Untermietvertrag

Begonnen von CaryVittl, 26. August 2021, 21:34:43

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CaryVittl

Hallo An Alle,

ich hätte da mal Fragen über einen Untermietvertrag. Meine Schwester bezieht ALG2, wir haben bis 2019 zusammen gewohnt bis ich 2019 zu meinem Freund gezogen bin. Da Ihre Wohnung jetzt zu Groß ist sucht sie seit dem eine Wohnung. Da Sie ALG2 hat ist es sehr schwer eine Wohnung zu finden da die Vermieter Sie wegen ALG2 ablehnen. Jetzt hab ich mit meinem Freund überlegt, der Postbeamte ist und deshalb einfacher eine Wohnung bekommen würde, das er eine Wohnung Mietet um dann mit Ihr einen Untermietvertrag abzuschließen. So was ich jetzt gerne dazu wissen möchte, Akzeptiert das Amt sowas? Wenn ja was genau muss in dem Untermietvertrag stehen? Muss das Amt den Originalen Vertrag auch sehen?

Vielen Dank im Voraus

Cary


crazy

Lass es!
Ihr könntet aber als Bürge einspringen

CaryVittl

Hallo Crazy,

kannst du genau sagen warum wir das lassen sollen?? Würde gerne deine Meinung dazu hören. 

Vielen Dank für die Antwort

Cary

Ronald BW

Die Antwort liegt doch im Start Post wenn Vermieter die ALG2 Bezieherin ablehnt wird auch einer Untervermietung nicht zugestimmt
Einfach so mal eben untervermieten sieht ein Mietvertrag nicht vor.
Es gibt auch genug Vermieter die ALG2 Bezieher bevorzugen.
Wohnungssuche ist allgemein meist langwierig.

blaumeise

Hier mal ein paar grundsätzliche Tipps und Infos: Ratgeber Untervermietung  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=10305.0

Zitat von: CaryVittl am 26. August 2021, 21:34:43Muss das Amt den Originalen Vertrag auch sehen?
Das Amt hat auf jeden Fall das Recht, den Hauptmietvertrag einzusehen, wenn im Untermietvertrag Bezug darauf genommen wird.

Ansichtskarte

Eine Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist unzulässig und kann weitreichende Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen (§ 540 BGB)

CaryVittl

Danke @blaumeise

@Ronald BW also in 3 Jahren Wohnungssuche gab es bisher nur 1 Vermieter der nichts gegen Alg2 hatte leider hat die Wohnung trotzdem nicht bekommen. Alle anderen haben ALG2 abgelehnt. die wo nichts dagegen haben kannst du suchen wie die Nadel im Heuhaufen. Gibt auch genug Wohnungen auf die sie sich beworben hat znd keine Antwort bekommen hat auch wenn sie da noch nicht geschrieben hatte das sie ALG2 bekommt. Das noch größere Problem ist warum sie ja Hauptsächlich da raus will sie hat seit 3 Jahren Assis über Sich Wohnen die fast den ganzen Tag über Ihr rumschreihen und sie deshalb schon Psychische Probleme hat. Der Vermieter macht nichts dagegen weil sie die einzige im Haus ist die sich beschwert alle anderen machen leider nichts.

Ansichtskarte

Der Gebrauchsüberlassung muss der Vermieter wegen des für ihn bestehenden unbestreitbaren Risikos trotzdem nicht zu stimmen.

Fettnäpfchen

CaryVittl

Zitat von: CaryVittl am 26. August 2021, 21:34:43und deshalb einfacher eine Wohnung bekommen würde, das er eine Wohnung Mietet um dann mit Ihr einen Untermietvertrag abzuschließen. So was ich jetzt gerne dazu wissen möchte, Akzeptiert das Amt sowas? Wenn ja was genau muss in dem Untermietvertrag stehen? Muss das Amt den Originalen Vertrag auch sehen?
Das JC würde es akzeptieren (müssen) weil eine Pflicht zur Mietzahlung besteht.
Wie vorab von den anderen erwähnt muss der Vermieter zur Untermiete sein OK geben.
Hier würde nur das Gespräch helfen. Natürlich wäre er als Hauptmieter haftbar nebenbei angemerkt. Außerdem muss die Whg. innerhalb der Angemessenheitskriterien* liegen sonst müsste die Differenz von der Schwester oder dem Postler bezahlt werden und wenn eine NK Nachforderung kommt wird diese nicht vom JC übernommen.

Beispiel für einen Untermietvertrag
* Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer und/oder https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

MfG FN
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