Nach Weiterbewilligungsantrag bleibt Aufstockung ohne Bescheid aus

Begonnen von Moderner Sklave, 07. September 2021, 10:33:25

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Moderner Sklave

Am 6. Juli 2021 habe ich am Empfang des Jobcenters Düsseldorf Mitte meinen Weiterbewilligungsantrag erstmalig zum neuen Berechnungsjahr 2021-2022 teilweise in Kopie und im Original abgegeben. In den zur Weiterbewilligung nötigen und angeforderten Unterlagen befanden sich:

1) 1 A4 Seite (Ausdruck) der Kopie einer Berufsgenossenschaftlichen Unfallrente, die jeweils am 1. Juli jedes Jahres angepasst wird.

2) 10 A4 Seiten (Ausdrucke) von PDF-Dateien der Kontoauszüge meiner Postbank - 3 Stück der letzten 3 Monate.

3) 3 A4 Seiten (Ausdrucke) des Mietvertrags zu meinem 2-Zimmer Apartment.

4) 1 A4 Seite Erhöhung meiner Betriebskostenvorauszahlung durch meinen Vermieter aus dem Jahre 2011. (Ausgedruckt)

5) 1 A4 Seite (ausgedruckt): Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung ab 1. Mai 2014.

6) Original und ausgefüllter Weiterbewilligungsantrag komplett, so wie vom Jobcenter bereits teilweise vorausgefüllt von mir durch eigene Angaben ergänzt und unterschrieben. (4 A4 Seiten)

Die Unterlagen 1) bis 6) wurden vom Jobcenter zur Bearbeitung des Weiterbewillungsantrags in einem Erinnerungsschreiben vom 7. Juni 2021 zum bevorstehenden Ablauf des Bewilligungszeitraums zum Ende Juli 2021 angefordert. Sie wurden von mir entweder einzeln als JPG Screenshots (1); 3); 4); und 5)) oder als mir vorliegende PDF Dateien (2)) der Postbank Kontoauszüge in eine weitere PDF Datei zusammen verpackt und auf einen Datenstick geladen, damit diese in einem Internet-Cafe zum Ausdruck gebracht werden  konnten. Ich selbst besitze keinen funktionstüchtigen Drucker mehr. Dies war zum wiederholten Male die Praxis, die ich auch schon mehrmals bei vorherigen WB-Anträgen angewandt habe.

Diesen geforderten Unterlagen habe ich ein kurzes ausgedrucktes Anschreiben an das Jobcenter beigefügt (1 A4 Seite), in der ich alle Unterlagen als Anlagen genau aufgelistet habe. Dies mache ich seit meinem Erstantrag auf immer die gleiche Weise.

Alle Unterlagen wurden durch einen Mitarbeiter des Jobcenters am 06.07.2021 um 07:36 Uhr mittels eines in der Lobby des Amtes auf der Jobcenters befindlichen elektronischen Scanners eingelesen und mit meiner Kundennummer versehen an den Arbeitsplatz eines Sachbearbeiters der Leistungsabteilung elektronisch an den Bereich "Finanzielle Hilfen und Geldleistungen" weitergeleitet. Als Beleg habe ich einen Ausdruck des Scanners über die Anzahl der eingelesenen Seiten (Dokument 1 - 14 Seiten / Dokument 2 - 7 Seiten) und des Einlesedatums erhalten.

In den vergangenen Jahren, habe ich dieses Anschreiben mit der Auflistung der abgegebenen Unterlagen durch einen entgegennehmenden Mitarbeiter des Jobcenters abstempeln lassen, um einen Beleg für die Abgabe aller erforderlichen Papiere für eine Weiterbewilligung vorweisen zu können, falls diese Papiere im Jobcenter verloren gehen sollten. In den letzten Jahren hat sich aber kein Problem ergeben, dass aufgrund fehlender Papiere nach meiner Übergabe an die Mitarbeiter des Jobcenters entstanden wäre.

