Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft

Begonnen von dom3322, 05. September 2021, 13:36:05

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dom3322

Schönen Sonntag zusammen,

Das Thema HG wurde hier ja schon oft behandelt, allerdings habe ich für meinen Fall nichts ähnliches gefunden, deswegen dachte ich erstelle ich mal ein eigenes Thema.

Zu meinem Fall: Ich bin 25, wohne bei meinem Vater, (noch) Student. Aufgrund von psychischer Krankheit breche ich nun jedoch das Studium ab und will, bis ich zumindest eine Teilzeitstelle gefunden habe, damit die Krankenkasse bezahlt ist, Hartz 4 ab Oktober beantragen.

Was mir nun Sorgen macht ist dass mir mein Vater, als ich im Juni und Juli in der Psychiatrie war und meinen 400€-Job kündigen musste mir zweimal jeweils 400€ überwiesen hat. Allerdings will er jetzt seitdem ich wieder draußen bin nicht mehr zahlen, was ja auch sein gutes Recht ist und ich verstehe, vorallem da er ab März nächsten Jahres selbst arbeitslos sein wird. Zusätzlich will er, dass ich mich mit 100€ im Monat an der Miete beteilige, was ich auch angemessen finde. Allerdings habe ich jetzt ein bisschen Angst, dass das Amt wegen der zweimaligen Unterstützung davon ausgeht, dass wir grundsätzlich eine HG sind und dann sein Einkommen mit einrechnet, wonach dann wahrscheinlich nichts mehr für mich übrig bleiben würde, zumindest solange wie er noch seine Arbeit hat.

Reicht es aus, wenn wir beide schriftlich widersprechen, dass es weitere finanzielle Unterstützung geben wird (ab August gab es auch keine mehr), sowie die schriftliche Kostenbeteiligung an der Miete den Antrag beilegen um diesen Verdacht aus der Welt zu schaffen? Sollten wir sonst noch etwas beachten?

Für jede Hilfe bin ich dankbar.
Viele Grüße

crazy

...ist erstmal die Frage ob Du überhaupt Alg2 bekommen kannst. Dazu wäre zunächst die Unterhaltsfrage zu klären. Deine Eltern sind dir bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet. Wenn die Ausbildung wegen Erkrankung unterbrochen wird bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen!
Klär das erstmal rechtssicher ab, dann hast Du was in der Hand bezüglich Jobcenter

dom3322

Es ist so, dass ich bereits eine Ausbildung 2017 abgeschlossen habe. Das Studium habe ich im Anschluss begonnen.

dom3322

Sonst niemand der dazu noch was sagen kann? Hab halt Angst, dass ich beim Antrag irgendetwas falsch mache, beziehungsweise wie ich die Zahlungen meines Vaters begründen kann wenn das Jobcenter frägt :/

Sheherazade

Zitat von: dom3322 am 06. September 2021, 13:06:38
beziehungsweise wie ich die Zahlungen meines Vaters begründen kann wenn das Jobcenter frägt :/

So wie du bereits oben geschrieben hast, ganz einfach.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05Was mir nun Sorgen macht ist dass mir mein Vater, als ich im Juni und Juli in der Psychiatrie war und meinen 400€-Job kündigen musste mir zweimal jeweils 400€ überwiesen hat.
Klingt absolut nachvollziehbar. Außerdem, wenn es keine Unterhaltspflicht mehr gibt, ist es allein Sache deines Vaters, ob er die Zahlungen weiterhin aufrechterhält oder nicht. Das JC kann ihn nicht dazu verdonnern und aus euch zwangsweise eine HG machen, wenn dein Vater dich partout finanziell nicht unterstützen will und tut.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=113128.0

Wenn nötig, kann dein Vater so etwas schreiben: Erklärung der Eltern von Volljährigen (Ü25), diese nicht zu unterstützen  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=17640.0

Fettnäpfchen

dom3322

Zitat von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05vorallem da er ab März nächsten Jahres selbst arbeitslos sein wird. Zusätzlich will er, dass ich mich mit 100€ im Monat an der Miete beteilige, was ich auch angemessen finde.
Angemessen ist wenn Ihr halbe halbe macht und wenn du den ALG 2 Anträge stellst dann sollte dieser so ausgefüllt werden das dein Vater keine Erwähnung findet außer in einer KBV >Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt als dein "Vermieter". und beim vereinfachten Antrag unter 2 kommt das du allein wohnst und bei 3 legst du die KBV als Anhang dazu
(bei dieser KBV hat das JC das Recht den Hauptmietvertrag deines Vaters zu sehen)
Geht aber nur wenn die Whg. KEIN Eigentum deines Vaters ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

dom3322

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. September 2021, 16:00:14
dom3322

Zitat von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05vorallem da er ab März nächsten Jahres selbst arbeitslos sein wird. Zusätzlich will er, dass ich mich mit 100€ im Monat an der Miete beteilige, was ich auch angemessen finde.
Angemessen ist wenn Ihr halbe halbe macht und wenn du den ALG 2 Anträge stellst dann sollte dieser so ausgefüllt werden das dein Vater keine Erwähnung findet außer in einer KBV >Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt als dein "Vermieter". und beim vereinfachten Antrag unter 2 kommt das du allein wohnst und bei 3 legst du die KBV als Anhang dazu
(bei dieser KBV hat das JC das Recht den Hauptmietvertrag deines Vaters zu sehen)
Geht aber nur wenn die Whg. KEIN Eigentum deines Vaters ist.

