EM Rente Antragsdauer und sonstiges zum Ablauf

Begonnen von jeschik, 17. September 2021, 18:43:32

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jens123

Ein Jahr ist schon ziemlich lang, aber evtl. Corona-bedingt. Einen Schluss auf den Ausgang kann man daraus eher nicht ziehen. Fragt sich nebenbei, ob hier Fristen nicht eingehalten wurden.

Sei froh, wenn dir eine (hier fast immer sinnlose) Reha erspart bleibt; das ist nur ein Durchlaufprogramm, um dich letztendlich als erwerbsfähig zurück zum JC zu schieben. Die Meßlatte, zumindest noch drei Stunden am Tag irgendetwas machen zu können, liegt entsprechend niedrig. Es gibt Vorgaben von der DRV, wie das Verfahren ausgehen soll; das Ergebnis steht also i. d. R. von vorn herein fest. (Wenn man nicht gerade jeden zweiten Tag dort umfällt...) Diese Info habe ich von einem Psychotherapeuten, der in DRV-Reha-Kliniken gearbeitet hat. Es ist also Fake.

Im Falle eines Falles wird die Reha dann quasi befohlen. Das Mitspracherecht ist bei Arbeitslosen leider extrem eingeschränkt, die DRV weiß was zu deinem Besten ist. Die Reha wiederum nicht anzutreten, könnten Kürzung oder Entfall des Arbeitslosengeldes zur Folge haben (fehlende Mitwirkung).

jeschik

Zitat von: vanessa am 18. September 2021, 18:51:07Den Grundsatz gibt es kaum noch, auch die RV ist mittlerweile recht geizig geworden. was solche Kosten angeht.
Ist dann wohl auch besser so nachdem was ich von jens123 lesen musste.

Zitat von: jens123 am 18. September 2021, 19:42:05Im Falle eines Falles wird die Reha dann quasi befohlen. Das Mitspracherecht ist bei Arbeitslosen leider extrem eingeschränkt, die DRV weiß was zu deinem Besten ist. Die Reha wiederum nicht anzutreten, könnten Kürzung oder Entfall des Arbeitslosengeldes zur Folge haben (fehlende Mitwirkung).
Ich habs garnicht auf eine Reha abgesehen,  kann mir aber auch nicht vorstellen das die mit sowas ein Jahr später ankommen.
Weisst du ob die Rv immer eigene Gutachten beauftragt oder wird hier auch mal einfach nach Aktenlage und den Gutachten anderer Leistungsträger entschieden ?

Wenn über die Rv bzw. deren Gutachter die Erwerbsfähigkeit überprüft wird, richtet sich die Einstufung allein nach dem erlernten Beruf oder nach dem gesamten Arbeitsmarkt/Arbeitsmöglichkeiten ?



Kopfbahnhof

Bei mir war es so Reha oder Umschulung kam nicht mehr in Frage weil Ü 50, dafür geben die RV in der Regel kein Geld mehr aus.
EM Rente 2x Abgelehnt inkl. 1 Widerspruch.
Es geht der RV nur darum möglichst nicht zahlen zu müssen.
Mögliche Jobangebote wurden einfach als nicht Leidensgerecht eingestuft, damit auch keine Eingliederungshilfe an den AG gezahlt werden musste.

Zitat von: jeschik am 18. September 2021, 20:37:34abs garnicht auf eine Reha abgesehen
War mir tatsächlich auch egal.
Zitat von: jeschik am 18. September 2021, 20:37:34ob die Rv immer eigene Gutachten beauftragt
Nicht genau, in der Regel machen die aber ihr eigenes Gutachten, andere wie vom JC nehmen die dazu nicht.
Zitat von: jeschik am 18. September 2021, 20:37:34oder nach dem gesamten Arbeitsmarkt
Ja es zählt der Arbeitsmarkt allgemein, egal wie deine Jobchancen überhaupt stehen.

