Sozialhilfe wird nicht ausgezahlt - Freund hat nur ca. 100 Euro zum Leben

Begonnen von Fragender2020, 16. August 2021, 21:17:18

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Fragender2020

Hallo Ihr lieben Rechtskundigen :)

ich frage für einen Freund an:

Er bekommt 706 Euro Rente und hatte damit bislang einigermaßen ein Auskommen, weil die Wohnung sehr günstig war.

Nun wohnt er seit 01. August in einer Wohnung, die 498 Euro kostet. Das Sozialamt hat sich bereit erklärt, aufstockende Sozialhilfe zu zahlen, da es aus gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen ist, die Wohnung zu wechseln.

Er musste auch Wohngeld beantragen.

Von anderen weiß ich, dass die Bearbeitung der Wohngeldanträge in unserer Stadt 3 Monate und länger dauert.

Da unser Freund 20 Euro Kreditrückzahlung tätigen muss, 17 Euro GEZ , 30 Euro Strom und 10 Euro handy bleiben ihm ca 120 Euro zum Leben.

Unser Freund hat einen Betreuer, der ihm geraten hat, sich das fehlende Geld zu leihen.

Das ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Die frage nun:

Soweit wir informiert sind, MUSS das Sozialamt die Grundsicherung auszahlen, wenn bekannt ist, dass Hilfe zum Lebensunterhalt benötigt wird.
Dies ist der Fall ; dem SA liegt seit ca. einem Monat der Antrag vor.

Was können wir tun, damit die Grundsicherung gezahlt wird ?

Der Mann ist schwer krank - und das Vorenthalten seiner Geldes trägt nicht gerade zu seiner Gesundheit bei.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Fragender 2020

BigMama

Zitat von: Fragender2020 am 16. August 2021, 21:17:18Unser Freund hat einen Betreuer, der ihm geraten hat, sich das fehlende Geld zu leihen.
Der Betreuer ist hier der richtige Ansprechpartern. Dein Freund sollte sich erneut mit ihm auseinandersetzen und ihm erklären, dass es nicht möglich ist, sich das Geld zu leihen. Sollte er beim Betreuer nicht weiterkommen, kann er sich an die Betreuungsbehörde wenden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fragender2020

Hallo Big Mama

und Danke für Deinen Tip.

Ja, der Sache nach ist der Betreuer zuständig.
Nur leider tut der seine Arbeit tw. sehr nachlässig (womit er nicht der einzige dieser Art ist)

Wie ja bereits erwähnt,
hat er unseren Freund darauf verwiesen,
sich das Geld auszuleihen -
alleine das zeigt ja, dass er offenbar nicht Willens ist,
sich so einzusetzen, wie es seiner Aufgabe entspricht.

Danke also für Deinen Tip -
ich bzw. wir werden uns per Mail an die Amtsleitung wenden -
immerhin ist schon der 17. der laufenden Monats


Freundliche Grüße

Fragender

Gast50147

Zitat von: Fragender2020 am 17. August 2021, 10:56:27wir werden uns per Mail an die Amtsleitung wenden -
Der einzig richtig Weg derzeit. Lass dir aber bei Mails eine Lesebestätigung senden und schreibe direkt an die Amtsleitung, besser gleich ans Betreuungsgericht.
Es besteht keine Pflicht sich Geld zu leihen zumal die Rückzahlung schwer fallen dürfte.

Fragender2020

Vielen Dank harry Urgestein  :sehrgut: .
(ich schreibe übrigens gerade als Mutter von Fragender
nur falls der andere Ton auffallen sollte)

Aktuell haben wir dem Abteilungsleiter geschrieben,
der darauf verweist,
dass alle Leistungen ausgezahlt worden seien.

Bei der Überprüfung der Kontoauszüge habe ich das Gegenteil festgestellt.

Da der Betreuer die Kontovollmacht hat
hier die Frage,
ob dieser "ungesehen" Gelder verschwinden lassen kann ...

Dass id Betreuerbranche etliche schwarze Schafe unterwegs sind,
weiß ich aus eigenem Kontakt mit Hilfesuchenden,
die tw. monatelang ihren Betreuer nicht erreichen konnten.

Da scheinen sich etliche auf Staatskosten und auf Kosten der Ärmsten
ein feines Leben zu leisten


kopfschüttelnde Grüße

Fragender bzw. seine Mutter :)

onehitwonder

Zitat von: Fragender2020 am 19. August 2021, 16:06:08Bei der Überprüfung der Kontoauszüge habe ich das Gegenteil festgestellt.

Da der Betreuer die Kontovollmacht hat
hier die Frage,
ob dieser "ungesehen" Gelder verschwinden lassen kann ...
Kommen die Kontoauszüge vom Betreuer? Dann könnte er sie verfälschen, sonst nicht.

