"Entgütlige Gehalts -Festsetzung aufgrund von Corona"

Begonnen von Fussel, 02. September 2021, 18:25:57

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Fussel

Hallo zusammen,

wäre super lieb wenn man mir bitte helfen könnte, ich bin etwas verwirrt und verstehe das Ganze langsam nicht (mehr).  :schaem:
Ich arbeite, muss aber mit Hartz IV aufstocken. Mein Gehalt schwangt auch (leider).

Ich habe das so verstanden: Es gab BIS März 2021 die Möglichkeit, daß man sagt, man will NICHT, daß das Gehalt vom Jobcenter nachberechnet wird. Dann kann man so gesehen "kleinere Beträge" auch behalten. Solange es nur "kleinere Beträge" sind ging das in Ordnung.  Also wenn man sich mal z.B. Überstunden auszahlen läßt und 100,- €uro ausnahmsweise mehr bekommt in einem Monat. Man muss nur immer angeben (auf dem Gehaltszettel), daß man keine Nachberechnung wünscht. Das ist nicht normal, sondern dies geschieht NUR wegen Corona. Und dies endete März 2021. Aber: Jeder der eine Bewilligung VOR März 2021 bekommen hat, für den gilt diese "Entgültige Festlegung des Gehalts" sogar noch bis zum Ende des Bewilligungszeitraum.

In meinem Fall sollte das Ganze bis Ende August gelten. Ich habe wegen dieser Regelung auch mehrfach nachgefragt und es würde mit von ca. 5 Jobcenter Mitarbeiter so bestätigt und erzählt. Ca. 2 behaupteten sie hätten noch nie was davon überhaupt gehört und ca. 4 waren sich nicht sicher (wussten daß es was gab, aber nicht wie es genau aussieht).
Es klappte in 2020 auch super, ich konnte z.B. meine 50,- €uro Weihnachtsgeld problemlos behalten.  :smile:

Jetzt bekomme ich aber STÄNDIG Nachberechnungen für die Zeit von Januar 2021 bis August 2021. Angeblich habe ich für die Kinder zuviel berechnet bekommen. Ich muss gestehen: Ich verstehe es nicht. Ich kapiere es nicht so ganz und es könnte durchaus sein. Da muss ich morgen nochmal nachfragen, gerade eben haben sie mich einfach aus der Leitung geworfen und dann war auch das Jobcenter zu.

Mir wurde ausserdem minuziös jeder Monat von Januar bis August 2021 hier aufgelistet .... Gerade dieser zweite Punkt erstaunt mich ....
Wenn es doch diese Regelung gab ... wieso rechnen sie mir jetzt DOCH jeden Monat auf?  :scratch:

Ich will hier keinen großen Wind machen, wenn ich doch keinen Anspruch habe. Aber es kommt mir echt alles komisch vor und ich kapiere es einfach nicht mehr.

JensM1

Über VORLÄUFIGE Bewilligungszeiträume, die zwischen 01.03.20 - 30.03.21 begonnen haben, wird nur auf Antrag endgültig entschieden.

Wenn deine Bewilligungszeiträume endgültig waren, ist eine Nachberechnung idR zulässig. Bei vorläufigen Bewilligungszeiträumen ist eine Nachberechnung hinsichtlich aller Sachverhalte, die keine bei Bewilligung bekannten Beschäftigungsverhältnisse betreffen, nach Auffassung der BA zulässig. Also Änderungen bei KdU, Unterhalt, neu aufgenommene Beschäftigungsverhältnisse u. ä. m. Dies dann aber nicht im Rahmen einer abschließenden Entscheidung nach 41a sondern durch Aufhebungs- u. Erstattungsbescheide mit idR vorheriger Anhörung zur Überzahlung.

Gast34764

Ergänzend dazu noch: wenn du willst, kannst du die Berechnungen auch einmal einscannen/abfotografieren und anonymisiert hier einstellen. Dann kann man sehen, was wo berechnet wurde und eventuelle Fragen klären.

Fussel

Huhu,

ich habe jetzt mit einer sehr netten Dame von der Jobcenter Hotline telefoniert. Sie betreut mehrere Jobcenter, nicht nur meines. Sie hat meinen Fall angeschaut und .... ähh ... sie meinte, daß diese "Regelung der entgültigen Festsetzung aufgrund von Corona" bald von jedem Arbeitsamt anders gehandhabt wird. Richtig wäre aber: Wenn man dies (Nachberechnung) NICHT wünscht, hat auch keine Nachberechnung stattzufinden.
Manche Arbeitsämter würden sogar Schreiben versenden in denen sie die Arbeitslosen fragen ob diese eine entgültige Festsetzung wünschen, falls nicht, dann wäre der Fall erledigt.
Bei mir (ich habe mehrfach, ausdrücklich, schriftlich darauf hingewiesen, daß ich das nicht wünsche) wird das scheinbar ignoriert, daß ich KEINE entgültige Festsetzung wünsche. Sie meinte diese Nachzahlung die ich hätte, wäre (mal wieder) aufgrund der Nicht-Beachtung dieser Angabe von mir, daß ich eben KEINE entgültige Festsetzung wünsche.

Sie war etwas ratlos und meinte ich solle wirklich einmal einen Rechtsanwalt besuchen, weil die Flut an "Nachprüfungen" bei mir wäre schon .... erstaunlich. Vor allem da ich vorbildlich immer alles anbringe und vorweise und mir noch nie etwas habe zuschulden kommen lassen.

Ich werde jetzt einmal eine Dienstaufsichtsbeschwere einreichen, den beiden Schreiben hier wiedersprechen natürlich und noch an das Kundenreaktionsmanagement auch eine Beschwerde einreichen.  :weisnich:

Sorry, ich hoffe ich schreibe nicht zu wirr ....

Gast34764

Zitat von: Fussel am 03. September 2021, 08:54:31Ich werde jetzt einmal eine Dienstaufsichtsbeschwere einreichen,

Richtig wäre hier eine Fachaufsichtsbeschwerde. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das Verhalten der Person, eine Fachaufsicht gegen de behördliche Entscheidung.

Ist der Bescheid denn überhaupt vorläufig bewilligt worden?