Gleiche Leistungen trotz Unterschiede beim Lohn

Begonnen von reisesocke, 06. September 2021, 18:39:19

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reisesocke

Ich beziehe ALG2, habe einen 450€ Job. Meine Mietkosten sind seit mehreren Jahren unverändert, sonstige Einkünfte liegen nicht vor.

Im September 2020 hatte ich eine Lohnabrechnung von ca. 200€ bekomme. Die Leistung samt Miete belief sich auf knapp 790€ laut Bescheid. Auf mein Konto sind etwa 440€ eingegangen. Die Miet kostet ca 380€.

Im November 2020 war ich bei einem Lohn von ca. 300€ bei einer Gesamtleistung von 810€. Auf meinem Konto kamen ca.160€ an.

Ab Januar 2021 wurde meine Leistung auf etwas über 550€ runtergesetzt. Es gab keine unentschuldigten Terminversäumnisse, oder sonstiges was hätte angerechnet werden können.

Es macht keinen Unterscheid ob ich die vollen 450€ oder nur 100€ verdiene. Der Satz beträgt stets ca. 550€ seit diesem Jahr.

Die Lohnabrechnungen hatte ich stets eingereicht.

Warum ich das jetzt erst frage ist eine andere Geschichte. Die eigentliche Frage ist was hier los ist.

Jemand eine Idee?

crazy

Ja, man rechnet immer mit 450 Euro. Du musst jedes mal eine Neuberechnung mit der Lohnabrechnung einreichen

blaumeise

Zitat von: crazy am 06. September 2021, 18:42:35Ja, man rechnet immer mit 450 Euro.
... was nicht unbedingt rechtens ist.

@reisesocke: Bekommst du die Leistungen vorläufig bewilligt, weil du jeden Monat unterschiedlichen Lohn bekommst? Dein Bedarf muss gedeckt sein, jedoch ohne Berücksichtigung der Freibeträge. Guck hier: § 41a Abs. 2 SGB II:
Zitat(2) 1Der Grund der Vorläufigkeit ist anzugeben. 2Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist; dabei kann der Absetzbetrag nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. 3Hierbei sind die im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten und prognostizierten Verhältnisse zugrunde zu legen. 4Soweit die vorläufige Entscheidung nach Absatz 1 rechtswidrig ist, ist sie für die Zukunft zurückzunehmen. 5§ 45 Absatz 2 des Zehnten Buches findet keine Anwendung.
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a200218.htm


Leistungspflicht des Leistungsträgers  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=10.0

reisesocke

Zitat von: blaumeise am 06. September 2021, 19:02:44
Bekommst du die Leistungen vorläufig bewilligt, weil du jeden Monat unterschiedlichen Lohn bekommst?

Ich habe hier einen Bescheid im Dezember 2020, dass der Satz nun nur noch ca. 550€ für Januar 2021 beträgt. Mit Bescheid im Februar 2021 wurde mir mitgeteilt dass diese Summe bis 31. Juli 2021 gültig ist. Mit Bescheid von Ende Juli 2021 wurde mir mitgeteilt dass diese Summe bis einschließlich Januar 2022 ausgezahlt wird. Es hieß jeweils die vorläufigen Leistungen werden bewilligt, da über die zu gewährenden Leistungen derzeit noch nicht abschließend entschieden werden kann.

Im Bescheid vom Dezember 2020 hieß es eine wesentlcihe Änerung sei eingetreten. Ich bin seit September 2020 im 450 Eurojob und verdiene dort seitdem zwischen ca.150€ und 450€ im Monat.

Dennoch habe ich für die Monate September bis Oktober 2020 regelmäßig über 700 bzw 800 € Leistungen bekommen, wohingegen ich nun nurnoch bei 550€ bin.

Zb habe ich neulcih lediglich 150 verdient. Knapp 180 kamen vom Jobcenter auf mein Konto und der Rest war für Miete/Versicherung.

Das war letztes Jahr im September, Oktober, November noch einiges mehr.

crazy

Dann musst Du jetzt dringend auf Neuberechnung und endgültige Festsetzung für 1 bis 6 2021 einfordern

reisesocke

Zitat von: crazy am 06. September 2021, 19:57:53
Dann musst Du jetzt dringend auf Neuberechnung und endgültige Festsetzung für 1 bis 6 2021 einfordern

Mach ich

reisesocke

Die Bearbeiterin schrieb, dass der Grund der vorläufigen Bewilligung im schwankenden Einkommen meiner Tätigkeit läge. Es wurde eine Lohnprognose anhand er Löhne von Januar bis Juni 21 erstellt. Die Prognose gilt bis Januar 2022. Die Löhne schwankten zwischen knapp 430€ und 450€.

Im Sommer habe ich weitaus weniger Stunden gemacht. Ich bin maximal auf 150€ gekommen. Ich kann auch gerade nicht mit Sicherheit sagen ob das in absehbarer Zeit mehr wird, es sei denn ich nehme einen anderen Job.

Jedenfalls werde ich mit etwas über 170€ Leistungen pro Monat (plus Miete, also ca. 550€), die anhand des Zeitraums von Januar bis Juni 2021 berechnet wurden, bis einschließlich Januar 2022 planen müssen–plus dem was sich aus dem Job ergibt, wieviel auch immer das pro Monat ist. So wurde es mir quasi mitgeteilt.


Fettnäpfchen

reisesocke

Zitat von: reisesocke am 07. September 2021, 11:15:26Jedenfalls werde ich mit etwas über 170€ Leistungen pro Monat (plus Miete, also ca. 550€), die anhand des Zeitraums von Januar bis Juni 2021 berechnet wurden, bis einschließlich Januar 2022 planen müssen–plus dem was sich aus dem Job ergibt, wieviel auch immer das pro Monat ist. So wurde es mir quasi mitgeteilt.
Wenn du genau weißt das die nächsten Monate so laufen das du wesentlich weniger als 450.- verdienst dann solltest du das JC darauf aufmerksam machen und eine erneute (Nach)berechnung verlangen.
Argumente dazu findest du im Beispielschreiben > Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

MfG FN
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