aEKS Berechnung von Gewerbeausgaben

Begonnen von seifert55, 17. August 2021, 11:20:01

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seifert55

Hallo Forum,
ich habe wieder ein Problem mit meiner SB. Es ist jetzt das zweitemal dass ich mich schriftlich an den Teamleiter wenden muss.

Ich beziehe seit geraumer Zeit ALGII. Ich bin Selbstständig. Die Bewilligungszeiträume sind immer 6 Monate.
Bisher dachte ich dass für die aEKS alle Betriebseingaben der 6 Monate zusammengerechnet werden zu einer Summe. Dann würden alle Gewerbeausgaben die ich hatte ebenfalls für alle 6 Monate zusammengerchnet. Die beiden Summen würde der JC dann gegenrechnen und sollte ich mehr Einnahmen haben als Ausgaben (meistens) müsste ich die zuviel gezahlte Leistung zurückzahlen.

Nun behauptet meine SB aber dass ich "in einem Monat in dem ich keine Einnahmen hatte auch keine Ausgaben angeben darf", "wenn sie in dem Monat keine Einnahmen hatten können sie auch keine Ausgaben haben".

Ich habe ihr erklärt dass ich das so nicht im SGB stehen sehe und dass es unsinnig ist z.b. aus folgenden Gründen: was ist wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare weil ich im ersten Monat viel Geld verdiente, aber in einem Monat Einnahmen ausbleiben? Oder was ist wenn die Einnahme am 31. kommt und ich dringend etwas anschaffen muss, ab dem nächsten Tag, dem Ersten, dürfte ich das ja nicht. Was ist mit laufenden Kosten wie Telefon, Porto usw. in den Monaten wo keine Einnahmen da sind aber Geld durch die Einnahmen der Vormonate da ist?

Der SB hat wie schon einmal bei anderen Angelegenheit lautstark gesagt: "Sie akzeptieren das oder ich lege das fest und es kommt der Bescheid".

Ich möchte jetzt von Euch nur wissen ob ich da Recht habe und mich guten Gewissens an den Teamleiter wenden kann.
Ein befreundeter Anwalt meinte im SGB wäre das sehr rudimentös geklärt, es gäbe immer wieder Extraabsätze und Extraparagraphen, je mehr man grabe, desto komplizierte würde es.

Vielen Dank
S.




Simone-

Zitat von: seifert55 am 17. August 2021, 11:20:01
Nun behauptet meine SB aber dass ich "in einem Monat in dem ich keine Einnahmen hatte auch keine Ausgaben angeben darf", "wenn sie in dem Monat keine Einnahmen hatten können sie auch keine Ausgaben haben".
Wenn sie das meint, soll sie das schriftlich ablehnen und schriftlich eine Rechtsgrundlage dafür nennen.

Schon aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen ist das meiner Meinung nach völliger Schwachsinn, ganz unabhängig vom ALG II.

Wenn du im Rahmen deiner kleinen Selbständigkeit im einen Monat für einen Kundenauftrag eine (höhere) Ausgabe tätigen musst, aber erst im darauffolgenden Monat die Rechnung stellst, also die Einnahme zu dieser Ausgabe erhältst, kann es schon mal passieren, dass ein Monat mehr Ausgaben als Einnahmen hat.

Normalerweise wird bei einer Abschluss-EKS jeder Monat einzeln angegeben und dann steht da eben bei diesem einen Monat in der Summe ein Minus vor dem Betrag. Am Ende zählt dann der Durchschnitt, mit Einberechnung des Minus. Ist bei mir vor einigen Jahren ein mal vorgekommen und da wurde es so berechnet.

Was natürlich nicht gut aussieht ist, wenn es ständig mehr Ausgaben als Einnahmen sind.

Sollte also tatsächlich ein Monat mit Minus nicht akzeptiert werden - und zwar schriftlich per Bescheid - würde ich umgehend widersprechen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Gast34764

Zitat
Das Alg II soll bei Selbstständigen in der Regel für Bewilligungszeiträume von sechs Monaten berechnet werden (§ 41 Absatz 3 Satz 2
Nr. 3)

(1) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.

(11) ) Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum (BWZ) durch die Anzahl der Monate im BWZ ergibt.

Fachliche Weisungen

Die SB hat einen Knall, vielleicht hilft da mal eine Fachaufsichtsbeschwerde...

seifert55

Ich habe heute das Problem schriftlich der Teamleitung mitgeteilt mit der Bitte um Klärung denn ich muss bald wieder eine aEKS abgeben in der auch Betriebsausgaben/Investitionen drin sind die mit Geld bezahlt wurden das im Vormonat eingenommen wurde. Am 11. ist meine SB wieder aus dem Urlaub zurück und wird sich sicherlich gleich melden.

Danke
S.