Nebenkosten Guthaben auf Virtuelles anstatt Hartz Konto Amt will jetzt belege ..

Begonnen von Peppy77, 14. September 2021, 20:51:48

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Peppy77

Hallo erstmal!!!
Also das Problem ist Mein Hartz 4 geht an eine Sozialberatungsstelle (Beratung Kirchlich die Überweisen Miete, Strom, Telefon alles was Wichtig ist den Rest kann Ich holen wann Ich will was Sie nicht gerne machen ist Ebay alles was mit Bezahlen von Onlinekäufen zu zun hat Pay Pal ist ein Riesen Problem verknüpfen und so. Aber echt sicher)!!!
So komme Ich jedenfalls nicht in Bedrängnis weil Ich die Miete auf den Kopf gehauen habe Telefon nicht bezahlt oder sowas am Ende ist alles Futsch und mit Schlechter Schufa kein Internet, Wohnung auch schwer zu kriegen usw.!!!
Aber jede Überweisung kostet halt deshalb möchten die das nicht wirklich machen tun es notfalls habe aber Verständnis dafür und vor allem um Pay Pal Nutzen zu können habe Ich mir ein Virtuelles Onlinekonto gemacht (keine Karte, Einzahlen schwer weil keine Filialen und was Ich nicht wusste zur Bank gehen Barüberweisen geht nicht mehr wie früher ein Kumpel mit Normalem Konto der Bar Einzahlt und gleich die Überweisung macht geht auch aber umständlich hoch 10) so kann Ich auch Bestellen wenn Kreditkarte nötig ist aber Virtuell eben.

Wenn Ich Käufe tätigen will gucke Ich was zusammen kommt und lasse Es mir dann vom Hartz 4 auf dieses Konto schicken und kümmere mich dann selber ums bezahlen. Und Security System kann nicht Ausgeraubt werden oder so was man so Hört "alles Geld futsch passiert mir so niemals" dazu Pay Pal was mir schon echt geholfen hat Geld zurück zu kriegen ne SUPER GEILE LÖSUNG DACHTE ICH!!!!
:help:
Zum Eigentlichen Problem denn mein Vermieter hat die Abrechnung Nebenkosten geschickt und HEY Guthaben die wollten aber wissen wohin erstatten also habe Ich kurzerhand das besagte Onlinekonto angegeben weniger Hick Hack und ca. 100€ sind dort hingegangen. Die Arge wollte nun die Nebenkostenabrechnung haben und was noch nie wirklich verlangt wurde: EINEN NACHWEIS ÜBER DIE GUTHABENERSTATTUNG HABEN.
Die wissen zwar das mein Hartz an die Beratung geht was mich von Kontobelegen abgeben soweit befreit denn die machen keinen Mist mit aber das versteht sich auch von selbst denke Ich.

Also Rückzahlungen von Guthaben wie beschrieben oder Strom/Gas lasse Ich möglichst auf dieses Konto gehen so muss die Beratung weniger Überweisen da die Guthaben auch in Grenzen sind klappt das soweit gut.
Diesmal soll Ich die Erstattung aber belegen möchte die Information aber eigentlich nicht bei der Arge abgeben bzw. machen.
Es ist jetzt auch nicht so das Ich nebenbei Arbeite und diese Gelder auf das Konto gehen lasse...Ich nutze es nur für Onlinekäufe was vom Regelsatz Hartz4 bezahlt wird "Illegales Geld gibt es keines" Ich lebe vom Hartz 4 Schwarzarbeit mache Ich nicht trotzdem möchte Ich meine Privatsphäre haben und Infos zu Käufen nicht machen.

Ich denke das geht das Amt nichts an eigentlich sollte es egal sein ob der Vermieter das Guthaben erstattet hat oder eine Miete entsprechend gekürzt wurde Ich habe dem Amt das Guthaben mitgeteilt. Das können Sie auch einbehalten und Gut. Das war mir klar. Einen Einspruch habe ich nicht gemacht um die Kohle evtl abzugreifen.
Sowas habe Ich im Blick und sorge für das nötige Zurückhalten wenn das Amt die Nachberechnung macht sprich das Geld einbehält will Ich das der Monat soweit normal hin haut.

Grundsätzlich kann man Pauschal sagen 50€ i Monat mehr ist nicht drin wenn was teurer wird Monat Sparen und nächsten sind es 100€!!! Läuft!!! Gelegentlich bestelle Ich für Bekannte (Payback Punkte greife Ich ab) das mache Ich nur wenn die das Geld vorher auf dieses Onlinekonto schicken, damit Ich nicht am Ende Stress mit Ebay habe weil die Bezahlung nicht gemacht wird. 1 mal Passiert 2 mal ist ein Problem 3/4 mal dann war es das mit Ebay Käufen.

:help: Aber was nun tun?? HILFE!!
Und nochmal es geht nicht um verschleiern von Nebeneinkünften oder ähnliches!!!
Nur Erstattung von Nebenkosten (Hartz4) oder auch Strom/Gas (Hartz4) Strom geht das Amt Nix an das Zahlt man selber... Gas ist Heizung das Berechnen die nach und behalten Guthaben ein. Deshalb Gucke Ich das diese Nachberechnungen versetzt sind damit es nicht zu Problemen kommt.

