ALG 2 neben Abitur

Begonnen von Sinned00, 06. September 2021, 16:12:40

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Sinned00

Hallo,

folgende Situation in Kurzform,

ich, 21, mache an einem Beruflichen Gymnasium mein Abitur, habe zuvor eine Ausbildung zum Krankenpfleger abgeschlossen und wohne alleine, kann aufgrund meines Stundenplans nur noch 8 h die woche arbeiten gehen. Bafög wurde abgelehnt. Bisher ging ich immer 16 h was nun nicht mehr geht, habe im Internet von dieser Ausnahme gelesen, kann ich nun zusätzlich zu meinen 8 h arbeit für miete usw ALG 2 bekommen? Ich bekomme bereits Kindergeld und WOhngeld was alleine leider nicht reicht für meinen Lebensunterhalt.

Mfg

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Zitat von: Sinned00 am 06. September 2021, 16:12:40
Bafög wurde abgelehnt.

Warum?

Vorrangig vor ALGII wäre die Unterhaltspflicht deiner Eltern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sinned00

Weil die Wohnung meiner Eltern nicht 2h von meiner schule entfernt liegt.
Mein Vater habe ich nie kennengelernt, meine Mutter ist alleinerziehend.

Sheherazade

Zitat von: Sinned00 am 06. September 2021, 16:35:23
Mein Vater habe ich nie kennengelernt, meine Mutter ist alleinerziehend.

Ändert nichts an deren Unterhaltspflicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sinned00

Aber meine Mutter hat mir schon so oft mit geld ausgeholfen in den letzten Monaten, ich kann doch nicht noch mehr Geld von ihr verlangen. Mein VAter hat sehr viel Geld warscheinlich da er eine eigene Firma hat. Wie ist das mit dem unterhalt? Habe ich da einen Rechtlichen Anspruch drauf oder ist das eher so freiwillig? Wenn rechtlich, müsste ich den Einklagen oder so?

crazy

Genau, schriftlich beide Eltern auffordern, wenn dann nicht bezahlt wird dann per Gericht.


Sheherazade

Zitat von: Sinned00 am 06. September 2021, 16:43:55
Wie ist das mit dem unterhalt? Habe ich da einen Rechtlichen Anspruch drauf
Ja.

ZitatWenn rechtlich, müsste ich den Einklagen oder so?

Zur Not ja, fürs erste tut es sicherlich die Geltendmachung mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sinned00

Ich möchte meine Mutter aber nicht verklagen... kann ich das nur gegenüber meines Vaters geltend machen? wenn ja wie wird das berechnet?
Meine Eltern sind nicht mehr Unterhaltspflichtig da ich eine Ausbildung aabgeschlossen habe dachte ich.

Sheherazade

Deine Eltern sind dir beide je nach Leistungsfähigkeit zu Unterhalt verpflichtet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

und wenn deine Mutter freiwillig gibt musst Du sie auch nicht verklagen

Sinned00

Meine Mutter hat mir immer mal was gegeben als ich Engpässe hatte, sie könnte sich aber nicht leisten mir imnmer was zu geben.

Aber wie gesagt dacchte ich das da ich ja schon eine Ausbildung abgeschlossen habe meine Eltern KEINEN Unterhalt zahlen müssen.

crazy

Es hat ja Gründe warum Du deine Ausbildung weiterführst.
Wenn es anders wäre hättest Du elternunabhängiges Bafög fürs Abi.
Was ist der Plan nach bestandenem Abi?

Deadpool

Zitat von: Sinned00 am 06. September 2021, 17:22:11Aber wie gesagt dacchte ich das da ich ja schon eine Ausbildung abgeschlossen habe meine Eltern KEINEN Unterhalt zahlen müssen.

Das kommt darauf an, ob es von vornherein deine Absicht war, weiterzumachen und deine beruflichen Wünsche in engem Zusammenhang mit der Erstausbildung stehen oder es andere wichtige Gründe (Gesundheit) gibt. Gut nachzulesen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zum-ausbildungsunterhalt-in-den-sogenannten-abitur-lehre-studium-faellen_115052.html

Allerdings bedeutet das nicht, dass im Fall, dass die Eltern keine weitere Ausbildung finanzieren müssen, das Jobcenter da einfach einspringt. Auch dort wird man annehmen, dass du mit der Erstausbildung arbeiten gehen kannst, denn auf die Nachholung des Abitur ms besteht kein Rechtsanspruch und Arbeit ist daher zumutbar.

Sinned00

Ich habe eine Ausbildung zum Krankenpfleger gemacht und in der Ausbildung gemerkt das ich noch Medizin studieren möchte. Sie stehen also sozusagen im zusammenhang.
Das Problem ist ja das ich in der Woche nicht arbeiten gehen kann wegen diensten da ich immer 8 h habe, ich muss aber 16 h die woche gehen damit das geld reicht für alles. Ich könnte höchstens beide Tage am wochenede gehen aber das würde nicht gehen da ich ja dann von Montag bis Sonntag arbeiten oder Schuke wäre, und ich möchte natürlich auch irgendwann mal Freizeit haben bzw muss ja auch viel lernen da es für mein Studium ja ein Bombenabiture werden muss.

Und wegen meinen Eltern das verstehe ich nicht. Sie müssen mir also Unterhalt zahlen obwohl ich eine abgeschl. Berufsausbildung habe? Im INternet steht das immer anders. Und wie bemisst sich das? Ich kann vom Moralischen Standpunkt aus kein Unterhalt von meiner Mutter verlangen ohne das ich mich mit ihr Streite.

Deadpool

Aus der obigen Verlinkung:

Zitat.Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde.

Wenn also während der Erstausbildung die Begabung zu höherem sich herauskristallisiert hat, sind deine Eltern in der Pflicht.

Das ist nunmal das elterliche Risiko, wenn man Nachwuchs in die Welt setzt. Die Mama ist doch dann später bestimmt auch stolz, wenn sie einen Herrn "Doktor" zum Sohn hat.

Beim Jobcenter ist dir Arbeit zumutbar, dein Abi im Prinzip Hobby.