Umzug

Begonnen von Hammers_Heinz, 16. September 2021, 13:49:47

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Hammers_Heinz

Bin aus dem Ausland in der Coronaphase nach Frankfurt und hatte für 6 Monate ein WG-Zimmer befristet gemietet. Da die Vermieterin keinen Grund für die Befristung im MV angegeben hatte, ist es ungültig und ein unbefristeter MV. Da die WG in der Einliegerwohnung wegen Auszug 2 anderer Mieter aufgelöst werden soll, möchte die Vermieterin den MV nicht verlängern. Das die Befristung ungültig ist, habe ich noch für mich behalten! Wir wohnen praktisch zusammen (bin in der kleinen Einliegerwohnung einer Villa) und der MV liefe erst zum 01.11. aus, sie ist aber mit Sicherheit in Kenntnis das die Befristung ungültig ist: habe heute ein anderes Angebot aus ihrem Bekanntenkreis bekommen. Eine komplette Wohnung im Norden von Frankfurt, die Miete bliebe gleich. Der Nachmieter kann hier erst einziehen, wenn ich ausgezogen bin.  :smile: Aber... ich muss den UMZUG trotzdem vom JC in Frankfurt bis dahin (6 Wochen) genehmigen lassen, auch wenn die Miete gleich bleibt? Wie gehe ich jetzt geschickt vor? Eigentlich bin ich mit einem ungültigen befristeten MV in der komfortablen Situation eines unbefristeten MV und habe Mitte Oktober auch eine OP (Stent am Herzen) wo der Ausgang und die Zeit im Krankenhaus jetzt noch nicht abzusehen ist. Etwas komplizierte Situation, deswegen frage ich hier!

Meine persönliche Meinung:
Schau zu, dass due die Wohnung im Norden bekommst.
Auch wenn du dich bzgl. des aktuellen Wohnraums im Recht befindest, wird es danach doch eher ein nerviges Zusammenleben.  Und bei erster Gelegenheit wird man Gründe suchen/finden, damit du die Wohnung verlässt.
Dann doch lieber Stressfrei ein Mietangebot für die neue Wohnung ausfüllen lassen, dem Jobcenter vorlegen und die Angemessenheit prüfen lassen.


"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Sheherazade

Zitat von: Hammers_Heinz am 16. September 2021, 13:49:47
Aber... ich muss den UMZUG trotzdem vom JC in Frankfurt bis dahin (6 Wochen) genehmigen lassen, auch wenn die Miete gleich bleibt?

Nein, ohne Genehmigung bekommst du allerdings kein Darlehen für Kaution und auch keine Umzugskosten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hammers_Heinz

Der MV endet zum November. Gleichzeitig dann ein neuer Weiterbewilligungsbescheid. Die Miete in der Wohnung liegt 80 € über dem möblierten WG Zimmer. Bei der Prüfung fällt dort sicher auch auf, die Befristung ist ohne Grund ungültig. Allerdings im offenen STREIT dann kein Zusammenleben mehr möglich. Was machen?!
Die Wohnung über privat ist hier in Frankfurt eine echte Gelegenheit, in ALG2 und Schufa kaum auf dem freien Markt zu bekommen. Aber mit unbefristeten MV für das WG Zimmer dann erst bei einer Kündigung in 3 Monaten eine Notlage. Die will mich jetzt raushaben, sonst kann sie die Einliegerwohnung nicht vermieten! Der solvente Nachmieter wartet ab und nach Aussage von gestern hat er noch nicht unterschrieben! 1400 € [!] wird sich meine Vermieterin für die komplette Wohnung auf Dauer kaum entgehen lassen. Ich bin Herzpatient und krankgeschrieben, brauche Ruhe!

Zitat von: Hammers_Heinz am 17. September 2021, 05:12:37Was machen?!
Lege ein Mietangebot für die neue Wohnung vor und lasse die Angemessenheit prüfen.
Begründe den Umzug mit dem befristeten Mietvertrag.
Versuch macht kluch
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

Hammers_Heinz

Zitat von: Hammers_Heinz am 16. September 2021, 13:49:47Eine komplette Wohnung im Norden von Frankfurt, die Miete bliebe gleich.
Womit es ja uU in der Angemessenheit liegt und einer Bewilligung, die du auf jeden Fall einholen solltest, dürfte aufgrund der Kündigung nicht im Wege stehen. Das halt um Nachteile die ohne Zusicherung entstehen zu vermeiden denn irgendwann könnte das ins Geld gehen bei entsprechenden Nachforderungen.
So etwas geht normalerweise sofort weil das JC nach § 17 SGB dazu verpflichtet ist.
* Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I

Zitat von: Hammers_Heinz am 16. September 2021, 13:49:47Da die Vermieterin keinen Grund für die Befristung im MV angegeben hatte, ist es ungültig und ein unbefristeter MV.
Mietrecht ist nicht meins aber wenn der Hauptmieter einer WG gekündigt wird gilt dies mMn für die komplette WG. Auf die "Schnappsidee" bin ich aber nur gekommen weil im Muster zu einem Beispiel für einen Untermietvertrag steht folgendes:
ZitatDie Kündigung des Untermietverhältnisses ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Die Kündigung wird im laufenden Monat nur wirksam, wenn sie bis zum 3. des Monats dem Hauptmieter nachweislich zugegangen ist. Ansonsten wird sie erst im Folgemonat wirksam. Die fristlose Kündigung des Vertrages aus 'wichtigem Grund' nach § 543 BGB bleibt davon unberührt. Die fristgerechte oder fristlose Kündigung des Hauptmietvertrages durch den Mieter oder Vermieter ist gleichbedeutend mit der Kündigung des Untermietvertrages. Der Hauptmieter unterrichtet den Untermieter darüber sofort, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Schadensersatzansprüche an den Hauptmieter wegen Kündigung durch den Vermieter sind ausgeschlossen.
Das Einverständnis des Vermieters/Eigentümers zur Untervermietung liegt vor.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hammers_Heinz

