Arbeitsaufnahme ! Einkommensbescheinigung unbedingt notwendig ?

Begonnen von mrnamba, 11. September 2021, 21:22:59

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mrnamba

Guten Abend,

ich habe eine Frage da mich das JobCenter in die Schulden treibt.

Es geht um folgendes.
Ich habe mich SELBSTSTÄNDIG um eine Arbeit/Ausbildungsplatz gekümmert.
Dieses Arbeitsverhältnis sollte im September 2021 anfangen.

Dies habe ich dem JobCenter vorher auch mitgeteilt.
Ende August liefen meine Leistungen aus und ich musste für den Monat September noch einen WBA stellen.
Ich bekam einen Brief das ich nun:
Mietvertrag
Heizkostenabschlag
Kontoauszüge
Arbeitsvertrag
EK
Einkommensbescheinigung

einreichen sollte.

Ich möchte noch betonen, dass ich nur noch Leistungen für diesen Monat ( September ) haben möchte, da ich ab Oktober selber für meinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Laut meinen Vertrag beim Unternehmen bekomme ich mein Gehalt am 15. des folgemonats.
Bedeutet für diesen Monat erhalte ich es im Oktober.


Da ich gebrandmarkt wurde vom JobCenter möchte ich ungerne meinen Vertrag vom Arbeitgeber dort abgeben.
Ich habe dem JobCenter angeboten, nachträglich im Oktober meine Gehaltsabrechnung einzureichen.

Mein Problem ist, dass ich meinem jetzigen Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt habe, dass ich vorher vom JobCenter abhängig war und dies auch nicht tun möchte.

Das JobCenter möchte meinen WBA nun aber nicht weiter bearbeiten/bewilligen und mir auch kein Vorschuss gewähren, da man die Dokumente ja unbedingt benötigt auch wenn ich kein Geld mehr im Oktober beziehen will.

Meine Frage ist nun, ob ich wirklich verpflichtet bin diese Dokumente einzureichen, obwohl ich nur überbrückend für diesen Monat Hilfe brauche ?

Entschuldigung für meinen langen Text

Liebe Grüße

crazy

Ja, aber Du darfst den Arbeitsvertrag auch so schwärzen, dass der AG nicht drin ist. Wichtig ist ja nur, dass Du der AN bist, wann Du anfängst und wann das erste Geld bezahlt wird.
Wenn sich an Miete etc nichts geändert hat, ist das für Weiterbewilligung sonst alles nicht nötig außer der üblichen Kintoauszùge.
Dass Du erst am 15.10 Geld auf dem Konto hast, kannst Du dqnn nebst der ersten Abrechnung erst einreichen wenn Du es bekommen hast. Ergo nach dem 15.10

Fettnäpfchen

mrnamba

Zitat von: mrnamba am 11. September 2021, 21:22:59Dieses Arbeitsverhältnis sollte im September 2021 anfangen.
Bitte lese zumindest den Punkt AV durch!
Wieso sollte ?

Zitat von: mrnamba am 11. September 2021, 21:22:59Dies habe ich dem JobCenter vorher auch mitgeteilt.
Ende August liefen meine Leistungen aus und ich musste für den Monat September noch einen WBA stellen.
Ich bekam einen Brief das ich nun:
Mietvertrag braucht es bei einem WBA nicht da bereit aktenkundig oder hast du den nie vorlegen müssen.
Heizkostenabschlag nur wenn sich seit August etwas geändert hat bzw im vergangenen Zeitraum eine Neuberechnung kam und du das dem JC nicht vorgelegt hast(was falsch gewesen wäre)
Kontoauszüge der letzte drei Monate ist normal und darf gefordert werden.
Arbeitsvertrag Unwichtig und auch nicht leistungsrelevant
EK ist normal genauso wie KdUH + VM
Einkommensbescheinigung Unwichtig und auch nicht leistungsrelevant

einreichen sollte.

Zitat von: mrnamba am 11. September 2021, 21:22:59
Mein Problem ist, dass ich meinem jetzigen Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt habe, dass ich vorher vom JobCenter abhängig war und dies auch nicht tun möchte.
Musst du auch nicht.


Zitat von: mrnamba am 11. September 2021, 21:22:59Das JobCenter möchte meinen WBA nun aber nicht weiter bearbeiten/bewilligen und mir auch kein Vorschuss gewähren, da man die Dokumente ja unbedingt benötigt auch wenn ich kein Geld mehr im Oktober beziehen will.
Hast du das schriftlich?  Stell zur Sicherheit einmal das komplette Schreiben vom JC anonymisiert hier ein!

MfG FN

Edit
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

wenn du im Juni bzw. Juli einen WBA gestellt hast und alle Unterlagen eingereicht muß das Geld ja für Sept. längst auf dein Konto sein und ein Arbeitsvertrag hätte als Nachweis ja reichen müssen, denn kein AG zahlt im vorraus Lohn aus.
Eine Einkommensbescheinigung vom AG macht ja nur Sinn wenn dein Lohn den du bekommst nicht ausreicht und noch Geld vom JC benötigst für deinen Lebensunterhalt.

mrnamba

Hallo nochmals,

ich habe nun ein bisschen gewartet und geschaut ob das JC reagiert.
Leider wurde auf keine meiner Einschreiben reagiert und am Telefon hat man kein Interesse mit mir zu sprechen.

