Erstausstattung für Wohnung - zuerst über Darlehen finanziert

Begonnen von yvonneserra, 20. August 2021, 07:20:57

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yvonneserra

Hallo, folgendes Problem.
Meine Tochter war obdachlos, hat einen Antrag beim JC auf Übernahme der Wohnung inkl. Erstausstattung gestellt. Alles regulär. Wohnung und Leistungen wurden bewilligt. Die Wohnung wurde zum 01.07.21 angemietet. Die war komplett leer.
Da das JC aber mit der Bewilligung der Erstausstattung ewig brauchte, habe ich ihr die Wohnung auf Darlehensbasis notdürftig eingerichtet. Sonst hätte sie nicht mal ein Bett gehabt oder einen Herd. Nun war nach mehrmaliger Rückfrage am 16.08.21 ein Mitarbeiter in der Wohnung, die natürlich nicht mehr leer ist, und es wurde 137€ für die restliche Küche bewilligt. Darlehensvertrag und alle Quittungen habe ich beim JC bereits eingereicht.
Wie kann ich den Widerspruch am besten verfassen? Ich meine, es gäbe auch bereits Urteile, die sich darauf beziehen.
Vielen Dank für Eure Hilfe

Fettnäpfchen

yvonneserra

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.

Das mit
Zitat von: yvonneserra am 20. August 2021, 07:20:57Darlehensvertrag und alle Quittungen habe ich beim JC bereits eingereicht.
ist schon mal ...
Hoffentlich keine Originale und wenn dann gibt es hoffentlich Kopien und/oder einen Nachweis der Abgabe.
Ansonsten noch was im Anhang zur Thematik! Der zweite Anhang sollte zuerst gelesen werden.

MfG FN

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yvonneserra

Ich habe alles per Mail geschickt und auch eine Empfangsbestätigung vom Sachbearbeiter erhalten. Im Bescheid steht nur, dass Leistungen für Küche von 137€ bewilligt werden. Wir sollen entsprechende Kaufbelege einreichen. Anderes kann nicht bewilligt werden und soll aus dem laufenden Leistungen gekauft werden. Auf das Darlehen ist gar nicht eingegangen worden. Der Antrag auf Erstausstattung wurde zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme der Wohnung Anfang Juni gestellt. Die Wohnung wurde zum 01.07. angemietet mit Einwilligung des JC. Am 16.6.,als die Einwilligung vorlag, habe ich nochmals an die Erstausstattung erinnert. Ich überlege, auch eine Beschwerde nach Nürnberg zu schicken, denn für mich ist es Schikane