Ausgebliebene ALGII Zahlung 2016

Begonnen von seifert55, 05. August 2021, 19:09:15

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seifert55

Hallo Forum,
ich habe ab Januar 2016 ALG II bekommen. Ich bin Selbstständiger im kreativen Bereich. Im März 2016 habe ich eine Zusage von einem Kunden für einen festen Auftrag jeden Monat bekommen. Also habe ich im März schriftlich bei meiner Sachbearbeiterin gekündigt und keine Zahlung mehr erhalten. Letzte Zahlung Ende Februar. Eine aEKS wurde angeblich vom JC angefordert aber dann vergessen.

Meine jetztige sehr unangenehme SB hat nun die Unterlagen nachträglich angefordert. Sie beharrt darauf dass ich auch nach Februar 2016 wieterhin Zahlungen bekommen habe obwohl sie meine KTO Auszüge hat und daraus klar ersichtlich ist dass keine Eingänge von dem JC mehr gekommen ist.

Sie ist sehr hart und hat mir heute mitgeteilt dass die letzte Anweisung von JC im Mai 2016 stattfand. Mein Kontoauszug belegt klar dass das nicht wahr ist. Sie ist genervt und schreibt dass ich jetzt entweder die aEKS wie gefordert (1-6/16 statt 1-3/16) fristgerecht abgebe oder sie eine Nullerklärung macht. Sie habe keine Zeit auf meine Fragen einzugehen da sie zuviel Arbeit mit anderen Beziehern hat.

Meine Frage: Habe ich nicht das Recht dass diese "fraglichen" Zahlungen geklärt werden? Und was bedeutet Nullerklärung?
Danke
S.

crazy

Nullerklärung? Bestenfalls, dass Du null Einnahmen hattest.
Die SB hat Dir sicher den Zahlungsverlauf ausgedruckt..Auf dem ist zu sehen wann in welcher Höhe auf welches Konto gezahlt wurde. Ohne diesen Nachweis kann sie sagen was sie will....

Den besten Joke hat mal ein JC gebracht indem es die Mietkaution statt an den Vermieter auf das eigene BA Konto überwiesen hat. Zoemliches Drama, die Mieter haben dem JC brav Geld zurückgezahlt was nie beim Vermieter angekommen ist und machen das jetzt nochmal durch...
Allerdings kann man, um Geld zu retten , nicht mitten im BWZ der vorläufigen EKS so einfach abmelden. Selbst wenn man dann keine Überweisung mehr erhält ist der Gewinn der kompletten 6 Monate per abschließender EKS nachzuweisen . Die vorläufige Bewilligung bezog sich ja auch auf den 6 Monatszeitraum.

seifert55

Je eben. Bestenfalls. Ich traue dem SB nicht. Was kann Nullerklärung noch bedeuten? Ausgaben werden auf Null gesetzt und meine Einnahmen werden aber gegengerechnet? Und wie ist das rechtlich, wäre diese Nullerklärung legal? Für mich hört sich das vom SB wie eine Drohung an.

Aber wie gehts jetzt weiter, einen Zahlungsverlauf habe ich natürlich nicht bekommen. Wie schon erwähnt, sie will dass ich akzeptiere was sie sagt weil sie keine Zeit hat sonst gibt´s eine Nullerklärung.

Habe ich ein Recht diesen Zahlungsverlauf zu vom SB zu bekommen? Wie geschrieben, März hatte ich den BZR gekündigt und es gingen keine Zahlungen mehr ein. Es gibt nur ein privates Konto und der SB hat alle Auszüge und kann das sehen.

Danke
S.

blaumeise

Hast du die Bescheide von damals noch? Kam einer nach deiner "Kündigung" im März?

crazy

Ja, Du hast ein Recht darauf! Nur so kannst Du doch Forderungen die das JC ggf gegen Dich aufstellt auch prüfen.
Wende Dich mal mit deinen Fragen bzw. mit der Bitte um den Zahlungslauf an den Teamleiter. Schriftlich!

seifert55

Nein. Für 2016 nie was bekommen.
S.

seifert55

Zitat von: crazy am 05. August 2021, 20:31:21
Ja, Du hast ein Recht darauf! Nur so kannst Du doch Forderungen die das JC ggf gegen Dich aufstellt auch prüfen.
Wende Dich mal mit deinen Fragen bzw. mit der Bitte um den Zahlungslauf an den Teamleiter. Schriftlich!

Super, vielen Dank. Genu das werde ich tun. Noch eine Frage, wie finde ich heraus wer der Teamleiter ist. Ich möchte vermeiden meinen SB zu fragen. Der Dame passt sowas nicht und sie wird sehr schnell ungemütlich. Ich hatte wegen einer dubiosen Forderung von ihr schonmal einen Anwalt zu Rate ziehen müssen. Als ich ihr das erklärte wurde sie ganz ernst und stellte fest dass ich keinen Anwalt brauche.
Kann ich also auch in der Zentrale danach fragen? Oder sonst wie heraufinden?

Danke
S.

crazy

In Netz auf der Seite oder alternativ einfach Teamleitung und dann die Teamnummer als Adressat

Deadpool

 :wand: Die endgültige Festsetzung hätte innerhalb eines Jahres erfolgen müssen (hier nach der Sonderregelung des § 80 Absatz 2 SGB II - Beginn des Jahreszeitraums August 16, Ende Juli 17).

Die Dame ist also ein bisschen spät dran.

seifert55

Zitat von: crazy am 05. August 2021, 20:55:08
In Netz auf der Seite oder alternativ einfach Teamleitung und dann die Teamnummer als Adressat

Vielen Dank Crazy,

jetzt habe ich alle Briefe und Mails vom JC angeschaut und es steht nirgendwo eine Teamnummer/name darauf. Und auf den Webseiten des JC finde ich keinen Hinweis wie ich meinen Teamleiter ausfindig mache oder zumindest die Teamnummer.

S.

seifert55

Zitat von: Deadpool am 05. August 2021, 21:21:21
:wand: Die endgültige Festsetzung hätte innerhalb eines Jahres erfolgen müssen (hier nach der Sonderregelung des § 80 Absatz 2 SGB II - Beginn des Jahreszeitraums August 16, Ende Juli 17).

Die Dame ist also ein bisschen spät dran.

Nein das wurde schon geklärt, ich wurde frühzeitig bereits aufgefordert. Habs aber vergessen einzureichen. Dadurch dass ich aufgefordert wurde gibt es keine Verjährung.
Danke
S.

crazy

Eigentlich oben rechts. Da sollte eigentlich Team x123 stehen
Vielleicht kann Deapool helfen?

Deadpool

Zitat.Nein das wurde schon geklärt, ich wurde frühzeitig bereits aufgefordert. Habs aber vergessen einzureichen. Dadurch dass ich aufgefordert wurde gibt es keine Verjährung.
Danke


Na, da frag mal, wo das im SGB II stehen soll. Und zwar in der Fassung vor dem 1.8.16. Oder ging dein Bewilligungszeitraum über August 16 hinaus?

Zitat von: seifert55 am 05. August 2021, 21:46:34jetzt habe ich alle Briefe und Mails vom JC angeschaut

Zeig mal so einen Briefkopf.

seifert55

Zitat von: crazy am 05. August 2021, 22:18:29
Eigentlich oben rechts. Da sollte eigentlich Team x123 stehen
Vielleicht kann Deapool helfen?

Nein, nichts bezgl. Team. Nur noch "Mein Zeichen" und BG-NUmmer.
Was ist Deapool?

Danke
S.

crazy