Kontopfändung

Begonnen von sjadha, 01. September 2021, 17:02:45

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Meph1977

Nirvana wenn du keine Hilfe leisten willst dann verpiss dich aus diesem Thema.

sjadha.
Du gehst morgen zur Bank und gibts denen ein selbst erstelltes Schreiben das sie dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln haben unter Angabe deiner IBAN nummer. Das müssen die innerhalb 4 tagen tun und es gilt bis 4 Wochen rückwirkend. Wichtig dabei ist du unterschreibst nichts von der Bank.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Nirvana

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:40:24
Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:39:20
Machen wir es doch kürzer: Wo wird üppiger geleistet und die Durchsetzung von Forderungen mehr erschwert als in Deutschland? Bitte mindestens fünf Beispiele nennen und plausibilisieren.
DU behauptest hier was, DU bringst die Beweise.
Welche der von mir aufgestellten Behauptungen ist denn strittig? Der Umfang der deutschen Sozialtransfers oder die Intensität des deutschen Schuldnerschutzes?

Gast50147

Der Thread driftet schon wieder mal in eine Ablenkungsschiene vom Ursprungsthema.
Darum gehe ich jetzt raus.
Der Link funktioniert und das für dich wichtige steht unter dem Link.

Deine Bank muss am 4. Arbeitstag dein P-Konto nutzbar stellen. Das ist Gesetz.
Solange das P Konto noch nicht besteht kannst du dich auf § 850c ZPO = Pfändungsfreibetrag  und
auf § 765 a ZPO = Vollstreckungsschutz berufen.

Wenn ich das richtig verstanden haben ist auf dem Girokonto ein Guthaben von ca. 1.600 € - aber auch auf dem P Konto ist nur ein Betrag von ca. 1.178 € vor Pfändung geschützt.
Solltest du unterhaltspflichtig sein für Ex-Mann oder Kind(er) oder sollten sonstige Zahlungsverpflichtungen gesetzlicher Art bestehen kannst du über das Vollstreckungsgericht den Basisbetrag von 1.178 € erhöhen lassen.




sjadha

Was für Vorwarnung? Dass ich Schulden habe habe ich natürlich gewusst. Nein, die kann ich nicht bezahlen.

Ja, genauso passiert das.

Zitat von: Meph1977 am 01. September 2021, 17:51:17
Nirvana wenn du keine Hilfe leisten willst dann verpiss dich aus diesem Thema.
Oh, danke! Wollte ich schon schreiben, hatte aber Angst dass mir dann keiner hilft.
Antrag auf P-Konto habe ich bereits gestellt, wie ich schon geschrieben habe. Muss ich jetzt in dieser Woche noch aktiv werden? Was ist mit diesen 7 Tage frist?

harry

ZitatWenn ich das richtig verstanden haben ist auf dem Girokonto ein Guthaben von ca. 1.600 € - aber auch auf dem P Konto ist nur ein Betrag von ca. 1.178 € vor Pfändung geschützt
Ist aber nicht mein Verschulden - das Konto war gesperrt, ich konnte kein Geld abheben! Und jetzt behauptet jemand dass es in Deutschland Schuldnerschutz gibt?

Nirvana
Nochmals: DU behauptest hier etwas - DU bringst die Beweise. Kapisch?

Meph1977

Diese 7 tage frist war früher vor dem P-Konto
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Gast50147

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:58:03Muss ich jetzt in dieser Woche noch aktiv werden? Was ist mit diesen 7 Tage frist?
Lese halt die Antwort # 15 von @ meph und meine beiden Antworten # 3 und # 17
da steht echt alles drin. Dein Geld bleibt erstmal bei deiner Bank und der Gläubiger kriegt noch lange nichts

Es besteht kein Grund zur Aufregung @ sjadha

Deadpool

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:58:03Dass ich Schulden habe habe ich natürlich gewusst.

Und hättest daher dein Konto längst in ein geschütztes P-Konto umwandeln können. Denn das genau ist der hervorragende Schutz, den dieses "beschissene Land" bietet.

Insofern bin ich ganz bei Nirvana. Immer bei anderen die Schuld suchen, scheint heutzutage schon normal zu sein.

Nirvana

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:58:03
Nirvana
Nochmals: DU behauptest hier etwas - DU bringst die Beweise. Kapisch?

Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:52:39
Welche der von mir aufgestellten Behauptungen ist denn strittig? Der Umfang der deutschen Sozialtransfers oder die Intensität des deutschen Schuldnerschutzes?

sjadha

Zitat von: Meph1977 am 01. September 2021, 18:03:52
Diese 7 tage frist war früher vor dem P-Konto
https://www.gegen-hartz.de/news/kontopfaendung-mit-kontosperrung-das-sollte-jetzt-getan-werden Datum ist Veröffentlicht am13.02.2021. Dann ist die Information wohl falsch.

Kann der Jobcenter die Überweisung stornieren? Oder wenn's auf einem Konto angekommen ist dann ist zu spät?

@Deadpool
Ich habe gelesen, dass man das Konto ins P-Konto lieber nachträglich umwandelt.
Und wer bist du jetzt dass du mir Schuld gibst? Warst du selber in gleicher Situation???