Wie immer, habe ich auch in diesem Jahr lediglich die Angaben meines vorjährlichen Weiterbewilligungsantrags kopiert, da sich Angaben zur Höhe der Miete und der Nebenkosten seit den letzten Jahren nicht mehr geändert haben. Lediglich durch die Anpassung meiner Berufsgenossenschafts-Verletztenrente ergeben sich jeweils am 01. eines Juli Monats jeden fortlaufenden Jahres gesetzesgemässe Anpassungen, die ich seit meinen Erstantrag jedesmal wahrheitsgemäß in allen folgenden Weiterbewilligungsanträgen dementsprechend geändert angegebenen habe.

Es ist also zunächst festzuhalten, dass sich an meinem Antrag an sich, den ich am 6. Juli 2021 dam Jobcenter Düsseldorf eingereicht habe nur eine Zahl, nämlich die meiner zum 01. Juli 2021 angepassten Verletztenrente, geändert hat. Alle anderen Angaben haben sich im Vergleich zum Weiterbewilligungsantrag des Vorjahres und aller weiteren Jahre davor nicht geändert.

Lediglich die Form, in der ich in diesem Jahr meinen Antrag eingereichen musste, wurde aufgrund des Besuchsstopps wegen der Corona-Pandemie anders als in den Vorjahren geändert und elektronisch vorgenommen. An der eigentlichen Zahlen-Grundlage für eine Weiterbewilligung hat sich jedoch nichts geändert. Einen positiven Bescheid, so wie er in den Vorjahren aufgrund dieser Zahlen als gerechtfertigt anerkannt wurde, hätte auch in diesem Jahr daher nichts im Wege stehen dürfen.

Der Weiterbewilligungsantrag war meines Wissens nach komplett und fristgerecht zum erstmalig mit dem Erinnerungschreiben vom 7. Juni 2021 bekanntgegebenen Ablaufdatum zum 31. Juli, wie auch schon in den Vorjahren von mir eingereicht worden. Am 01.08 befand sich sodann auch eine Überweisung für den neuen Abrechnungszeitraum August 2021 bis Juli 2022 für den Monat August auf meinem Konto, ohne dass ich jedoch einen wie sonst üblichen Bescheid mit einer neuen Berechnung für das restliche Jahr 2021 und das kommende Jahr 2022 in meinem Briefkasten dazu vorfinden konnte.

Zuvor war jedoch folgendes passiert: am 27. Juli erhielt ich nochmals, wie schon zum 6. Juli, eine Aufforderung zur Mitwirkung. Darin wurde mir mitgeteilt, dass die von mir am 6. Juli beigefügten Kontoauszüge der Postbank, die ich aus den PDF-Dateien auf Papier ausgedruckt hatte, bei der Übertragung durch den Scanner in der Lobby des Jobcenters unleserlich gemacht worden seien. Um den Sachverhalt zu klären, habe ich dann am 2. August beim Jobcenter unter der im Briefkopf angegebenen Telefonnummer der Aufforderung zur Mitarbeit rückgefragt, welches Problem genau besteht und wie ich dabei helfen könne, es zu beheben. Die Leiterin der Leistungsabteilung gab mir zu verstehen, dass es neuerdings bei PDF-Dateien der Postbank zu Hieroglyphen bei der elektronischen Übertragung kommen würde, was diese unleserlich für die Mitarbeiter ihre Abteilung macht. Sie forderte mich auf von jeder einzelnen Seite meiner Kontoauszüge einen sogenannten Screenshot zu machen, und diese mit einer neuen E-Mail an sie zu senden. Dieser Aufforderung kam ich sofort nach. Somit waren am 03.08. alle erforderlichen Unterlagen laut der neuerlich gesetzten Deadline 20. August in den Händen der Mitarbeiter des Jobcenters. Einer erfolgreichen Bescheidung meines Antrages hätte somit nichts mehr im Wege stehen dürfen.

