Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem

Begonnen von AlexS, 02. September 2021, 22:10:33

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

AlexS

Ich arbeite als Solo-Selbständiger von zu Hause aus mit dem Laptop und habe mir zu Hause einen Arbeitsbereich eingerichtet.

Auf Aufforderung des Jobcenters habe ich eine Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung gemacht.

Jetzt hat das Jobcenter mir folgende Rückfrage gestellt:
"Ist der Arbeitsplatz
a) Ein eigenes Arbeitszimmer oder
b) Ein Schreibtisch im allgemeinen Wohnbereich?"

Warum fragen die das und was sind die Auswirkungen der jeweiligen Antworten?

Danke für Eure Antworten!

blaumeise

Die wollen die Kosten der Unterkunft, die du möglicherweise für ein separates Arbeitszimmer ausgibst, als Betriebskosten ansetzen, sodass du dafür erst mal betriebliche Einnahmen erwirtschaften musst, um nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Damit erspart das JC sich, dir die vollen Kosten der Unterkunft zu zahlen.

Wenn du lediglich einen Schreibtisch im Wohnbereich hast, hat sich das erledigt und das JC muss sowieso die vollen Mietkosten anerkennen.

Falls du ein ev. "Arbeitszimmer" sowieso auch privat nutzt und nicht ausschließlich geschäftlich, würde ich das betonen. Denn auch dann muss das JC dir die vollen Mietkosten als KdU anerkennen. Vielleicht gibt es aber gar kein ausschließliche für die Selbständigkeit genutztes Arbeitszimmer. Es hängt ganz von deiner individuellen Situation und Lebensweise zu Hause ab.

Ansichtskarte

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das Jobcenter KdU gewähren und gleichzeitig davon einen Teil als Betriebskosten anerkennen?

crazy

Nein, nicht gleichzeitig.
Dass was man als Betriebsausgabe angibt, wird bei den privaten KdU abgezogen.
Blöd wenn man z.B.anteilig 150 als Betriebsausgabe angibt, aber dann nichts großartig umsetzt. Man hat ja noch mehr Betriebsausgaben als nur das Büro in der Wohnung/Haus.Dann hat man ein Minus, was man vom Regelsatz zahlen müsste.

Ansichtskarte

@AlexS

Das Jobcenter ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen.

In welcher Höhe machst du Raumkosten als Betriebsausgabe geltend?

Beinhalten deine veranschlagten Raumkosten auch Energie- und Nebenkosten?

blaumeise

Zitat von: Ansichtskarte am 03. September 2021, 11:01:06In welcher Höhe machst du Raumkosten als Betriebsausgabe geltend?
Man muss gar keine Raumkosten geltend machen, mal als Anmerkung. Nicht, wenn man in seiner Privatwohnung, in privat genutzten Räumen, seiner geschäftlichen Tätigkeit nachgeht. War bei mir genauso.

Sheherazade

Zitat von: blaumeise am 03. September 2021, 11:19:22
Man muss gar keine Raumkosten geltend machen, mal als Anmerkung. Nicht, wenn man in seiner Privatwohnung, in privat genutzten Räumen, seiner geschäftlichen Tätigkeit nachgeht. War bei mir genauso.

Richtig, ist auch nur ratsam, wenn die tatsächliche Miete oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegt.

Wir wissen dennoch nicht, was TE beim Jobcenter angegeben hat, dass ihm solche Fragen gestellt werden.
Zitat von: AlexS am 02. September 2021, 22:10:33Jetzt hat das Jobcenter mir folgende Rückfrage gestellt:
"Ist der Arbeitsplatz
a) Ein eigenes Arbeitszimmer oder
b) Ein Schreibtisch im allgemeinen Wohnbereich?"

Die kommen ja nicht ohne Grund darauf.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ansichtskarte

Zitat von: blaumeise am 03. September 2021, 11:19:22
Man muss gar keine Raumkosten geltend machen, mal als Anmerkung.

Richtig! Offensichtlich hat der TE aber dazu Angaben gemacht, sonst würde das Jobcenter nicht nachfragen.