Schulbedarfspaket

Begonnen von kmsmr, 06. September 2021, 09:22:31

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kmsmr

eine Bekannte hat eine Ablehnung für ihre 3 schulpflichtigen Kinder erhalten, sie erhält das für August vorgesehene Geld (103 € je Kind) nicht, da die Kinder ihren Bedarf selbst decken können.
Das kommt aber einzig und allein daher, dass sie in einer Notwohnung der Stadt mit ganz geringer Miete leben.
Habe nirgendwo was dazu gefunden, dass diese Kinder davon ausgeschlossen sind, denn es betrifft ja auch Mittagsverpflegung, Klassenfahrten etc.

crazy

Nee, die 103 bekommen alle Alg2 Kinder, den Rest nur auf extra Antrag.
Man müsste hier tatsächlich mal d3n Bescheid mit Berechnung sehen.
Denn der Bedarf je Kind ist 103 Euro höher im August, wenn dem Elternteil Kindergeld zugerechnet wird, müsste der Kige Überhang dann für August geringer sein.

kmsmr

Man sieht am bedarfsübersteigendem Kindergeld, was der Mutter angerechnet wurde, dass es nur einmal 11,32 und zwei mal 18,32 € sind, die den Bedarf übersteigen.

crazy

...und in den anderen Monaten?

kmsmr

wird mehr angerechnet, dann sind es für alle 3 insgesamt 303€

kmsmr

jetzt erst entdeckt, in den Monaten ist keine KdU mehr drin, weil es eine befristete Notwohnung ist, deshalb so viel

crazy

OK. Schau mal genau davor und ab August und folgende Monate.

kmsmr

wenn die KdU drin sind, sind es nur die geringen Beträge, ohne KdU ist das über 300 €. Nur ist das sowieso so, wenn der Nutzungsvertrag verlängert wird, sind die KdU wieder drin und dann wieder nur die geringen Beträge

crazy

Dann Widerspruch gegen die Ablehnung.
Die Kinder haben im August bei vorliegen der Schulbescheinigen einen Mehrbedarf zum Regelsatz in Höhe von 103 Euro.
Zwar wird das oftmals der Einfachheit mit Kige verrechnet, aber sie müssen insgesamt auf ihre Summe kommen

kmsmr

Danke schön, werde ich für sie so machen