Unterhaltspflicht volljähriger Kinder

Begonnen von Dreifachmama, 06. September 2021, 13:30:32

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Meph1977

Zitat von: Nirvana am 06. September 2021, 15:00:01
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 14:10:49
Quatsch.. Das Sorgenkind hat im.Juli seine Ausbildung abgeschlosswn.
Damit ist die Aufgabe der Eltern erledigt.
§§ 1601 ff. BGB sind da anderer Auffassung.

Das ist mit verlaub kompletter Blödsinn. Der Unterhaltsanspruch volljähriger endet Grundsätzlich mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Es gibt da nur in sehr engen Grenzen Ausnahmen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Nirvana

Zitat von: Meph1977 am 06. September 2021, 16:46:46
Zitat von: Nirvana am 06. September 2021, 15:00:01
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 14:10:49
Quatsch.. Das Sorgenkind hat im.Juli seine Ausbildung abgeschlosswn.
Damit ist die Aufgabe der Eltern erledigt.
§§ 1601 ff. BGB sind da anderer Auffassung.

Das ist mit verlaub kompletter Blödsinn. Der Unterhaltsanspruch volljähriger endet Grundsätzlich mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Es gibt da nur in sehr engen Grenzen Ausnahmen.
Nein. Deine Auffassung lässt sich weder aus dem Gesetz noch aus der familiengerichtlichen Rechtsprechung herleiten. Maßgebllich für einen Unterhaltsanspruch sind lediglich die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die mit dem Abschluss der Ausbildung regelmäßig einhergehende "eigene Lebensstellung" des Kindes hat lediglich Einfluss darauf, was dem Unterhaltspflichtigen als angemessenem Selbstbehalt zu belassen ist.

crazy

Nö...
Der Unterhaltsanspruch endet stets mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Damit ist ergo seit August Schluss und das Kind kann sehen wie es rumkommt. Alg1 hat es ja. Wenn es jetzt keinen Bock auf arbeiten hat ist das nicht das Problem der Eltern.

Daher ruck zuck Rauswurf!
Sonst hockt der Bub noch Jahre rum

Nirvana

Zitat von: crazy am 06. September 2021, 17:14:15
Nö...
Der Unterhaltsanspruch endet stets mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Nein. Nur der Ausbildungsunterhalt endet dann.

Meph1977

Auch das ist kompletter Blödsinn es entspricht der voll Rechtsprechung das Volljährige Kinder nach Abschluss der Ausbildung selbst für ihren Unterhalt zu Sorgen haben nach der Ausbildung besteht Unterhaltspflicht lediglich Ausnahmsweise für eine Übergangsfrist von 3 Monaten. Da er Im Juli den Abschluss gemacht hat ist spätestens Oktober Ende.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Nirvana

Falsch. Richtig ist, dass volljährige Kinder nach Abschluss der Ausbildung selbst für ihren Unterhalt zu Sorgen haben. Sie trifft die volle Erwerbsobliegenheit, die auch beinhaltet, auch ausbildungsfremde Tätigkeiten aufzunehmen und sich bundesweit räumlich zu verändern. Erfüllt das volljährige Kind, das über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, diese Erwerbsobliegenheit und kann es sich trotzdem nicht selbst unterhalten, ist es nach Gesetz und Rechtsprechung unterhaltsberechtigt iSd. § 1602 Abs. 1 BGB (etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2019, 4 UF 209/18).

Dreifachmama

1. der Kindergeldkasse wurde das Ausbildungsende selbstverständlich mitgeteilt. Wir beziehen weiterhin KiGe, wegen ALG1 Bezug und eben keiner möglichen Selbstversorgung.

2. Ihre durchaus interessanten Diskussionen verwirren mich ungemein. Wie soll ein Laie das verstehen?  :sad:

Unser Sohn bekommt 330€ ALG1, dazu wir das KiGe. Mehr hat er nicht. Von einer Selbständigkeit oder nur der Möglichkeit ist derzeit also keine Rede. Mag sein, das wir ihn rauswerfen könnten, aber wo soll er denn hin? Ohne Einkommen keine Wohnung. Ohne Wohnung setze ich ihn sicher nicht einfach vor die Tür.

Ihm eine Wohnung zu finanzieren, kann und will ich nicht. Wir haben ja weitere unterhaltspflichtige Kinder. Ich suchte hier nach den Möglichkeiten für unseren Sohn und den rechtlichen Rahmenbedingungen für u25jährige mit abgeschlossener Ausbildung.