Wie mach man hier ein Zitat wenn
ZitatBumping-Schutz
Die Antwort auf Ihren eigenen Beitrag ist erst in 13 Minute(n) und 48 Sekunde(n) erlaubt.
Bitte ändern Sie stattdessen Ihren letzten Beitrag wenn möglich, oder warten Sie den Antwortbeitrag einer anderen Person ab, danke.
?
@Nirvana
ALLES

Gast50147

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:09:38Kann der Jobcenter die Überweisung stornieren? Oder wenn's auf einem Konto angekommen ist dann ist zu spät?
Rein theoretisch wäre das möglich aber nur mit großen Aufwand.  Außerdem gilt für sowas eine sehr enge Frist von nur wenigen Tagen.

@ deadpool muss man insofern recht geben, dass es mit Sicherheit deutliche Vorwarnungen gegeben hat und dir selbst bewusst war dass vollstreckbare Titel vorliegen.
Da war echt Zeit genug die Umwandlung in ein P Konto zu beantragen. Jetzt gehts ja auch
Mal eine neugierige Frage: Wenn du H 4-Bezieherin bist und Ende August noch 800 € auf dem Konto waren wovon hast du dann im August gelebt?
Sollte es Arbeitslohn gewesen sein musst du damit rechnen dass der Gläubiger sich auch deinen AG als Drittschuldner auswählt.

sjadha

Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 18:19:05
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:09:38Kann der Jobcenter die Überweisung stornieren? Oder wenn's auf einem Konto angekommen ist dann ist zu spät?
Rein theoretisch wäre das möglich aber nur mit großen Aufwand.  Außerdem gilt für sowas eine sehr enge Frist von nur wenigen Tagen.

@ deadpool muss man insofern recht geben, dass es mit Sicherheit deutliche Vorwarnungen gegeben hat und dir selbst bewusst war dass vollstreckbare Titel vorliegen.
Da war echt Zeit genug die Umwandlung in ein P Konto zu beantragen. Jetzt gehts ja auch
Ja, und zeigst du mir irgendwelche Empfehlungen in voraus P-Konto aufzumachen???

Zitat4-Bezieherin
Bezieher
Einsparungen darf man doch haben? Das Konto war ja nicht gepfändet.

Gast50147

#26
Sind 100terte im Netz! Einfach Pfändungsschutz-Konto eingeben.
Außerdem braucht es keine Empfehlung wenn bereits vollstreckbarer Titel bekannt ist.
Der Gläubiger hat sich ja das Urteil nicht geholt um es einzurahmen.

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:21:03Das Konto war ja nicht gepfändet.
War aber zu erwarten nachdem ein Urteil vorliegt und das hast du ja vom Gericht bekommen bzw. dein RA.
Und jetzt kann es schnell passieren dass du die Differenz von rd. 400 € einbüßt.
(1.178 € geschützt auf P Konto - 1.600 € Habenstand Giro).

Noch besteht ja das Girokonto.
Das nachstehende jetzt ist aber unverbindlich und müsse erst genau geprüft werden.
Dazu sollten man sich bei der Bank eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen und damit zur Rechtsantragsstelle zum zuständigen Amtsgericht gehen. Dort muss ein Beschluss ergehen, der die Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Einkommen gestattet.

Rechtliche Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZB 56/06), womit diese schon für Arbeitseinkommen bestehende Regelung auf die Fälle wiederkehrender Sozialleistungen wie des Alg II ausgedehnt wurde.

sjadha

#27
Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 18:25:36
Sind 100terte im Netz! Einfach Pfändungsschutz-Konto eingeben.
Außerdem braucht es keine Empfehlung wenn bereits vollstreckbarer Titel bekannt ist.
Gibst du mal einen Beispiel???

Hat jemand von euch das mal durchgemacht?? Oder woher kennt ihr euch so gut aus?

ZitatDazu sollten man sich bei der Bank eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen und damit zur Rechtsantragsstelle zum zuständigen Amtsgericht gehen. Dort muss ein Beschluss ergehen, der die Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Einkommen gestattet.
Wie viel Zeit habe ich dafür? Reicht es für einen Gang zum Anwalt?

Gast50147

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18Oder woher kennt ihr euch so gut aus?
Wir hier sind ja ein Hilfeforum
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18Reicht es für einen Gang zum Anwalt?
Du kannst mit der Kopie selbst zum Vollstreckungsgericht. Nochmal das ist ein Hinweis ob er greift weiß ich ohne genaue Prüfung nicht.

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18Reicht es für einen Gang zum Anwalt?
Wenn du morgen einen Termin beim RA bekommst und der schnell tätig wird
Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 18:25:36Außerdem braucht es keine Empfehlung wenn bereits vollstreckbarer Titel bekannt ist.
Der Gläubiger hat sich ja das Urteil nicht geholt um es einzurahmen.

Jetzt eine Gute Nacht und reg dich nicht auf. Der Maximalverlust kann 400 € betragen, wenn überhaupt.

Gast34764

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18at jemand von euch das mal durchgemacht?? Oder woher kennt ihr euch so gut aus?

Spätestens wenn der vollstreckbare Titel gegen einen vorliegt der mit Kontopfändung droht sollte man sich kümmern. Und zum Glück gibt es P-Konten, in fast alle anderen Ländern wird dir der Tisch unterm Hintern weggepfändet.