Ich habe keine Ahnung warum ich nun der Böse bin weil ich arbeite.
Mir wurde Telefonisch gesagt "Notfalls müssen sie ihre Arbeit halt Kündigen und dann kommen Sie zurück zu uns".

Da ich eine Nachricht erhalten habe, die Sachlage nochmal im kurzen Sätzen zu klären werde ich dies nochmal tun.

Ich habe eine Arbeit gefunden bei der ich knapp 2500 Brutto verdiene.
Es läuft über einen Tarifvertrag und das bedeutet, dass ich das Geld immer erst im Folgemonat erhalten werde.

AV ist unterschrieben und angefangen zu arbeiten habe ich am 01.09.2021<--
Meine letzten Sozialleistungen habe ich für August 2021 erhalten.

JC wollte einen WBA mit folgenden Unterlagen:
Mietvertrag          <- eingereicht
Heizkostenabschlag  <- eingereicht
Kontoauszüge  <- eingereicht
Arbeitsvertrag  <- nicht eingereicht
EK   <- nicht eingereicht
Einkommensbescheinigung  <- nicht eingereicht

Ich habe nun nachträglich dem JC den AV gesendet.
Ich habe alles geschwärzt bis auf:

Mein Name und Anschrift
Laufzeit des Vertrages
Vergütung
Geheimhaltungsverpflichtung

Als Antwort wurde mir während meiner Arbeitszeit auf meinen Anrufbeantworter gesprochen, dass man den Rest des Arbeitsvertrages UNGESCHWÄRZT haben möchte.
Es wurde auch gesagt, dass man bei meinem Arbeitgeber angerufen hätte und dort leider keine Informationen erhalten habe und ich deshalb der bitte den Arbeitsvertrag im kompletten zu senden nachkommen solle.

Es wurde auch bestätigt, dass mein WBA Antrag erst weiterbearbeitet wird, sobald mein AV komplett vorliegt.

Gibt es vielleicht Gesetze auf die ich mich beziehen kann, weil ich finde dies ist nicht Ok.

Liebe Grüße und Danke für die ganzen Antworten

crazy

Da Du alles geschwärzt hast ist "wir haben beim AG angerufen" nur eine Drohung sein...

Du kannst eigentlich nur noch den Teamleiter oder höher informieren und erklären, dass Du Dinge die Du noch nicht hast(Zahlungseingang und Gehaltsabrechnung erstmalig) nicht vorlegen kannst, dies aber gerne nach dem 15.10 erledigen wirst, um den Zufluss nachzuweisen.

Fettnäpfchen

Zitat von: mrnamba am 22. September 2021, 10:07:13Es wurde auch bestätigt, dass mein WBA Antrag erst weiterbearbeitet wird, sobald mein AV komplett vorliegt.

Gibt es vielleicht Gesetze auf die ich mich beziehen kann, weil ich finde dies ist nicht Ok.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. September 2021, 13:38:18
Edit
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
und ergänzend
Leistungspflicht des Leistungsträgers
Vllt hilft es ja jetzt  :weisnich: lesen und handeln musst du selber.

MfG FN

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mrnamba

Vielen Dank für den Link.

Da ich bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts vom JobCenter gehört habe werde ich morgen einen 2ten Vorschussantrag stellen, da auf meinen ersten niemand reagiert hat.

Hoffe das sich danach was tut.

Liebe Grüße


mrnamba

Hallo nochmal,

habe vorhin mal den Tipp bekommen den WBA ( welchen ich per Post gesendet habe ) zu verfolgen ( mit der Senungsverfolgungsnummer ), da die bearbeiten nun schon mehr als 4 Wochen dauert.

Da ich alle Briefe an das JC nur via Einschreiben versende war ich eben verwundert, dass der Sendungsstatus diese Meldung trug:
" Die Sendung wurde am 02.09.2021 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet "
Status hat sich seit diesem Tag auch nicht mehr geändert.

Sollte trotzdem angekommen sein oder ?




CCR

Zitat von: mrnamba am 22. September 2021, 10:07:13Arbeitsvertrag  <- nicht eingereicht
wenn du keinen Arbeitsvertrag hast oder Lohnabrechnung wird es nix auf die schnelle.
Da ja jetzt schon der 29.09. ist würde ich vielleicht den Chef um einen Vorschuß bitten.

mrnamba

Zitat von: CCR am 29. September 2021, 21:33:37
Zitat von: mrnamba am 22. September 2021, 10:07:13Arbeitsvertrag  <- nicht eingereicht
wenn du keinen Arbeitsvertrag hast oder Lohnabrechnung wird es nix auf die schnelle.
Da ja jetzt schon der 29.09. ist würde ich vielleicht den Chef um einen Vorschuß bitten.

Hallo,

Arbeitsvertrag habe ich in geschwärzter Form nachträglich eingereicht. ( vor einer Woche )
Dort steht auch drin, was ich verdiene usw.

Vorschuss gibt es leider nicht. ( vom Arbeitgeber )


Fettnäpfchen

mrnamba

Zitat von: mrnamba am 29. September 2021, 22:06:02Vorschuss gibt es leider nicht. ( vom Arbeitgeber )
Dann sei froh denn was jetzt im September noch zufliest würde für den September angerechnet werden.

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