Was sind normale Bearbeitungszeiten, ab wann sollte man nachhacken?

Begonnen von besserwessi, 29. August 2021, 14:54:16

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besserwessi

Zitat von: 1-2-3-4 am 15. September 2021, 09:33:30
Wie du ja in Antwort # 12 nachlesen kannst, sollte die Abrechnung im Folgemonat erfolgen. Heute ist erst der 15.09, also noch Zeit, das es bearbeitet wird. Ein bisschen Geduld bitte!

Das habe ich aber ganz anders verstanden.

Die Abrechnung bekam ich Anfang August gleich danach erfolgte der Antrag, die Nachforderung wurde Ende August vom Konto eingezogen. Weil das Geld im Voraus gezahlt wird, hätte die Anpassung des Abschlags und die Nachforderung doch schon mit dem Geld für September also noch im August erfolgen müssen, oder verstehe ich das falsch?

Denn die Änderung des Abschlags erfolgte schon im August, das Jobcenter hätte also für August nachträglich den Abschlag ändern müssen.

1-2-3-4

Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 09:49:20Die Abrechnung bekam ich Anfang August

Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 09:49:20danach erfolgte der Antrag

Auszug aus Antwort # 12

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

Das heißt nicht ....mit der Leistungüberweisung für Sept., als i.d.R. am letzten Banktag des August´s.

Deshalb, warte noch diesen Monat ab, ob noch ein Änderungsbescheid kommt!

besserwessi

Wie soll das denn gehen? Ich musste den Nachzahlungsbetrag vorstrecken, zum Glück habe ich Rücklagen gehabt. Hinzu kommen ja noch die Differenzbeträge zu den neuen Abschlägen für August und September.

Es soll also rechtens sein, dass man anderthalb Monate auf das Geld wartet?

1-2-3-4

Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 11:00:40Ich musste den Nachzahlungsbetrag vorstrecken

Es gibt hier (wie immer) zwei Vertragsverhältnisse!

Erstes Vertragsverhältnis ist Vermieter ./. Mieter (du)
Zweites Vertragsverhältnis ist Du ./. JC

Wie das JC vorgeht, hast du ja jetzt mehrfach gelesen (u.a. Antwort # 12). Wie du und dein Vermieter übereinkommen, ist alleine eure Sache!

Du kannst jetzt weiter rumjammern oder akzeptieren, was man dir geschrieben hat. Aus meiner Sicht ist deine Frage hier mehr als einmal ausreichend / erschöpfend beantwortet worden.

blaumeise

Zitat von: besserwessi am 15. September 2021, 09:09:01nachdem ich die Unterlagen Ende des Monats zum zweiten Mal eingereicht habe, ist immer noch nichts passiert, also habe ich heute doch noch mal angerufen, obwohl ich von telefonischer Beratung wenig halte. Der freundliche Mitarbeiter teilte mir mir mit, dass die Unterlagen beide Male eingegangen sind, aber noch nicht bearbeitet worden sind, das konnte er im System einsehen. Mehr kann er nicht machen. Das ist doch echt der Hammer, eingegangen aber nicht bearbeitet.

Was soll ich jetzt machen, das JC ist offensichtlich untätig, die machen einfach nichts, wie kann so etwas sein?

Da der erste Teil keinen Erfolg gebracht hat, wäre jetzt der zweite Teil möglich:
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. August 2021, 16:11:57Wenn nicht eine Erinnerung an die Leistungsabteilung und eine Aufforderung das ausstehende Geld unverzüglich anzuweisen mit einer Fristsetzung von max 14 Tagen auf deinem Konto ansonsten wird beim SG ein EA gestellt.

Das Geld hätte dir mit dem Septembergeld ausgezahlt werden müssen. Für die Bearbeitung war lange genug Zeit und mit 100 Euro in Vorleistung gehen ist keine Kleinigkeit.