Deadpool

Die Antworten kamen. Wenn ihr ihn nicht rausschmeißt, müsst ihr ihn durchfüttern. Ab 23 kannst du dann auch noch KV/PV zahlen.

Dreifachmama

Zitat von: Deadpool am 06. September 2021, 17:49:36
Die Antworten kamen. Wenn ihr ihn nicht rausschmeißt, müsst ihr ihn durchfüttern. Ab 23 kannst du dann auch noch KV/PV zahlen.

Realistisch hinterfragt - wir werfen ihn raus und was dann? Wo muss er hin? Unter die Brücke, bis ein Jobcenter klärt, was wird?

Mir, nein uns als Eltern macht das Angst! Er ist trotz allem unser Kind...  :heul:

Deadpool

Dann mach ihm Hotel Mama unbequem. Keine Wäsche waschen, kein Essen kochen, Internet abschalten, klare Regeln, was er im Haushalt zu tun hat, wenn er nicht arbeitet usw.

Was genau erwartest du denn sonst?

Dreifachmama

Zitat von: Deadpool am 06. September 2021, 18:01:25
Dann mach ihm Hotel Mama unbequem. Keine Wäsche waschen, kein Essen kochen, Internet abschalten, klare Regeln, was er im Haushalt zu tun hat, wenn er nicht arbeitet usw.

Was genau erwartest du denn sonst?

:cool: Ersteres tue ich inzwischen schon, deswegen ist hier auch miese Stimmung. Sorry, wenn ich hier quasi Lebenshilfe suche...

Was ich erwarte?

Eine rechtlich saubere Möglichkeit für Sohn, das er ausziehen kann, ohne zwischendurch obdachlos sein zu müssen.  :weisnich:

Deadpool

Vor 25 schwierig wegen der U25 Regelung. Er könnte ausziehen, wenn er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Wird er dann wieder alo (Probezeit nicht bestanden oder so) und das Geld reicht nicht, kann er nicht mehr auf die elterliche Wohnung verwiesen werden.

Offenbar machst du es noch zu bequem...

Dreifachmama

Danke für all eure Informationen!

Ich mach es ihm bisher vielleicht zu leicht, das mag sein. Wir müssen alle daraus lernen, seufz.

Eure Informationen helfen mir erst einmal weiter und ich hoffe, es findet sich ein Weg....

Birgit63

Ihr müsst unbedingt der Kindergeldkasse mitteilen, dass euer Sohn die Ausbildung abgeschlossen hat. Das Kindergeld gibt es nur während der Ausbildung. Das steht euch jetzt überhaupt nicht mehr zu.

mousekiller

Zitat von: Birgit63 am 07. September 2021, 06:49:57
Ihr müsst unbedingt der Kindergeldkasse mitteilen, dass euer Sohn die Ausbildung abgeschlossen hat. Das Kindergeld gibt es nur während der Ausbildung. Das steht euch jetzt überhaupt nicht mehr zu.

Siehe Antwort #21

Bei allem Verständnis für deine Gefühle als Mutter: so kann es nicht weiter gehen. Wenn ihr den Familienfrieden bewahren wollt, solltet ihr jetzt handeln. Also: Kein Essen mehr kochen, keine Wäsche waschen, garnix. Ich weiß, dass es schwerfällt loszulassen, aber wenn er es nicht will, müsst ihr es tun. Um des  Familienfriedens willen.
Er kann für eine eigene Wohnung Wohngeld beantragen. Helft ihm bei der Wohnungssuche, aber so lange könnt ihr anteilig von ihm Abgaben für Strom und Internet verlangen. Dafür darf er eure Geräte weiterhin nutzen. Ansonsten: W-Lan Passwort ändern und ihm die Bedingungen diktieren. Dafür muss sich aber der Rest der Familie einig sein.

Das Problem ist: solange er bei euch wohnt und ins ALG II fällt, seid ihr für ihn Unterhaltspflichtig bis zum 25. Lebensjahr. Dann müsst ihr euch auch vor dem Jobcenter quasi nackig machen und das ist größtenteils würdelos und sehr anstrengend.
Ein größeres Problem sehe ich in seiner Antriebslosigkeit und Untätigkeit. Das sind zwei von sehr vielen Anzeichen für eine Depression. Ich bin keine Psychologin, aber ich kenne es aus eigener Erfahrung. Möglicherweise könnt ihr ihn in dieser Sache unterstützen. Er benötigt Hilfe dafür. Nicht von euch, aber von außen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...