Ferienwohnung Kostenübernahme Notsituation

Begonnen von Nelda, 10. August 2021, 17:37:15

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Nelda

Hallo,

so manche kennen mich ja hier. Leider muss ich jetzt mit einem Anliegen kommen, dass sehr schwerwiegend ist.
Ich möchte mich von meinen Ehemann trennen und die Scheidung beantragen. Es kam hier schon zu Vorfällen, bei denen er zu Gewalttätigkeiten neigt. Zum Frauenhaus kann ich nicht, da ich 3 Kinder mitnehmen müsste. Dies wurde von dem Frauenhaus abgelehnt da a)zu viele Kinder und b) alle über 14. Es gibt kein Frauenhaus im Umkreis von 100 Kilometer wo dies möglich wäre.
Die Teamleiterin vom Frauenhaus meinte, dass ich mit den Kindern in eine Ferienwohnung ziehen kann, bis das alles geregelt ist.
Gibt es die Möglichkeit das die Kosten zumindest telweise übernomen werden?
Wohnungen sind hier sehr knapp und das dauert zu lange.
Auf einen Dauer Campinplatz mit 3 Kindern..denke das würde das Jugendamt alamieren. Zudem ich keinen Wohnwagen habe...
Es gibt nur eine Notwohnung aber ich sehe da wenig Hoffnung zudem es auch dort nur bis 14 geht.
LG
Nelda

BigMama

Zitat von: Nelda am 10. August 2021, 17:37:15Gibt es die Möglichkeit das die Kosten zumindest telweise übernomen werden?
Ja, diese Kosten können in einem von dir beschriebenen Notfall übernommen werden. Hierzu stellt sich mir und auch sicherlich dem JC die Frage, wieso dein Ehemann, wenn er gewalttätig ist nicht von der Polizei der Wohnung verwiesen wird und ein Rückkehrverbot für einen bestimmten Zeitraum verhängt wird. Das körperliche und seelische Wohl eurer Kinder ist gefährdet.
In der Zeit des Rückkehrverbots könntest du mit den Kindern eure Sachen packen und eine Ferienwohnung beziehen.
Schau mal nach Monteurwohnungen oder Ferienwohnungen im niedrigen Preissegment. Du solltest umgehend Kontakt zu deinem Leistungssachbearbeiter aufnehmen und das Procedere mit ihm besprechen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Nelda

Hallo Big Mama,

er wurde schon mal der Wohnung verwiesen plus Gewaltschutzanordnung aber das gilt nicht mehr ( lt. Interventionsstelle).
Es ist psychische Gewalt die er macht, da ist die Polizei auusen vor.
Im Februar ist er auf unseren Sohn los, das war sehr schwerwiegend. Ich hatte die Polizei gerufen und dies zur Anzeige gebracht. Leider konnte die Polizei keine Weisung aussprechen, er ist freiwillig gegangen.Er hat bei einem Bekannten bis vor Kurzem gewohnt,musste da aber ausziehen.
Selbst das Jugendamt wurde auf meine Bitte damals nicht aktiv und beantragte nicht die Wohnungsweisung zum Kindeswohl.
Nur das JA kann dies in so einem Fall machen

Nelda

edit: Da ich immer vom Schlimmsten ausgehe...
Wäre da nicht die Gefahr, dass das Jugendamt die Kinder mit wegnimmt, wenn ich mit den 2 minderjärigen ( 17,15) in eine Ferienwohnung wohne, da ich ja ofW wäre???
Das Haus gehört mir und ich habe natürlich vor, wenn das alles geregelt ist dort wieder mit meinen Kinder einzuziehen.
Verwandschaft fällt flach, da mein Papa im Pflegeheim ist und meine Mutter a) zu wenig Platz hat und sie b) direkt neben an wohnt.

BigMama

Zitat von: Nelda am 10. August 2021, 19:01:58Wäre da nicht die Gefahr, dass das Jugendamt die Kinder mit wegnimmt, wenn ich mit den 2 minderjärigen ( 17,15) in eine Ferienwohnung wohne, da ich ja ofW wäre???
Hast du denn Schwierigkeiten mit dem Jugendamt?
Falls du bisher keine Schwierigkeiten mit ihm hattest, könnte das JA eine gute Unterstüzung für den kommenden Weg sein. Es kann dir sicherlich raten, welche Schritte du an welcher Stelle einleiten musst.
Eine Ferienwohnung oder eine Monteurwohnung sind ja keine heruntergekommene Buden. Dort ist vorübergehend sicherlich auch ein halbwegs normales Wohnen möglich.

