mich geht es schon seit Wochen in Richtung Ausgrenzung, was einer Impfpflicht nahe kommt. Sehe ich sehr kritisch, genauso wie den Zustand des Gesundheitswesen, der ja nicht erst seit 2019 katastrophal ist.

Du bist doch sicherlich gut vernetzt mit den Leuten, die du indirekt kennengelernt hast. Vielleicht gibt es Leitfäden für ein Hinhalten oder ähnliches.
Vielleicht ist das Gespräch aber auch ganz anderer Natur. Lass es mich bitte wissen, wenn es wirklich wegen einer Impfung anberaumt wurde. Es würde mich wundern. Vielleicht geht es eher darum, dass aufgefallen ist, dass du die Sache mit der Maske sowohl bei dir als auch bei den SuS (falls die eine Pflicht haben sollten) nicht ganz so ernst nimmst.

Ich wohne derzeit übrigens im 2G-Bundesland, bin allen Empfehlungen gefolgt und habe dennoch Verständnis für Menschen, die eine andere Meinung haben als ich. Die gibt es hier im 2G-Bundesland schon recht oft. Ich schätze den Austausch mit ihnen sehr, weil auch mein Horizont erweitert wird und ich für Ängste und Bedenken sensibilisiert werde. Es gibt viele wie mich, die nicht über einen Kamm scheren. Aber am Ende des Tages erwarte ich zumindest den Versuch des Verständnisses für mich und generell eine Differenzierung in jeglicher Betrachtungsweise.

Das einfach mal nebenbei und nicht speziell an dich gerichtet. Für das Gespräch wünsche ich dir Besonnenheit :)

Was du zu harry sagst:  :yes:  :ok:
Vielleicht kommt er ja wieder oder irgendjemand, der hier schon lange ist, kann kurz sagen, warum er kein Mitglied mehr sein wollte.

Zu deinem Vertrauen: Ich wünsche dir, dass du Recht behälst. Du kennst sicherlich das Sprichwort "Bei Geld hört die Freundschaft auf"
Wenn du etwas (was genau? frage dich selbst, musst du hier nicht beantworten) per Mailtexte belegen kannst, ist das schon mal gut. Ich würde dennoch nicht telefonieren, sondern das mit den Kosten schriftlich machen. Konkrete Fragen, worauf du auch eine konkrete Antwort zu erwarten hast. Wenn die nicht kommt, kannst du ja schauen, was du daraus ableitest. Da dürfte schnell Gewissheit herrschen.


Komm gut in die Woche - trotz Gespräch.

Kaputt

@ Jordan ich empfehle dir dich nach den Antworten 345 und 346 zu richten.
@ Harry war echter Profi und hat meine Sache im Handumdrehen geregelt und ich habe viel Geld gespart und es kam zu keinem Prozess. Durch die Auflistung der Fehler des Amtes durch Harry wurde der Bescheid aufgehoben.

Welche schriftliche Erklärung aller Kosten und was sie beinhalten muss steht hier schon geschrieben: "Keine Ansprüche gegen Jordan" nämlich und empfehle dass du handschriftlich ergänzt auf der Vollmacht "Unter Verwahrung jeder Kostenlast".

Wegen dem Harry hat es Zoff für nix gegeben. Er hatte den Denkfehler dass ein Ex-Alkoholiker nach jahrelanger Abstinenz gesund ist was aber nicht stimmte. Bloß wer weiß schon dass 1 mal Alk. lebenslang Alk. heißt wenn man mit Alkoholismus nichts zu tun hat.
Dafür ist er vom Moderator mit recht scharfer Wortwahl kritisiert worden.
Als Konsequenz wohl hat er Minuten später seinen Account gelöscht.

justine1992

Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 09:21:20Er hatte den Denkfehler dass ein Ex-Alkoholiker nach jahrelanger Abstinenz gesund ist was aber nicht stimmte. Bloß wer weiß schon dass 1 mal Alk. lebenslang Alk. heißt wenn man mit Alkoholismus nichts zu tun hat.
Nein, das war nicht sein Fehler. Sein Fehler war, dass er mit seiner Empfehlung so getan hat, als würde er sich auskennen. Und sich dann mit seinen Ausflüchten immer, immer weiter reingeritten hat - statt einfach einzusehen, dass er sich nicht mit allem auskennt. Und dann eben auch mal still zu sein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kaputt

Ist doch alles vorbei. Alles lange Vergangenheit. Jedenfalls hat keiner ihm je einen rechtlichen Fehler vorhalten können wenn man die vielen Threads so gern liest wie ich.
Aber schei...egal er ist ja weg und einigen sind glücklich darüber.

Kaputt

Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 00:22:43Du hast mit dem Anwalt bereits telefoniert. Somit ist schon mal eine erste Gebühr (max. um die 240 Euro) fällig.
Stimmt nicht ganz.
Im RVG ist festgelegt, dass die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt Privatleute zwischen 15 und 190 Euro je nach Aufwand zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer kosten darf.