Mit dem Erstellungsdatum 3. August bekam ich dennoch wiederum Post. In dem erneuten Anschreiben des Jobcenters wurde mir abermals mitgeteilt, dass sowohl meine Kontoauszüge unleserlich seien, und auch weitere Unterlagen, zum Beispiel die Kopie meiner Unfallrente und Betriebskostenabrechnungen von 2019 und 2020 fehlen würden, was eine Bearbeitung meines Antrages nicht möglich machen würde. Ich wurde also weiterhin aufgefordert mitzuwirken. Diesen Schreiben war erstmalig eine Belehrung beigefügt, die mir bekannt gab, dass bei unterlassener Mitwirkung meine monatlichen Bezüge ganz gestrichen werden könnten.

Ich rief also erneut beim Jobcenter an, und vergewisserte mich, dass die von mir daraufhin verfasste E-Mail dort angekommen sei und alle Schriftstücke, die ich als JPG Screenshots der E-Mail beigefügt hatte, von den Mitarbeitern zu lesen seien. Der Sachbearbeiter versicherte mir dies. Er betonte, dass einer weiteren Bearbeitung nun nichts mehr im Wege stehen würde.

Dennoch wurde mir am 31.8 die Überweisung einer neuerlichen monatlichen Aufstockung meiner Unfallrente auf mein Konto verweigert. Einen amtlichen Bescheid nebst einer Widerspruchsbelehrung wurde mir indes dazu nicht zugesandt. Ein Bescheid mit einer Ausrechnung meiner neuen monatlichen Bezüge fehlt somit komplett. Ein Grund für das Einbehalten der Zahlung für den Monat September fehlt somit auch.

Ich habe noch am 31.8 das Jobcenter Düsseldorf angerufen. Ein ca. 17 minütiges erstes Telefongespräch, dass ich mit dem Sachbearbeiter der Abrechnungsabteilung führte, endete fast im Streit. Dieser eröffnete mir, dass ich mich durch Falschangaben zu meinem Wohngeld auf meinem Antrag und durch die ersichtliche Diskrepanz auf meinen Kontoauszügen unrechtmäßig bereichert habe und deshalb keinen Anspruch mehr auf Weiterbewilligung hätte. Auf meinen Hinweis, dass sich an den Zahlungen an meinen Vermieter seit den letzten Jahren nichts mehr geändert hätte und dies sowohl auf meinen Kontoauszügen als auch in meinem Mietvertrag und meinem letztmalig gestellten Weiterbewilligungsantrag eindeutig ersichtlich sein, ging er nicht ein.

Seine folgenden Aussagen waren so widersprüchlich, dass ich dazu nach dem Telefonat ein vollständiges Gesprächsprotokoll anfertigte. Auch mein Hinweis, das eine Einbehaltung meiner Bezüge erst nach einem amtlichen Bescheid gesetzeskonform sei, bewegte ihn nicht dazu, mir einen schlüssigen Grund nennen zu können. Außerdem betonte er mir gegenüber, das an dem Bescheid, der mir bald zukommen werde, und die Begründung dafür beinhalten sollte, nun durch ihn nichts mehr zu ändern sei.

Circa zweieinhalb Stunden später bekam ich einen Anruf von einem zweiten Sachbearbeiter der Abrechnungsabteilung. Dieser eröffnete mir, dass sein Kollege mir gegenüber falsche Angaben gemacht hätte und mein Antrag bisher keineswegs abgelehnt worden sei. Vielmehr befinde er sich noch seit dem 24.08. in Bearbeitung und sei deswegen noch nicht versandfertig. Dies nannte er als Begründung dafür, weshalb meine monatliche Überweisung für den Monat September nicht stattgefunden hätte. Er bat sich aus, dass die Bearbeitung meines Antrages mindestens 14 Tage dauert und ich nun einmal deshalb auf meine Überweisung warten müsse. Im Gegenzug für das von ihm verlangte Verständnis ihm gegenüber habe ich betont, dass eine schleppende Bearbeitungsdauer nicht dazu führen dürfte, dass mir meine monatlichen Aufstockungs-Zahlungen vorenthalten werden. Schließlich habe ich durch mein Verhalten keine schuldhafte Verantwortung dafür zu tragen, muss nun aber die Konsequenzen vergegenwärtigen. Mein Einwand interessierte ihn indes nicht im geringsten.