Glück im Unglück sagt man wohl dazu. Was ich so mitbekommen habe möchte man dort so schnell wie möglich die Unterschrift. Damit die Wohngemeinschaft in der Einliegerwohnung ihrer Bekannten wo ich momentan wohne so schnell wie möglich komplett aufgelöst wird. Also morgen nichts unterschreiben aber einen von der eventuell künftigen Vermieterin schon gezeichneten Mietvertrag mitnehmen, da sie das Job Center schon abgenickt hat und wegen einem Trauerfall auch keinen Bock hat viele Besichtigungstermine zu haben ist das eventuell eine WIN WIN Situation oder wie man sagt Glück im Unglück. Mit 700 € dann aber hart an der Grenze für Frankfurt am Main!

Fettnäpfchen

Hammers_Heinz

Zitat von: Hammers_Heinz am 17. September 2021, 13:38:53Also morgen nichts unterschreiben aber einen von der eventuell künftigen Vermieterin schon gezeichneten Mietvertrag mitnehmen,
Absolut wichtig und richtig. Und bereite die VM vor das so ein "Amt" durchaus nicht zu den schnellsten gehört ...... Du aber dein bestes tun wirst um schnellstmöglich die Zusicherung zu bekommen
Lies dir auf jeden Fall den Ratgeber Umzug durch und verinnerliche den Inhalt.
Was die KdU angeht hier gilt auch eine Gesamtangemessenheit. Wenn das JC also der Meinung ist die Kaltmiete wäre zu hoch ist das egal solange die Gesamtangemessenheit nicht überschritten wird.
Hier kannst du schauen ob F gelistet ist > https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html und ob es aktuell ist. Sollte nicht älter als zwei Jahre sein.

und ganz nebenbei dürfte das alles keine allzu große Rolle spielen weil es ja auch die
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket gibt.

MfG FN

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Hammers_Heinz

Besten Dank für die ausführlichen Info. Ist aus dem Bekanntenkreis meiner jetzigen Vermieterin, aufgrund meiner ernsten Erkrankung und der angesprochenen Stent OP Mitte Oktober kann sie mich wohl kaum auf die Straße setzen. Und wenn mittlerweile klar sein dürfte, dass es ein unbefristeter Mietvertrag ist. Kurz die ist schon vorgewarnt und auf Hartz IV angesprochen. Aufgrund des Todesfalls des Ehemannes erst im Sommer eine Möglichkeit jetzt schnell zu vermieten. Mit Sicherheit hat man dort keine Lust ständig Leute vorbeikommen und sich die Wohnung angucken und macht wohl ein paar Abstriche wenn es länger dauert. Auf dem freien Markt ist sowas in meiner Situation ebenfalls kaum zu bekommen, stehen gleich so an die 60 Leute im Treppenhaus zur Besichtigung. Hoffe man ist beim Job Center Frankfurt nicht so stur und möchte um vielleicht 50 € zu sparen das alte und günstigere Mietverhältnis so-lange-wie-möglich-herauszögern.

Hammers_Heinz

Zitat von: Nö am 16. September 2021, 13:57:11
Meine persönliche Meinung:
Schau zu, dass due die Wohnung im Norden bekommst.
Auch wenn du dich bzgl. des aktuellen Wohnraums im R :scratch:echt befindest, wird es danach doch eher ein nerviges Zusammenleben.  Und bei erster Gelegenheit wird man Gründe suchen/finden, damit du die Wohnung verlässt.
Dann doch lieber Stressfrei ein Mietangebot für die neue Wohnung ausfüllen lassen, dem Jobcenter vorlegen und die Angemessenheit prüfen lassen.

Habe die Wohnung bekommen. Aufgrund eines Todesfalles im Sommer (Ehemann) kommt meine neue Vermieterin (65+) nicht fristgereicht dazu die Wohnung zum Ablauf des jetzigen befristeten (aber nicht gültig befristeten, da ja kein Grund im MV!) MV zum November zu übergeben!!

Hatte eben ein Gespräch mit meiner derzeitigen Vermieterin, die keine Rücksicht auf die schwierige Situation ihrer Bekannten nehmen möchte und mir deutlich sagte ich müsste die Wohnung zum November verlassen. Die Befristung ist ja nicht gültig, habe in den kurzen Gespräch an der Tür aber noch nicht mitgeteilt. Da ich die Wohnung über den entfernten Bekanntenkreis meiner Vermieterin bekommen habe, diplomatisch sein. Da es ziemlich unglückliche Umstände sind... der Ehemann dort sehr plötzlich verstorben ist, möchte ich sie nicht unter Druck setzten.

Das wird alles etwas knapp, auch vom JC!! Ganz selbstbewusst meinte meine derzeitige Vermieterin, sie hätte genug für mich getan; jetzt wäre es an mir. Ihre Bekannte im frischen Trauerfall wäre ihr egal, sie will die Wohnung nach Auszug des Sohnes komplett neu für fast 2000 € vermieten. Bin mir sicher ihr ist die ungültige Befristung des MV bekannt. Wann sollte ich mit der Wahrheit raus, im Notfall (JC und Renovierung mit Fussboden und Tapete bekommt die alte Dame dort in 5 Wochen nicht hin)?! Wir wohnen im gleichen Haus und möchte bis zum Auszug meine Ruhe als Herzpatient!!