Gast50787

Kontoauszüge können nicht gefälscht werden.
Ich brauche nur zur Bank und die haben natürlich Zweitschrift.
Der Schwindel wäre doch sofort bewiesen.
Mach doch das:
Zitat von: Gast50147 am 17. August 2021, 11:32:38
schreibe direkt an die Amtsleitung, besser gleich ans Betreuungsgericht.
und beschwere dich massiv. Das bringt mehr und geht schneller als das schriftliche hin und her

Deadpool

Im Normalfall steht doch in so einem Bescheid, an wen das Geld gezahlt wird. Nicht immer werden die Sozialleistungen an den Antragsteller gezahlt. Da wird auch oft mal an den Stromversorger überwiesen oder Vermieter etc.

Wieviel Sozialhilfe wurde denn bewilligt, wieviel kam aufs Konto? Hast du Zugriff auf die Bescheide und kannst sie einstellen?

Maunzi

Kann es sein, dass die aufstockenden Leistungen als KDU bezahlt wurden und direkt an den Vermieter gingen...? Wäre ggf sinnvoll abzuklären, dann wäre die Miete quasi doppelt bezahlt, demnach dort zurückzufordern.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Paul

Die meisten Betreuer tun nur das Minimum. zb 2 Besuche im Jahr.


Ich bin in vielen anderer Meinung.

1. Wenn der Mensch so wenig Geld zum leben hat, also unterhalb der Pfänsungsgrenze lebt, muss dieser auch keine Kredite oder GEZ zahlen.
Das ist beides legal. Bei der GEz kann man sich befreien lassen, bei den krediten kann man um eien Stundung bitten.

Sozialhilfe und Wohngeld passen nicht zusammen.
Falls ich dich richtig vetandne habe, so bekomtm er eine dauehrfat e vole Ewäsnbminderrung und soll über das Sozialamz aufstocken.



PS: Eventuell ist er ein Pflegefall. Dass würde vieles in seinem Leben verbessern.

Gast50147

Wenn ich alles richtig erstanden habe liegt folgende Konstellation vor:
A,t behauptet alles ausbezahlt zu haben
TE prüft Kontoauszüge und stellt keinen Geldeingang fest.

Da schlage ich vor den Amtsleiter anzurufen und klipp und klar zu fragen
wieviel Geld ....€ wurde wann....  an wen auf welches Konto bezahlt.
Ist das geklärt, kann man weitere Maßnahmen sehr kurzfristig ergreifen falls das notwendig ist.
Es geht ja darum, dass das Geld schnell kommt.

BigMama

TE war sei 19.08. nicht mehr im Forum. Evtl. hat die bisherige Hilfestellung ausgereicht um das Problem zu lösen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

blaumeise

Vor allem braucht es erst mal die Bescheide, dass wir sehen können, was Sache ist. So ist das bloß Rätselraten.

Fragender2020

Hallo zusammen

und herzlichen Dank für Eure Tips.

Es ist tatsächlich so, dass ihm Sozialhilfe zusteht.
Allerdings eben auch Wohngeld.

Die Bearbeitungsdauer des Wohngeldes ist hier aktuell bei ca. 4 Monaten.

In dieser Zeit stünde ihm Sozialhilfe zu -
das Amt verweigert .

Ich habe das nun mit dem Betreuer besprochen,
der zustimmt, dass das Amt der Sache nach SH zahlen müsste.

Jedoch er sich als Betreuer nicht mit dem Amt "anlegt", da er eine gute Kooperation mit diesem braucht ,
weil er ja noch etliche andere zu betreuende Menschen hat.

Es hat sich nun eine Lösung gefunden, wo jemand dem Hilfesuchenden das Geld privat leiht.

Das ist absolut nicht in Ordnung -
jedoch ist das Amt hier in der Stadt dafür bekannt,
dass es noch viel schlimmere Verweigerungen tätigt.

Ich habe momentan nicht die Kraft, mich weiter dafür einzusetzen -
auch wenn ich es der Sache nach bzw. dem Recht nach nicht in Ordnung finde.

@ Paul : ja, es steht ihm zu, von der GEZ befreit zu werden - dazu braucht er allerdings wiederum den Bescheid über Bezug für Sozialleistungen .... *knurr*

herzliche Grüße


Gast50147

Zitat von: Fragender2020 am 09. September 2021, 12:50:21dazu braucht er allerdings wiederum den Bescheid über Bezug für Sozialleistungen .... *knurr*
Die Befreiung kann bis zu 3 Jahren rückwirkend erfolgen.
Teile der GEZ mit, dass noch kein Bescheid vorliegt.