Untermietvertrag mit Sohn

Begonnen von Andreaengel, 11. September 2021, 18:02:52

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Andreaengel

Hallo ihr Lieben folgendes mein Sohn hat ein Haus160qm  mit Einliegerwohnung 70qm  gemietet ( 2 Zimmer Küche Bad ) oben unten sind 3 Zimmer Küche Bad . Das Haus hat einen grossen Garten mit Terrasse. Voll unterkellert.
Miete kalt 1400€ NK Müll,Gas  etc selbst zu zahlen.
Erst wollten wir mit dem Vermieter 2 Mietverträge schliessen, das geht aber nicht ,da das Haus dann 2 Zähler bräuchte sagt er, für alles Wasser etc .
Er hat aber vorgeschlagen das ich als Mutter mit 2 Kids 14und 17 mit meinem Grossen  23 JAahre  SELBSTÄNDIG mit selbsttragenden Einkommen , HIER aktuell NICHT IN BEDARFSGEMEINSCHAFT NUR HAUSGEMEINSCHAFT seit 6Monaten   dann einen eigenen Untermietvertrag machen, für das Erdgeschoss. Ich bekomme jetzt vom Job Center 789€warm mit 4Personen  BZW 3 Personen .
Wir wollen dort zusammen hin ziehen wegen dem Garten etc. Wenn wir zb 600€warm machen im Untermietvertrag  und den Rest 800€ für das Haus trägt mein Sohn  geht das doch oder. Wir haben die Zusage fürs Haus zum 1.12
Oder soll ich mit meinem Sohn einen Mietvertrag machen dazu müsste er doch ein Haus kaufen oder?

crazy

Was dein Sohn für die abgeschlossene Wohnung an Untermiete haben möchte ist seine Sache.
Er muss nur damit rechnen, dass bei Pauschalinklusiv er auf den Mehrkosten die Du mit 3 Personen verursachst ggf sitzen bleibt.
Bei komplettem Haus wird der Eigentümer sicher mit deinem Sohn als Hauptmieter abrechnen. Ob er bereits Wasser,Abfall etc für 4 kalkuliert hat???

Sheherazade

Wenn ich das richtig verstanden habe, will die Mutter das ganze Haus mieten und mit ihrem Sohn einen Untermietvertrag machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy


Sheherazade

Zitat von: Andreaengel am 11. September 2021, 18:02:52
Er hat aber vorgeschlagen das ich als Mutter mit 2 Kids 14und 17 mit meinem Grossen 23 JAahre  SELBSTÄNDIG mit selbsttragenden Einkommen , HIER aktuell NICHT IN BEDARFSGEMEINSCHAFT NUR HAUSGEMEINSCHAFT seit 6Monaten   dann einen eigenen Untermietvertrag machen, für das Erdgeschoss.

Im Erdgeschoss ist die kleine Einliegerwohnung.

Aber vielleicht kann TE mal die Unklarheiten beseitigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andreaengel

Also im Obergeschoss ist die Einliegerwohnung mit 70qm da möchte mein Sohn rein mit eigener Küche ,eigenes Bad ,grosser Balkon, 2Zimmer. Im Erdgeschoss befindet sich Küche ,Bad ,Wc Schlaf ,Wohn und Kinderzimmer.

Er mietet das Haus alleine ,wir ziehen mit ein  unten setzen Untermietvertrag auf. Das ist der Plan, da der Vermieter keine 2 Mietverträge machen möchte ,da Haus für Strom Wasser etc nur einen Zähler im Keller. Die NK werden geteilt.

Sheherazade

OK, dann habe ich es verdreht.

Zitat von: Andreaengel am 12. September 2021, 13:02:42Er mietet das Haus alleine ,wir ziehen mit ein  unten setzen Untermietvertrag auf.

Hört sich nach einem durchführbaren Plan an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Andreaengel

Zitat von: Andreaengel am 12. September 2021, 13:02:42
Er mietet das Haus alleine ,wir ziehen mit ein  unten setzen Untermietvertrag auf. Das ist der Plan, da der Vermieter keine 2 Mietverträge machen möchte ,da Haus für Strom Wasser etc nur einen Zähler im Keller. Die NK werden geteilt.
Am wichtigsten ist das Ihr als ALG 2 Bezieher innerhalb der Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer >hier auf jeden Fall nachschauen >https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html< seid.
Der Untermietvertrag sollte entsprechend der NK und fehlenden Zähler eine Klausel enthalten das Ihr anteilig an den Nebenkostenabrechnung beteiligt seid, weil es nur einen Zähler gibt. Der unten stehende hat das nicht.
Beispiel für einen Untermietvertrag
in etwa so etwas >
1.2. Sollten sich nach Verbrauchsabrechnungen Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben, so entfallen diese anteilig nach Personenzahl auf WG-Bewohner a und b. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung. Dieser Vereinbarung ist eine Kopie der jeweiligen Abrechnung beizufügen.
aus > Kostenbeteiligungsvereinbarung beim Zusammenleben mehrerer Personen

Und je nach dem was Ihr Unterstützung braucht und daher auch einen anzuerkennenden Umzugsgrund sowie ob es bei dem gleichen Jobcenter bleibt solltet Ihr dringend den Ratgeber Umzug lesen/studieren!

Nachfragen geht natürlich auch aber selber Wissen ist wichtig schon damit euch nichts vorgemacht wird. Wenn euer JC das gleiche bleibt dringend die Zusicherung VOR Unterschrift des U.-Mietvertrages einholen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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