Einsicht Hauptmietvertrag und Meldenachweis des Hauptmieters

Begonnen von WhoCarez, 12. September 2021, 15:35:26

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WhoCarez

Hallo,

habe einen Teil meines 2. Wohnsitz an einen Hartz 4 Empfänger untervermietet. Im Untermietvertrag wird Bezug auf den Hauptmietvertrag genommen. Nun bekommt der Hartz 4 Empfänger folgende Nachricht vom Jobcenter:

Sehr geehrter Hr....,



leider gestaltet es sich komplizierter als gedacht. Wir benötigen bitte von Ihnen noch folgende Unterlagen:



-Kopie Hauptmietvertrag von Herrn XXX für die Wohnung

-Kopie Meldebescheinigung von Herrn XXX für die Wohnung



Nur als selbst gemeldeter Hauptmieter (Hr. XXX) kann die Wohnung untervermietet werden (an Sie). Bitte senden Sie uns diese Unterlagen im PDF-Format als Anhang (unverschlüsselt).



Ist das so rechtens? Vor allem dass das Jobcenter eine Meldebestätigung von mir dem Hauptmieter verlangt (kein Hartz 4 Empfänger) finde ich doch sehr suspekt. Ich habe als Hauptmieter natürlich die Erlaubnis zum untervermieten. 

Sheherazade

Das mit der Meldebestätigung finde ich schon etwas dubios, ich kenne dafür
Zitat von: WhoCarez am 12. September 2021, 15:35:26Nur als selbst gemeldeter Hauptmieter (Hr. XXX) kann die Wohnung untervermietet werden (an Sie).
keine Rechtsgrundlage.

Warum schreiben die von der ganzen Wohnung? Du hast geschrieben
Zitat von: WhoCarez am 12. September 2021, 15:35:26habe einen Teil meines 2. Wohnsitz an einen Hartz 4 Empfänger untervermietet.

Das Verlangen nach der Vorlage des Hauptmietvertrages ist insoweit korrekt, da
Zitat von: WhoCarez am 12. September 2021, 15:35:26Im Untermietvertrag wird Bezug auf den Hauptmietvertrag genommen.
dieser deinem Untermieter ohnehin schon in Kopie dem Untermietvertrag beigefügt sein müsste, wenn darauf Bezug genomen wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

WhoCarez

Ja wundert mich auch evtl weil in der VÄM vom Hartz 4 Empfänger mein Teil als leerstehend angegeben wurde. Habe ca. 2/3 der Wohnung untervermietet und mir 1 Zimmer behalten für Office und gelegentliche Übernachtung. Miete habe ich auch so aufgeteilt das kein Gewinn erzielt wird sondern 1/3 der Gesamtkosten von mir getragen werden.

Wie würdet ihr vorgehen bezüglich der Meldebescheinigung? Finde es absolut nicht in Ordnung das von mir als Vermieter der kein Hartz 4 Empfänger ist so etwas angefordert wird. Ich benötige die Mieteinnahmen des Untermieters und möchte Ihn nicht auf die Straße setzen müssen wegen Inkompetenz des zuständigen Jobcenters.

Sheherazade

Zitat von: WhoCarez am 12. September 2021, 16:07:44
Wie würdet ihr vorgehen bezüglich der Meldebescheinigung?

Dein Untermieter wird antworten müssen, dass er keinen Zugriff auf deine persönlichen Unterlagen hat. Ansonsten reicht er eine Kopie des ihm bereits vorliegenden Hauptmietvertrages ein und weist darauf hin, dass ihm nicht die komplette Wohnung unvermietet wurde, sondern laut Untermietvertrag nur Teile davon.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

WhoCarez

ergänzend dazu:
Zitat von: Sheherazade am 12. September 2021, 16:24:52
Dein Untermieter wird antworten müssen, dass er keinen Zugriff auf deine persönlichen Unterlagen hat.
und er damit an die Grenzen (§ 65 SGB 1) seiner Mitwirkungspflicht kommt.

Solltest du dann angeschrieben werden hast du dich vllt. schon nach der gesetzlichen Grundlage informiert oder verlangst vom JC Auskunft über die gesetzliche Grundlage nach den § 13- 15 des SGB 1

MfG FN
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