MfG FN

Danke erstmal an alle Antworten.

Jetzt habe ich noch eine Frage. Du sagst, ich soll meinen Vater nicht erwähnen außer in der Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Aber muss ich meinen Vater nicht in der Anlage HG angeben, da ich 25 bin und bei ihm Wohne? Dann kann ich doch unter zwei nicht angeben, dass ich alleine wohne, oder doch?

Mein Vater ist nicht der Eigentümer, wir überlegen, ob wir die Vermieterin darum bitten mich auch in den Mietvertrag aufzunehmen und zum Antrag die KBV beizulegen.

VG und schönen Montag. Ich schätze die Hilfe hier, das ist mein erster richtiger Kontakt mit dem JC.

crazy

Ja, aber die Anlage HG hat ja die Möglichkeit, dass keine Unterstützun stattfindet anzugeben.
Nein, nicht als 2er Hauptmieter rein!
Such Dir lieber baldmöglichst was Eigenes dort wo Du Arbeit findest. Bei Papa aus dem Kinderzimmer raus hat keine Kündigungsfrist

dom3322

Zitat von: crazy am 06. September 2021, 17:38:51
Nein, nicht als 2er Hauptmieter rein!
Such Dir lieber baldmöglichst was Eigenes dort wo Du Arbeit findest. Bei Papa aus dem Kinderzimmer raus hat keine Kündigungsfrist

1. Warum? Kann es Probleme geben wenn wir das so machen?

2. Ja, das ist der Plan. Die Unterstützung vom JC soll als Überbrückung dienen. Bis zum Ende des Jahres will ich wieder eine Stelle in meinem Lehrberuf finden und ausziehen. So schnell wie möglich.

crazy

Das Problem ist, dass Du dann ebenfalls als Haupmieter allen Rechten und Pflichten unterliegst.
Gibt also neuen Mietvertrag und den müssten dann dein Vater und Du gemeinsam kündigen wenn Du ausziehen möchtest.
Ergo lasst es.
Ihr untereinander könnt vereinbaren was Du an Beteiligung abgeben musst, geht den Vermieter gar nichts an.

Fettnäpfchen

dom3322

Zitat von: dom3322 am 06. September 2021, 17:31:46
Aber muss ich meinen Vater nicht in der Anlage HG angeben, da ich 25 bin und bei ihm Wohne? Dann kann ich doch unter zwei nicht angeben, dass ich alleine wohne, oder doch?
Normal braucht es die Anlage HG gar nicht denn du bist Ü25 und hast eine abgeschlossene Ausbildung. Allerdings wie crazy schon schrieb:
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 17:38:51Ja, aber die Anlage HG hat ja die Möglichkeit, dass keine Unterstützun stattfindet anzugeben.
und nur weil du in der selben Wohnung wohnst heisst das nicht dass das der selbe Haushalt ist, den bildest du allein für sich und dein Vater allein für sich.
Die Begrifflichkeiten sind irreführend und Absicht damit uU (falsche Angabe wg. Unwissenheit) Gelder eingespart werden können.

Was den MV angeht stimme ich ebenfalls mit crazy überein!

MfG FN
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dom3322

Danke nochmal für die Antworten.

So, da es jetzt dieses Wochenende an den Antrag geht nochmal eine Frage. Sollte ich jetzt beim Hauptantrag unter 2 die Angabe machen, dass ich alleine wohne, oder doch lieber angeben, dass ich mit einem Elternteil lebe und in der Anlage HG einfach jede Unterstützung verneinen?

Was mich etwas stutzig macht ist in der Anlage HG die Formulierung "zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft". Gebe ich mit ausfüllen der Anlage nicht zu, in einer Haushaltsgemeinschaft zu leben? Oder fahre ich sicher, wenn ich sie wahrheitsgemäß ausfülle?

VG

Fettnäpfchen

dom3322

Zitat von: dom3322 am 10. September 2021, 20:02:18Sollte ich jetzt beim Hauptantrag unter 2 die Angabe machen, dass ich alleine wohne, oder doch lieber angeben, dass ich mit einem Elternteil lebe und in der Anlage HG einfach jede Unterstützung verneinen?
ALG 2 Anträge
Da zumindest auf dieser Seite kein normaler, also alter, HA zu finden ist wirst du wohl den vereinfachten haben.
Entscheiden musst du selber! Vllt. liest du dazu die Erklärung unter Pkt 5 Haushaltsgemeinschaft aus den Ausfüllhinweisen

Ich würde angeben das ich allein wohne. Erstens weil es bei einer WG so ist und zweitens weil das so in den Ausfüllhinweisen steht.
Darüber hinaus ist es je nach SB egal wenn der/die will stellt er in beiden Fällen weitere Nachfragen.

MfG FN
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dom3322

Ok, ich habe es nun folgendermaßen gehandhabt:

Im vereinfachten Antrag angegeben, dass ich mit einem Elternteil zusammenlebe. In der Anlage HG Nummer 2 und 3 leer gelassen, da dort steht "Angaben zur Person in meiner Haushaltgemeinschaft" und wir keine Haushaltsgemeinschaft sind, sondern nur eine Wohngemeinschaft, da mein Vater mich nicht mehr unterstützt und wir auch getrennt einkaufen gehen. Unter 4 angekreuzt, dass die BG keine Unterstützung erhält und unter 5 die Kosten, die ich zur Wohnung beitrage.

Ich werde berichten sobald sich das JC meldet.