Kontopfändung

Begonnen von sjadha, 01. September 2021, 17:02:45

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sjadha

Ich habe am Wochenende eine Nachricht von der  Bank bekommen dass mein Konto gepfändet wird. Am Montag habe ich ein Antrag auf P-Konto bei der Bank gestellt.

Ich habe schnell gegoogelt:
ZitatAchtung – eine Frist von 7 Tage bei: Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Bafög, Hartz IV, Erziehungsgeld oder Wohngeld sind zunächst sieben Tage nach Eingang auf dem Konto nicht pfändbar. Das heißt, dem Kontobesitzer muss das Geld bei Vorlage des Leistungsbescheides in voller Höhe ausgezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Schuldner weitere sieben Tage Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen.
Kann das jemand bestätigen?

Auf dem Konto waren ~800€ + ~800€ Leistungen sind am letzten Tag des Monats eingegangen. Bekomme ich sie wieder zurück? Was ist das für ein beschissenes Land, in dem man nicht mal die Sozialleistungen ausbezahlt bekommt???

Nirvana

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:02:45
Was ist das für ein beschissenes Land, in dem man nicht mal die Sozialleistungen ausbezahlt bekommt???
Es steht Dir frei, Deinen Wohnsitz in ein Land zu verlegen, in dem noch mehr Schuldnerschutz besteht. Die Auswahl ist allerdings nicht sonderlich üppig.

sjadha

Noch mehr als gar nichts? Du willst doch nicht sagen dass ich dafür froh sein muss dass ich evtl die nächsten Zahlungen ausgezahlt bekomme???

Gast50147

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/

Pfändungsschutz bei Sozialleistungen
Bezieht der Schuldner Sozialleistungen, so kommt ihm gesteigerter Pfändungsschutz zugute. Das Gesetz stellt sicher, dass Sozialleistungen dem Gläubigerzugriff zumindest für die Dauer von sieben Tagen entzogen sind, wenn sie auf das Konto des Leistungsbeziehers eingehen. In dieser Zeitspanne geht also auch eine Kontopfändung ins Leere. Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit, binnen weiterer sieben Tage bei Gericht einen Antrag auf Kontopfändungsschutz zu stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, sind alle Eingänge in der Höhe des Pfändungsfreibetrages aus § 850c ZPO der Pfändung in Zukunft entzogen.

Nirvana

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:12:01
Noch mehr als gar nichts? Du willst doch nicht sagen dass ich dafür froh sein muss dass ich evtl die nächsten Zahlungen ausgezahlt bekomme???
Du kannst froh sein, dass Deutschland überhaupt solch üppige Sozialleistungen zahlt und dass es in diesem Land solch umfangreichen Schuldnerschutz gibt. Meiner Meinung nach beides viel zu umfangreich.

sjadha

Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.

Viel zu umfangreich??? Spinnst du???

Gast50147

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.
Meine Antwort # 3 beantwortet deine Frage

sjadha

Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 17:12:18
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/

Pfändungsschutz bei Sozialleistungen
Bezieht der Schuldner Sozialleistungen, so kommt ihm gesteigerter Pfändungsschutz zugute. Das Gesetz stellt sicher, dass Sozialleistungen dem Gläubigerzugriff zumindest für die Dauer von sieben Tagen entzogen sind, wenn sie auf das Konto des Leistungsbeziehers eingehen. In dieser Zeitspanne geht also auch eine Kontopfändung ins Leere. Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit, binnen weiterer sieben Tage bei Gericht einen Antrag auf Kontopfändungsschutz zu stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, sind alle Eingänge in der Höhe des Pfändungsfreibetrages aus § 850c ZPO der Pfändung in Zukunft entzogen.
Ich sehe den zitierten Text doch leider nicht.

Ich muss mich bei einer Bank auf irgendwas berufen.

Gast50147

???? da steht doch der Text. Wieso kannst den nicht sehen? Was meinst du damit genau ?Kann dir auch den Link zum ausdrucken schicken

sjadha

Check dein Link bitte noch einmal.

Nirvana

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.
Ich kenne in der Tat kein Land, das üppigere Sozialleistungen leistet und mehr Schuldnerschutz bietet als Deutschland. Du?

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Viel zu umfangreich??? Spinnst du???
Ja. Nein.

sjadha

Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:34:30
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.
Ich kenne in der Tat kein Land, das üppigere Sozialleistungen leistet und mehr Schuldnerschutz bietet als Deutschland. Du?

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Viel zu umfangreich??? Spinnst du???
Ja. Nein.
Wieviel Länder kennst du denn?

Nirvana

Machen wir es doch kürzer: Wo wird üppiger geleistet und die Durchsetzung von Forderungen mehr erschwert als in Deutschland? Bitte mindestens fünf Beispiele nennen und plausibilisieren.

sjadha

Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:39:20
Machen wir es doch kürzer: Wo wird üppiger geleistet und die Durchsetzung von Forderungen mehr erschwert als in Deutschland? Bitte mindestens fünf Beispiele nennen und plausibilisieren.
DU behauptest hier was, DU bringst die Beweise.

Gast34764

So eine Pfändung ergeht nicht ohne Vorwarnung und aus heiterem Himmel. Daher solltest du jetzt schauen, dass das mit dem P-Konto geregelt wird und die Schulden abbezahlt werden.