Datenerhebung doppelt?

Begonnen von TG, 08. September 2021, 08:07:31

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TG

Hallo,
ich unterstütze jemanden, der Unterhaltsleistungen für seine Kinder erbringen muß. Da in der Vergangenheit von einem nicht realistischem Einkommen ausgegangen wurde, eine Lohnpfändung erfolgte und auf falsche Berechnungen hingewiesen wurde, hat die Unterhaltsheranziehung des JC eine Neuberechnung mit sämtlichen relevanten Daten gestartet. Nun, 4 Wochen später wird erneut ein Wirtschaftsaftsfragebogen mit genau diesen Unterlagen noch einmal gefordert. Ist diese doppelte Datenerhebung notwendig? Es haben sich keine Änderungen ergeben.

crazy

Dann zurückschicken mit dem Hinweis, wurde bereits am x.x ausgefüllt zugesendet

HolsderGeier

Siehe §1605 BGB Abs. 2:

"Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat."

Auskunft nur alle 2 Jahre. Es dürfte also erst in 23 Monaten erneut Auskunft gefordert werden. Es sei denn, die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich
zwischenzeitlich geändert. Insofern ist hier jetzt auf die bereits erteilte Auskunft zu verweisen.

Deadpool

Das JC hat aber nicht nur einen privatrechtlichen, sondern auch einen öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II. Und der ist an keine Frist gebunden. Allerdings ist es eine Ermessensnorm, d. h., das JC muss begründen, warum es (schon wieder) Auskunft möchte.

Da es ursprünglich wohl schon länger geht und das Verfahren sich durch diverse Einwendungen des Unterhaltspflichtigen gezogen hat: kann es sein, dass das JC nicht auf die letzte Vorlage von Unterlagen abgestellt hat mit der neuen Rechtswahrungsanzeige, sondern darauf, dass die alte RWA schon vor 2 Jahren versendet wurde?

TG

Da der Vater keinerlei Ahnung von den Vorgängen hat(te), wurde erst im Juli um eine Neuberechnung gebeten. Daraufhin kam der Wirtschaftsfragebogen, jetzt erneut.

Deadpool

So richtig verstehe ich nicht, was da zur Prüfung veranlasst wurde, denn offenbar gibt es ja bereits einen vollstreckbaren Titel, sonst würde nicht gepfändet. Je nachdem, für welchen Zeitraum der gilt, wird das JC einen Teufel tun und irgendwas in dem Zeitraum, für den es bereits einen Titel gibt, zu prüfen. Wozu, wenn ein Titel (Versäumnisbeschluss?) da ist?

Konzentriert euch eher auf die Zukunft.

TG

Im Juli wurde ein weiteres Kind geboren, deshalb wird neu berechnet.