Ich frage mich nun, ob die widersprüchlichen Angaben der verschiedenen Mitarbeiter der Leistungsabteilung, die unterschiedlichen Briefe und unterschiedlichen Forderungen nach immer weiteren Unterlagen, die zur Grundlage einer Berechnung führen sollen, eine Verzögerungstaktik des Jobcenters zu meinen Lasten ist.

Am 23. August habe ich nämlich dem Jobcenter auch noch eine zweite E-Mail zukommen lassen. Dieser hatte ich einen Scan der Vorder- und Rückseite meines Schwerbehindertenausweises (unbefristete 50 GdB) nebst einem Scan der unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung mit der Reha Abteilung des Arbeitsamtes Düsseldorf beigefügt und bekannt gegeben, dass etwaige mir zustehende Sonderbezüge für Schwerbehinderte in den letzten Jahren nicht berücksichtigt worden waren. Ich bat ferner darum, diese Sonderbezüge in dem fälligen Bescheid dieses Mal zu berücksichtigen. Da jedoch die Einbehaltung meiner monatlichen Aufstockung für den September daraufhin komplett ausgeblieben ist, und auch kein Bescheid ergangen ist, kann ich bisher nicht nachprüfen, ob mein Hinweis überhaupt Berücksichtigung gefunden hat oder finden wird.

Ein Fehlverhalten ist mir nicht vorzuwerfen. Sogar die Nebenkostenabrechnung sowie Strompreisabrechnung meines Energielieferanten für das Jahr 2019 hatte ich bereits 2020 per E-Mail dem Jobcenter zukommen lassen, ohne dass dieses mich dazu aufgefordert hatte. Dennoch wurde diese mit der E-Mail vom 3. August 2021 nochmals eingefordert. Ich habe diese Nebenkostenabrechnung somit dem Jobcenter ein zweites Mal zugesandt.

Für alle von mir an das Jobcenter gesendeten E-Mails liegen mir Versandbelege mit Angaben der Message-ID, From, To, Subject, Content Type und Date vor. Ich kann somit jede meiner E-Mails an das Jobcenter sowohl vom Inhalt des Anschreibens als auch vom Inhalt der beigefügten Dateien her belegen. Außerdem stehen automatisch generierte Eingangsbestätigungen des Jobcenters für alle im Jahr 2021 gesendeten E-Mails zur Verfügung. Ich kann anhand dieser digitalen Belege nachweisen, dass ich für keine Verzögerung verantwortlich gemacht werden kann und alles mir Mögliche unternommen habe, um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Die von mir angefertigten Gesprächsprotokolle zu den beiden letzten Telefonaten mit den Sachbearbeitern der Leistungsabteilung, die sich jeweils vom Inhalt her widersprechen, verdeutlichen überdies, dass mir sowohl Sachverhalte vorgeworfen werden, die nicht zutreffend sind, als auch eine vermutliche Verzögerungstaktik zu meinen Lasten zu einem Stopp der September Zahlung geführt haben.

Mir ist jedoch nicht klar, warum das Jobcenter wegen einer Aufstockung von 150 € pro Monat, die bisher anstandslos anerkannt, aber möglicherweise wegen mir zustehender Sonderzahlungen für Schwerbehinderung zu niedrig berechnet wurde, mich nun fälschlicherweise des Sozialbetrugs bezichtigt oder meine fällige Überweisung stoppt, da nicht nur sämtliche geforderten Unterlagen vorliegen, sondern sich seit dem letzten Jahr an den Voraussetzungen für eine Weiterbewilligung nichts so grundlegendes geändert hat oder von mir als rechtswidrige Bereicherung zu bewertende Tatsache belegt werden könnte, das die sofortige Zahlungsstopp rechtfertigen würde.