Hast du keine Möglichkeit ihn zum Auszug zu bewegen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Nelda

Nein habe keine Schwierigkeiten mit dem Jugendamt..habe keine Familienhilfe etc je gehabt.

ferienwohnungen habe ich geschaut das kostet ja 3000 Euro im Monat. Durchschnittlich 100 Euro pro Tage.. :sad:

Zum Auszug bewegen, er sieht es nicht ein und dann könnte es eskalieren. Und wenn es meinen Sohn wieder trifft wird er bestimmt in Obhut genommen und er sitzt immer noch in meinem Haus

Gast34764

Zitat von: Nelda am 10. August 2021, 17:55:51Selbst das Jugendamt wurde auf meine Bitte damals nicht aktiv und beantragte nicht die Wohnungsweisung zum Kindeswohl.

Und hast du mal aktuell dort angefragt? Denn wenn du auf die zugehst wird dir da sicherlich auch kein Strick draus gedreht, wenn du dann in eine FeWo gehst.

crazy

Wenn das Haus Dir allein gehört dann muss er gehen. Du hättest ihn nicht mehr reinlassen dürfen nachdem er einmal weg war.
Du kannst ihn der Wohnung verweisen lassen, das geht ruck zuck über das Gericht. Dazu brauchst Du kein Jugendamt.
Fewo/Monteurswohnungen kosten bei monatlicher Belegung nicht so viel, da gibt es andere Tarife. Hat meine Tochter schon nach Wasserschaden gehabt, 3 Monate lang...

Nelda

Er hat ja in letzter Zeit mir nichts gemacht, da geht keine Zuweisung. Und das Jugendamt kann nur bei Kindeswohl sihe BGB 1666 aktiv werden, in Bezug der Wohungsweisung/Kindeswohl.
Es hiess von der Interventionsstelle das ich ihn rein lassen muss.
Ich hatte damals aktiv das Jugendamt aufgefordert, was sie abwiesen. Begründung war dies wäre nicht notwendig.
Dieses Gespräch war nicht am Tel. sondern persönlich.
Zudem es eine Ausschlussfrist von 3 Monaten gibt.Dies war jedoch bei dem Gespräch noch nicht vergangen, da dass Gespräch direkt 3 Tage nach Vorfall stattgefunden hat.
Ich ging auf das Jugendamt zu.
Lt. Anwalt und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt muss erst etwas passieren, z.B. das er mich bedroht oder gewaltätig wird, oder zu viel Streit ist ( unbillige Härte).
Das Haus gehört mir alleine, er steht nicht im Grundbuch etc.

crazy

Dann wirf ihn raus!
Dein Haus, dein Hausrecht!
Du hast Angst, also muss er weg!
Notfalls geh zum Psychodoc und lass es Dir bescheinigen. Ein Erstgespräch gibt es binnen 14 Tagen

Nelda

Eine eheliche Wohnung ist geschützt, dass ist ja das Problem.
Da darf man nicht den Ehepartner rauswerfen, selbst wenn man Angst vor ihm hat.
Es sei denn er tickt aus.

crazy

Doch, das geht. Du kannst ihm netterweise auch die Kündigung aussprechen und Trennung von Tisch und Bett. Dann beginnt die Trennungszeit die später für die Scheidung notwendig ist.
Ab sofort bekommt er nur noch einen Pennplatz, essen kochen Wäscgewaschen usw. soll er selber machen. Mach es ihm so ungemütlich wie geht. Kreise ihm Wohnungen ein etc. Ich hab dem Kerl auch Wohnungen rausgesucht, er musste Termin machen-Ausrede:"Auto kaputt" kein Problem er wurde von mir chauffiert. Was meinst Du wie fix der dann endlich weg war...

