ALG 2 mit Immobilie die von Kind genutzt wird

Begonnen von Intheend, 03. September 2021, 17:34:10

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Intheend

Hallo erstmal,

ist mein erster Beitrag, ich hoffe ihr könnt mir hier etwas helfen.
Folgende Situation:
Meine Mutter wohnte bisher mit ihrem Partner und den zwei Kindern im Haus des Partners. Ihr Partner ist nun verstorben. Sie am letzten Tag vor seinem Tod geheiratet und waren zuvor 18 Jahre zusammen. Leider gibts keine große Aussicht auf Witwenrente.
So müsste sie wohl ALG II beantragen.
Sie wohnen weiterhin im Haus des Partners, welches nun beiden Kindern (13 und 15) gehört.
Aus erster Ehe besitzt meine Mutter noch eine Hälfte des damaligen Hauses, welches ich als Sohn nun bewohne.
Hat sie eine Chance mit dem Besitz dieser Immobilie ALG II zu bekommen oder das Haus per Schenkung zu überschreiben ?

Vielen Dank für jede Hilfe

Sheherazade

Zitat von: Intheend am 03. September 2021, 17:34:10
Aus erster Ehe besitzt meine Mutter noch eine Hälfte des damaligen Hauses, welches ich als Sohn nun bewohne.

Dann hat sie doch sicherlich Einkommen in Form von Mietzahlungen von dir? Ggf. braucht sie dann gar kein ALGII bei kostenfreiem Wohnen und mit der Halbwaisenrente für die Kinder.

PS: Wem gehört denn die andere Hälfte? Ggf. kommt ein Verkauf ihrer Hälfte an den Miteigentümer in Frage.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Moment...
Da sie verheiratet waren erbt sie selbstverständlich auch die Immobilie zum Anteil.
Und nein, sie darf Dir jetzt nicht ihr Eogentum.schenken um dann mittellos zu sein.
Du kannst ihr ihr Eigentum zum üblichen Kaufpreis abkaufen, dann kann sie gut leben bis sie wieder arbeitet

Intheend

Die andere Hälfte gehört meinem Vater, also Ihrem Ex-Mann. Diese Hälfte bekomme ich sowieso überschrieben.
Mietzahlungen gibt es nicht, weil damit die Rate für das noch nicht ganz abbezahlte Haus getilgt wird.

crazy

Tja, das Geschenk kann sich deine Mutter nun nicht mehr leisten...

Gast48661

Haus 1, das noch zusammen mit dem Ex-Mann im eigentum steht ist verwertbares Vermögen deiner Mutter und insofern kann es gut sein, dass es ALG II wenn überhaupt nur auf Darlehensbasis gibt.

Zitat von: Intheend am 03. September 2021, 17:53:16Mietzahlungen gibt es nicht, weil damit die Rate für das noch nicht ganz abbezahlte Haus getilgt wird.
Gibt es nicht oder fließen die Mietzahlungen in die Tilgung? Bei letzterem wären die Mietzahlungen als Einkommen anzurechnen. Die Tilgung interessiert das JC nicht bzw nur insoweit, dass eventuell die Zinsen übernommen werden können. Sehe ich aber auch als unwahrscheinlich an, weil es ja noch Haus 2 gibt.

Haus 2 aus der zweiten Ehe wurde nach gesetzlicher Erbfolge an deine Mutter und die beiden Kinder aus der 2. Ehe vererbt, gesetzt den Fall, dass es kein Testament gibt. Hier läge eventuell selbstbewohntes und auch geschütztes Eigentum vor. Ansonsten gilt das, was @crazy geschrieben hat. Schenkungen kann man sich nur "leisten", wenn man nicht im Sozialleistungsbezug steht und absehbar auch keiner notwendig wird.