BuT gezahlt, c-bedingt nicht stattgefunden, Geld trotzdem weg?

Begonnen von mystik-1, 08. September 2021, 11:11:48

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mystik-1

Hallo,

man schickt mich seit 8 Wochen zwischen BuT Stelle und Musikschule hin und her

Beim BuT habe ich Kostenübernahme Musikschule beantragt. Zusätzlich im gleichen Bewilligungszeitraum beantragt, sofern der Betrag nicht verbraucht ist eine entsprechende Kostenübernahme Sport im Kindergarten zu bewilligen.

In der Musikschulrechnung 300€ tauchte BuT nicht auf. Dieser Kurs durfte laut VO c-bedingt nicht stattfinden. In der Endabrechnung stand 80€ (von August bis Oktober) und gleichzeitig Erstattung 80€ von der Musikschule, weil 3 Monate nichts stattfand, Rest des Jahres hat die Musikschule nichts berechnet, der Kurs konnte auch nicht anderweitig stattfinden.
Die 180€ BuT tauchen dort auch nicht auf.

Mit dieser Abrechnung fragte ich die BuT Stelle, ob das Geld dann für Sport genutzt werden kann, wie beantragt.

Antwort: BuT sei verbraucht. Die Musikschule hat die 180€  im September verlangt, aber bis heute nicht zurückgezahlt. Evtl.irgendwie intern verrechnet.

Vor C.stand BuT immer in der Rechnung drin. Auch in dieser Abrechnung steht BuT bei den anderen Kindern, aber nicht bei dem ausgefallenen Kurs des 3.Kindes.

BuT Stelle sei raus, die haben gezahlt.
Musikschule will BuT nicht erstatten, sie könnten ja nichts dafür, wenn der Kurs ausgefallen ist. (Müsste dann aber nicht in der Rechnung der 180€ BuT Betrag irgendwo auftauchen?)

Sport im Kindergarten fand statt, da könnte ich das BuT Geld gebrauchen.

Ist das nun wirklich Pech oder muss die Musikschule zurückzahlen? Und ist es richtig, dass die BuT Stelle hier nicht tätig werden muss?
Weil, im BuT Bescheid muss ich jede Änderung unverzüglich mitteilen, im Zweifel sogar Geld zurückzahlen.
Warum gilt das bei Direktabrechnung nicht auch für den Anbieter, der keinen Kurs angeboten hat?


crazy

Wer bekommt denn nun die Rechnung?
Du musst für Musikschule dazuzahlen?
15 Euro x12= 180,00 Euro. Die Gesamtrechnung betrug 300 abzüglich 80 Euro Erstattung?

mystik-1

Für 180€ gibt es hier keinen Unterricht, deshalb zahlt man immer dazu.
Die 180€ werden aber direkt an den Anbieter gezahlt, nicht an mich.

Die Rechnung sieht immer gleich aus, alle Kinder geteilt nach Gebühr und Ermäßigung, unten Gesamtsumme:
RG August 2020 ohne C- Bedingungen erstellt

Kind 1 August 2020 - Juli 2021
Kursgebühr Summe X
Minus BuT 180€
Minus Geschwisterermäßigung
Minus Sozialermäßigung
------‐------------------
Kind 2 August 2020 - Juli 2021
Kursgebühr Summe X
Minus BuT 180€
Minus Geschwisterermäßigung
Minus Sozialermäßigung
---‐---------------------
Kind 3 August 2020 - Juli 2021
Kursgebühr 325€
Minus Geschwisterermäßigung
Minus Sozialermäßigung

= monatlicher Betrag



Endabrechnung Juli 2021 für August 2020 - Juli 2021


Kind 1 August 2020 - Juli 2021
Kursgebühr Summe X
Minus BuT 180€
Minus Geschwisterermäßigung
Minus Sozialermäßigung
------‐------------------
Kind 2 August 2020 - Juli 2021
Kursgebühr Summe X
Minus BuT 180€
Minus Geschwisterermäßigung
Minus Sozialermäßigung
---‐---------------------
Kind 3 August 2020 - Oktober 2020
Kursgebühr 82€
Minus Geschwisterermäßigung
Minus Sozialermäßigung
Minus August 2020 - Oktober 2020

= monatlicher Betrag


BuT beim betreffenden Kind taucht nirgends auf, wurde aber von der Musikschule für alle 3 Kinder vollständig beim BuT eingefordert und hat die BuT Stelle auch überwiesen.
Rückzahlung an die BuT Stelle erfolgte nicht. (Auskunft BuT Stelle)


BuT für Kind 3 muss noch vorhanden sein, wird aber nicht an die BuT zurückgezahlt.




Ich erwähne nur am Rande, dass die Kurse bei Kind 1&2 nur teilweise stattfanden, die Musikschule einseitig c-bedingt ihre AGB dahingehend änderte, dass nun Onlineunterricht gültig sei, Musikschüler*innen ohne entsprechendes Endgerät (oder sehbeeinträchtigt K1 oder als Autist dazu nicht in der Lage sind K2) aber weiter zahlen müssen.
Alternativ sei nun "Ohne guten PC könnt Ihr in der regulären Musikstunde Euren Musiklehrer anrufen und Fragen stellen. Das ist gleichwertiger Unterricht."  gültig  :no:

blaumeise

Du kannst der Rechnung schriftlich widersprechen. Oder vorher mal zur Verbraucherzentrale gehen, denn das Vorgehen kommt mir schon merkwürdig vor:
Zitat von: mystik-1 am 08. September 2021, 17:59:06Ich erwähne nur am Rande, dass die Kurse bei Kind 1&2 nur teilweise stattfanden, die Musikschule einseitig c-bedingt ihre AGB dahingehend änderte, dass nun Onlineunterricht gültig sei, Musikschüler*innen ohne entsprechendes Endgerät (oder sehbeeinträchtigt K1 oder als Autist dazu nicht in der Lage sind K2) aber weiter zahlen müssen.
Alternativ sei nun "Ohne guten PC könnt Ihr in der regulären Musikstunde Euren Musiklehrer anrufen und Fragen stellen. Das ist gleichwertiger Unterricht."  gültig 

Speziell mit BuT kenne ich mich leider nicht aus, aber einseitig mal eben die Bedingungen ändern, ist schon merkwürdig.

mystik-1

@blaumeise
Haben Fitnessstudios das nicht sogar ähnlich gemacht?
C, höhere Gewalt
Darauf berief sich die Musikschule. Onlineunterricht bzw. Fragen per Telefon als gleichwertigen Unterricht gelten zu lassen, ist für mich eine einseitige Vertragsänderung. Denn das Einverständnis wird vorausgesetzt,  ein Sonderkündigungsrecht wurde nicht gewährt.

Meine Kündigung zum Ende der regulären Vertragslaufzeit ging da bereits raus, denn mit solchen Bedingungen hätte ich den Vertrag nie unterschrieben. 

blaumeise

Zitat von: mystik-1 am 09. September 2021, 07:41:50Haben Fitnessstudios das nicht sogar ähnlich gemacht?
Da war was, ja: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/aerger-um-kuendigung-so-setzen-sie-ihre-rechte-beim-fitnessstudio-durch-50351

Wie gesagt, ich würde mich mal an eine Verbraucherzentrale wenden. Du wirst sicher nicht die Einzige sein, die dieses Problem mit der Musikschule hat.