Juljul

Ja, genau so habe ich das auch in Erinnerung @kaputt. Wollte das mit dem kleinen Zusatz "max." in der Klammer verdeutlichen.

Danke, dass du da nochmal gezielter darauf hingewiesen hast. Mir ist auch aufgefallen, dass ich eine komplette Threadseite aus Versehen übersprungen habe  :wand: Sonst hätte ich da gar nicht so auf die Kostensache gepocht.

Rein aus Interesse, könnte mir jemand mitteilen, ob den Ablauf richtig verstanden habe?
1. Verfahren vor dem Amtsgerichts mit Ergebnis: 50 Tagessätze zu je 30 Euro
2. Berufung durch Jordan
3. Verfahren vor dem Landgericht mit Ergebnis: 25 Tagessätze zu je 25 Euro
ab jetzt
4. Einlegen der Revision durch Jordan
4.1 Dadurch geht das Verfahren zum OLG
4.2 Das OLG prüft nicht, ob Jordan zu Unrecht verurteilt wurde, sondern ausschließlich, ob es bei den vorherigen Verfahren Formfehler seitens des Gerichts gegeben hat
4.3 Übereinstimmung der rechtskenntnis-habenden User hier: die Verfahren wurden korrekt geführt.

Sollte dieser Ablauf so hinhauen,

Lieber Jordan,

was genau versprichst du dir von der Revision?

Und an alle, was wäre dann der nächste Schritt, wenn das OLG auch feststellt, dass die Revision keinen Erfolg hat? Nennt man bestimmt anders, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine.

Kaputt

Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 12:49:5225 Tagessätze zu je 25 Euro ab jetzt
Nein nicht ab Berufung sondern ab Beginn. Das LG hat das Urteil vom AG abgeändert.
Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 12:49:52ob es bei den vorherigen Verfahren Formfehler seitens des Gerichts gegeben hat
prüft nur ob das Gesetz von der Vorinstanz richtig angewendet wurde
Zitat von: Juljul am 08. November 2021, 12:49:52
Und an alle, was wäre dann der nächste Schritt, wenn das OLG auch feststellt, dass die Revision keinen Erfolg hat?

Letzter Schritt ist die Verfassungsbeschwerde aber die wird garantiert nicht angenommen

Juljul


Kaputt

Durch sein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden fällt er halt auf den A...
Was solls? Nicht unser Problem! Wer nicht hören will muss fühlen (alter Spruch)

Barak

Ich hatte vor Jahren mal eine Revision. Da kommt es knallhart auf die Begründung an. Da müssen Fehler der unteren Instanz hieb- und stichfest
belegt ja bewiesen werden aber so dass jeder Zweifel ausgeschlossen ist.
Nur dann hat man Erfolg.
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 13:24:52Durch sein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden fällt er halt auf den A...
Das wird ein teures hinfallen. Die Anwälte greifen da richtig gut zu.
Wenn dann noch ein Gutachten gebraucht wird, wird es richtig teuer.

Juljul

Ich zitiere den Admin aus einem anderen Thread:

Zitat von: Ottokar am 09. November 2021, 10:20:25
Zitat von: Kaputt am 08. November 2021, 14:27:44
Zitat von: Ottokar am 07. November 2021, 18:37:41oder suchen gezielt solche Foren auf, um die Bedürfnisse ihrer antisozialen Persönlichkeit zu befriedigen und rennen dann weg, bevor sie für ihr widerliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können.
Mich geht das zwar alles nichts an aber das empfinde ich als Frechheit.
Ich habe das runter geladen. Da entspricht nichts aber rein gar nichts der Wahrheit und von widerlichen Verhalten zu reden ist schlicht ein LÜGE in Bezug auf @ Harry der so vielen hier geholfen hat - auch mir.
Aber dein Moderatorenkommentar spricht echte Bände für jeden Leser der die Threads von H. verfolgt hat.
Du musst es ja wissen, da du ja Harry bist, oder soll ich dich besser Alibaba, Tippsucher, oder Barak nennen? Oder bevorzugst du Phoenix?
Wieviele Mitgliedskonten hast du hier eigentlich noch?

@alle
Tja Leute, ihr wurdet kräftig verarscht von Harry, aka Phoenix, Kaputt, Alibaba, Tippsucher, Barak ...
Hier hantierte mal ein echter Troll mit mindestens 5 Benutzerkonten und hat so seine Beiträge durch vermeitlich andere Personen bestätigt und gepusht, um Meinungen zu manipulieren und gezielt Stimmung gegen bestimmte Personen zu machen.

Wenn das so stimmt, und ich gehe davon aus, dass ein Admin mit Zugriff auf Datenbanken das nicht einfach mal so behaupten kann, trete ich aus dem Harry-Fanclub aus. Das ändert nichts daran, dass er hier sehr geholfen hat.

Das ist wirklich traurig :(