:wand: Ich kann Mich schon fast sehen wie Ich mit nem Stapel Kontoauszügen und Ausgedruckter Axel Tabelle von der Beratung im Amt Sitze um die Bewegungen vom einen auf das andere nachzuweisen damit die es nicht als Verdienst anrechnen und abziehen...  :wand:

Ich Hoffe jemand kann Helfen... hat die oder eine Lösung für Mein Problem... Tipp`s oder so!!! Vielen Dank schonmal vorab an Euch und Eure Hilfe!!!!

MFG

Oli

Gast50874

Zitat von: Peppy77 am 14. September 2021, 20:51:48Nur Erstattung von Nebenkosten (Hartz4) oder auch Strom/Gas (Hartz4) Strom geht das Amt Nix an das Zahlt man selber...

Du widersprichst dir dauernd. Wenn das JC dir die Miete zahlt ist eine Erstattung von Nebenkosten und Heizkosten natürlich anrechenbar und du musst die Höhe nachweisen. Strom nicht, das zahlst du aus dem Regelsatz.

Und bei ALG musst du nun einmal alle Konten angeben, egal bei welcher Bank. Auch ein Paypal-Konto. Da kommst du nicht drumrum. Das du da Zahlungseingänge von Dritten hast ist ungünstig, lässt sich aber erklären wenn du entsprechend die Abbuchung zeitnah hast.



crazy

Auch so etwas wie Transfer Wise...
Nicht kontrollierbar für das Deutsche Finanzamt etc...

TE, es geht beim.Guthaben NK um den Zufluss auf dem Konto.
Was meinst Du wie viele Stress machen, weil das Guthaben nach Abgabe der Abrechnung schon abgezogen wurde, sie es aber noch nicht vom VM erhalten haben...

Simone-

Nach Satzende kommt ein Punkt. Das erleichtert das Lesen.

Wörter wie "ich, mir, mein, mich" schreibt man klein, wenn es mitten im Satz kommt.
Alles andere wirkt unhöflich und geht gar nicht !

Das JC weiß von einem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung und nun wollen sie wissen, wann und wohin das Guthaben bezahlt wurde. Das ist eine legitime Forderung.

Dann man bei diesem Online-Konto Kram nicht den Zeitraum des Ausdrucks so filtern, dass man nur den Zugang des BK-Guthabens sieht?


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

blaumeise

Gib das Virtuelle Konto an, dazu bist du eh verpflichtet, dazu einen Ausdruck des Zahlungseingangs des Nebenkostenguthabens und lass die Dinge auf dich zukommen. Vermutlich wirst du so etwas wie Kontoauszüge dafür vorlegen müssen und ggf. Fragen zu einzelnen Buchungen beantworten müssen. Wenn du Geldeingänge hattest, weil du etwas bei ebay verkauft hast, ist das sowieso eine Vermögensumwandlung und nicht leistungsrelevant.

Peppy77

Erstmal Danke für die Antworten!!!

Also Verkaufen tue Ich Nix bei Ebay oder so also kommen daher keine Zahlungseingänge...
Ich bin halt verwundert das Ich zum ersten mal Belegen soll das die Rückzahlung der Nebenkosten eingegangen ist das hat sonst nie eine Rolle gespielt. es wurde abgezogen vom nächsten Hartz und gut.
Ich nutze das Konto nur zum Bezahlen bei Ebay etc. das Geld lasse Ich von meinem Hartz Konto auf dieses schicken...

Aber Ich hatte mich auch schon mit dem Gedanken abgefunden das Ich das wohl einfach angeben werden muss. Aber Nebenbei von PayPal war vom Amt noch nie die Rede... auch wenn es Legal sein dürfte wenn man gelegentlich Gebrauchtes verkauft denn wenn man zu An und Verkauf gehen würde kräht da auch kein Hahn nach oder man bringt Dinge zur Pfandleihe... na klar sollte es nicht die Rolex Sammlung sein die verkauft wird.

justine1992

Zitat von: Peppy77 am 22. September 2021, 00:01:09Aber Nebenbei von PayPal war vom Amt noch nie die Rede...
Du musst alle Konten angeben. Warum sollte das JC alle Banken auflisten, bei denen Du Konten haben könntest?

Zitat von: Peppy77 am 22. September 2021, 00:01:09auch wenn es Legal sein dürfte wenn man gelegentlich Gebrauchtes verkauft
Es geht nicht darum, was Du mit dem Konto machst. Sondern dass Du es hast.

Zitat von: Peppy77 am 22. September 2021, 00:01:09na klar sollte es nicht die Rolex Sammlung sein die verkauft wird
Natürlich darf auch die verkauft werden.

Zitat von: Peppy77 am 22. September 2021, 00:01:09Ich nutze das Konto nur
Du könntest darüber aber auch Geld bekommen bzw. ansparen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast50874

Zitat von: Peppy77 am 22. September 2021, 00:01:09Aber Nebenbei von PayPal war vom Amt noch nie die Rede..

Es gab halt "clevere" ALG-Empfänger die damit Geldeingänge von Verwandten auf ihr Bankkonto umgehen wollten und stattdessen das PAypalkonto genutzt haben. Mittlerweile kann man im Internet fas überall mit Paypal zahlen und hat damit ein zweites vollwertiges Konto.