Keine Kosten für Unterkunft bekommen

Begonnen von Ruda13, 31. August 2021, 20:16:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ruda13


blaumeise

Einen Widerspruch schreiben, falls die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Ich jedoch würde dafür einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen, denn sofern du nicht in Bayern wohnst, wird das JC das wohl kaum einfach so akzeptieren. Daher sollte der Widerspruchstext rechtlich fundiert und gut ausformuliert sein, da wäre ich persönlich mit überfordert.

Ruda13

Ich wohne in Baden Württemberg. Könnte mir hier vielleicht jemand helfen einen Widerspruch zu schreiben? Wenn das nicht klappt kann ich es dann nicht auch noch einem Anwalt übergeben? Hab nur ein bisschen Bedenken das dann die Zahlung erstmal wieder eingestellt wird wenn ich widerspreche. Oder läuft es dann trotzdem weiter?

blaumeise

Zitat von: Ruda13 am 20. September 2021, 16:45:33Hab nur ein bisschen Bedenken das dann die Zahlung erstmal wieder eingestellt wird wenn ich widerspreche. Oder läuft es dann trotzdem weiter?
Die Zahlungen, die du aktuell bekommst, die müssen weiterlaufen. Das ist ja das Minimum, das dir sowieso bewilligt wird. Es geht darum, ob dir noch mehr zusteht, daher kann das JC dir nicht grundsätzlich alle Leistungen streichen, nur weil du in Widerspruch gehst. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, nein.