justine1992

Hallo und willkommen.
Möchtest Du Deine Frage vielleicht einmal zusammen fassen? Möglicherweise möchten nicht viele den ganzen Text nach relevanten Informationen durchsuchen.
Du hast einen WBA abgegeben (wann und zu wann und wie)?
Was ist seitdem passiert (Briefe/Anrufe)?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Moderner Sklave

Okay? War meine Beschreibung zu ausführlich? Also noch mal in Kürze:


Am 6. Juli 2021 habe ich für den Weiterbewilligungszeitraum 01.08.2021 bis 31.07.2022 einen WB-Antrag an das Jobcenter Düsseldorf Mitte als Ausdrucke mittels eines Dokumenten-Scanners in der Lobby des JC persönlich und komplett eingereicht.

Seit mehreren Jahren beziehe ich eine monatliche Aufstockung des Jobcenters Düsseldorf von ca. 150,00 Euro zu meiner Verletztenrente (ich bin mit einem GdB 50 ohne zeitliche Beschränkung schwerbehindert.)  Die Überweisung dieses Betrages wurde ohne Begründung, ohne amtlichen Bescheid zum 01.08.2021 eingestellt.

Eine schriftliche Erklärung liegt mir bis zum heutigen Tag nicht vor. Die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung gaben telefonisch widersprüchliche Aussagen. Einerseits sagte mir die Leiterin der Abteilung, dass der Antrag seit dem 03.08.2021 in Bearbeitung durch einen Kollegen sei, andererseits gaben zwei Sachbearbeiter an, dass A) meine Weiterbewilligung abgelehnt worden sei, B) mein Antrag noch in der üblichen Bearbeitung sei und diese 14 Tage in Anspruch nehmen würde, ich also so lange warten solle. Bis zum heutigen Tag habe ich dennoch weder Geld noch Bescheid erhalten, gegen den ich Widerspruch einlegen könnte.

Da es keine Grundlage für die Handlung oder Aussagen der JC Sachbearbeiter gibt (siehe ausführlichen Beschreibung oben), die mir gerechtfertigt oder logisch vorkommt, kann ich nicht nachvollziehen, was zu dieser vollkommen unerwarteten Handlung seitens des JC geführt hat. Nun frage ich mich, was ich dagegen unternehmen kann.

Ich habe versucht, beim Kundenreaktionsmanagement telefonische Auskunft einzuholen, doch die auf der Homepage angegebene Telefon-Nr. ist falsch (Nummer existiert laut automatischer Ansage nicht!)

Ich habe versucht mich zum Kundenreaktionsmanagement durchstellen zu lassen, indem ich die Hauptnummer des JC angerufen habe. Nach längerer Wartezeit wurde mir durch die automatische Ansage mitgeteilt, dass zurzeit keine Anrufe entgegengenommen werden könnten.

Ich habe eine Anfrage per E-Mail vorgenommen, aber bisher keine Antwort erhalten.

Nun erwäge ich entweder den Gang vor das Sozialgericht oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde und frage mich, welcher dieser beiden Optionen die vielversprechendste ist.


Deadpool

Fassen wir zusammen: Deine Bewilligung ist abgelaufen, dein WBA noch nicht bearbeitet. Da wurde nichts eingestellt. Ob und wann die notwendigen Unterlagen nun wirklich alle vorlagen, kann man schlecht sagen, dein Beitrag ist schlicht zu weitschweifig und das mit den Kontoauszügen ist auch weiterhin unklar. Kundereaktionsmanagement ist schonmal gut, wenn sich da nichts tut, dann hilft wohl nur ein Antrag auf einstweilige Anordnung.

Für einen GdB von 50 gibt es nichts zusätzlich. Jedenfalls nicht, wenn du nicht gerade eine Reha-Maßnahme machst.

Fettnäpfchen

Moderner Sklave

Zitat von: Moderner Sklave am 07. September 2021, 11:27:28Nun erwäge ich entweder den Gang vor das Sozialgericht oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde und frage mich, welcher dieser beiden Optionen die vielversprechendste ist.
Letzteres !

MfG FN
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