Nelda

Hallo crazy,

ich hab jetzt alles durch von Frauenhaus, Schutzwohnung , Rechtsanwältin. Frauenhaus geht nicht, Schutzwohnung ist belegt.
Die Anwältin meinte, wenn ich gehe dann darf er bleiben bis zur Scheidung und wenn er dann nicht geht per Räumungsklage. Dauer ca. 2 Jahre insgesamt. Bis dahin wird das Haus unbewohnbar sein, da er seine Wut auch sehr gerne an Gegenstände auslässt. Zudem ich das nicht einsehe es ist mein Haus. Und ich müsste meine Katzen abgeben etc pp
Der Preis wäre dann echt hoch. Zudem wir zu 4 wären, ich bräuchte mind.eine 4 Zimmer Wohnung eher 5.
Die Anwältin meinte ich kann versuchen eine Wohnungsweisung zu beantragen. Ich sagte dann die Argumente dafür wären Kindeswohl ( Sohn), beengte Wohnverhältnisse ( er schläft im Wohnzimmer) kein Zimmer extra vorhanden, und meine Schlafstörungen und Depressionen.
Sie meinte sie bräuchte es für das Gericht schriftlich, dass ich die psychische Erkrankung wegen ihm habe.
Ich befürchte soweit lehnt sich doch kein Arzt aus dem Fenster und schreibt das es von ihm kommt.Oder wie siehst du das?
Dann habe ich sie gestern kurz bei einem Telefonat gefragt ob sie weiss wie lange dieses Verfahren bezgl. Wohnungsweisung geht. Sie meinte das kann sie so nicht sagen. Zuvor hatte sie gemeint Dauer 6-8 Wochen.
Ich fragte sie dann über die Frist welche das Familiengericht setzt, die der getrennt lebende Ehepartner hat zum Auszug. Auch das konnte sie mir nicht beantworten. Ich fragte dann noch Minimum und Maximum selbst da blockte sie.
Sie meinte noch es könne sein, dass es auch abgewiesen wird mein Antrag der Wohnungsweisung.
Ich fragte sie in Verbindung mit dem was ist, wie sie die Erfolgsaussichten sieht. Auch da blockte sie. Dabei ist es das Amtsgericht vor Ort und ihr Vater halber Staranwalt in der Pfalz.
Und selbst wenn die Weisung Erfolg hätte, wenn er nicht freiwillig geht, was dann?
Zwangsräumung dauert ewig bis zu einem Jahr. Minimum 8 Monate. Dann ist aber immer noch nicht der Gerichtsvollzieher plus Polizei da.
Er wird es nicht einfach haben bei Wohnungssuche da erwerbsunfähig plus Grusi und Schufa.
Aber ich kann einfach nicht mehr so weiter machen...
Ich weiss echt nicht was ich tun soll und bin total verzweifelt.
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Frauennotruf, Frauenhaus, Frauenbeauftragte, Anwältin ich hab alles durch...
Am Besten wäre er würde mich schlagen, dann wäre das Thema gegessen. Klingt krass, ist aber so.
Hoffe du verstehst damit, was ich meine.
Und in mir ist immer diese konstante Angst das er auf meinen Sohn wieder los geht. Letzte Woche Dienstag hat er auch wieder gedroht, aber Sohn hat es nicht mitbekommen.
Habe dies der Anwältin erzählt aber es betrifft nicht mich.  Also nicht verwertbar
LG Nelda

blaumeise

Schau mal hier:
ZitatHinweis: Allein die Tatsache, dass einer der Ehepartner alleiniger Mieter oder sogar alleiniger Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist, ist in der Trennungszeit kein Grund für die Zuweisung der Wohnung an diesen Ehepartner.

Die Zuweisung der Wohnung ist nur ausnahmsweise zulässig. Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine Trennung innerhalb der Wohnung möglich ist und Vorrang hat. Soweit die baulichen Gegebenheiten dies zulassen, ist demnach vorrangig eine Aufteilung der Ehewohnung vorzunehmen. Bloße Unannehmlichkeiten oder Unbequemlichkeiten, wie sie sich aus jeder Trennung ergeben, sind also für eine Zuweisung an einen Ehegatten nicht ausreichend. Andererseits setzt die erforderliche ,,unbillige Härte" keine schlechthin untragbaren Zustände durch Störung des Familienlebens voraus.
Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtabwägung der Interessen der Ehe und der Individualinteressen an einer räumlichen Trennung. In erster Linie ist eine unbillige Härte anzunehmen, wenn das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder beeinträchtigt ist. Dies ist grundsätzlich schon bei regelmäßigen, gravierenden Auseinandersetzungen der Eheleute untereinander zu befürchten. Während also die Duldungsschwelle für Fehlverhalten zwischen Erwachsenen recht hoch angesetzt wird, liegt diese im Falle ehegemeinsamer Kinder wesentlich niedriger.
Aus: https://hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/familienrecht/79-die-eheliche-wohnung-immobilie-bei-trennung-und-scheidung.html

Ich würde penibel dokumentieren, wann ihr welchen Streit warum gehabt habt, wer sich wie verhalten hat und wie der Streit ausging. Natürlich auch aufschreiben, wie die Kinder reagiert haben und wie sie sich möglicherweise im Lauf der Zeit verändern.

Alles, was du schriftlich vorweisen kannst, selbst wenn du keinen ojektiven Zeugen parat hast, ist was wert.

Hier wäre eine weitere sehr gute Anlaufstelle für dich in deiner Situation:
https://weisser-ring.de/

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic