Selber kündigen und Sperrzeit

Begonnen von Fragender2020, 09. September 2021, 12:44:44

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Fragender2020

Hallo zusammen,

ich sehe, dass Ihr hier zahlreich geantwortet habt und bedanke mich herzlich.

Mir ging es seelisch sehr schlecht, daher habe ich "es schleifen lassen".

Meine Situation hat sich inzwischen geändert,
denn

1) hat mir die Krankenkasse ohne dies als Bescheid zu bezeichnen, mitgeteilt, dass ich am 07.03.2022 ausgesteuert werde.
Dies ist mir ein Rätsel, da ich nach meinen Berechnungen doch noch ein wenig länger Krankengeld bekommen müsste. Ich habe diesem Nicht-Bescheid widersprochen und bis 25.01.2022 klare Auskunft erbeten, wie sich dieses Datum ergibt.

2) habe ich den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.

3) hat die BfA dem Widerspruch stattgegeben und bezahlt die berufliche Reha. Gestern war ich bei dem Berater dort.
Ich kann mit Kindern gar nicht mehr arbeiten und im Sozialen Bereich nur bedingt - allerdings zahlt die BfA Eingliederungsbeihilfe für 6 Monate und gg.falls eine notwendige Fortbildung.

dh.
a) ich nehme Kontakt mit meinem aktuellen AG (Betriebsrat) auf, der ca. 500 Arbeitsplätze im soz. Bereich hat und frage nach, ob ich umgesetzt werden kann.
b) ich melde mich arbeitslos mit der aktuellen Einschätzung des BfA Beraters .

Zur Arbeitslosmeldung habe ich noch eine Frage - dazu muss ich bis Dienstag auf die Antwort der KK warten.


Ist mein AG verpflichtet, mir für das abgelaufen Kalenderjahr den Urlaub auszuzahlen?

Viele Grüße und Danke  :smile:








CCR

Der Urlaubsanspruch erlischt bei langer Krankheit grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahrs. Wenn du also im Jahr 2020 den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konntest, muß er spätestens bis zum 31.3.2022 genommen sein.