Es ist oft so, keiner will zahlen die RV ist froh wenn du bei Hartz bleibst und das JC wenn es für die Eingliederung nicht mehr zuständig sein muss.
Meine Lösung war dann, für die Eingliederung zuständig die RV.
Muss jedes Jahr neu beantragt werden, ist aber nur ein Blatt Papier. (bei mir seit 6 Jahren)

Vom JC kommt nur noch RS und KdU, somit auch keine Zwangsmaßnahmen und Forderungen in einer EGV möglich.
(Weil eben für die Wiedereingliederung nicht mehr zuständig)
Darum können die auch nichts mehr fordern, auch keine Bewerbungen, da keinerlei Kostenübernahme.

jeschik

Zitat von: vanessa am 19. September 2021, 16:41:42
Vom JC kommt nur noch RS und KdU, somit auch keine Zwangsmaßnahmen und Forderungen in einer EGV möglich.
(Weil eben für die Wiedereingliederung nicht mehr zuständig)
Darum können die auch nichts mehr fordern, auch keine Bewerbungen, da keinerlei Kostenübernahme.
mit RS meinst du Restsumme?
Da du noch Leistung vom Jc bekommst, gehe ich mal davon aus das du dann eine teilweise EM Rente erhälst, richtig ?
Im Fall der teilweisen EM Rente, zahlt das Jc immer noch die komplette Kdu ? Oder wie berechnet es sich, wenn man dann, wie vorraussichtlich in meinem Fall, von drei Leistungsträgern Leistungen erhalten würde ? Wäre man mit zusätzlicher teilweiser EM Rente finanziell besser gestellt als nur mit Alg2 und Unfallrente allein ? Die Unfallrente wird ja voll auf die Alg2 Leistungen gegenrechnet, bis auf die Versicherungspauschale. Wie das im Verbund einer zusätzlichen teilweisen EM Rente wäre, weiss ich nicht.

Kopfbahnhof

Nein Regelsatz Hartz IV
Nein keine teil EM komplette Ablehnung von der RV

Zitat von: jeschik am 19. September 2021, 18:00:55mit zusätzlicher teilweiser EM Rente finanziell besser gestellt
Kommt dann auf die Höhe an.
So lang man auf Hartz angewiesen ist, wird alles andere Gegengerechnet.
Man steht also nicht besser da, was die Finanzen angeht.

Wenn die EM und Unfallrente reichen um von Hartz (inkl. KdU) weg zu kommen, dann ja.
Auch ein Nebenjobgehalt wird dann ja nicht mehr vom JC kassiert.

jeschik

Zitat von: vanessa am 19. September 2021, 18:43:28Nein Regelsatz Hartz IV
Nein keine teil EM komplette Ablehnung von der RV
Danke für die Info, wäre ich sonst nicht drauf gekommen.

Zitat von: vanessa am 19. September 2021, 18:43:28So lang man auf Hartz angewiesen ist, wird alles andere Gegengerechnet.
Man steht also nicht besser da, was die Finanzen angeht.

Wenn die EM und Unfallrente reichen um von Hartz (inkl. KdU) weg zu kommen, dann ja.

Das habe ich mir schon gedacht. Ich meinte ja schon, das eine teilweise EM Rente und die Unfallrente zusammen nichtmal den normalen Alg2 Satz erreichen würde.
Ich kann nur hoffen das die EM Rente komplett abgelehnt wird, der Gedanke von gleichzeitig drei Leistungsträgern Gelder zu erhalten ist echt kacke.


Kopfbahnhof

Ja das nervt schon irgendwo, aber am Ende teilt man dem JC nur die Höhe der EM Rente + Unfallrente mit.
Kopie der Bescheide dazu und die rechnen dann deinen übrigen Bedarf aus.

Somit würde mit dem JC alles beim alten bleiben, nur die Leistungen vom JC sind halt weniger.

Wenn vom JC kaum noch was gezahlt werden würde, evtl. auch mal über Wohngeld Nachdenken.

jeschik

im Endeffekt hätte ich, auf meine Situation bezogen, doch keinerlei Vorteil durch eine teilweise Em Rente, sehe ich doch richtig ?

Zitat von: vanessa am 20. September 2021, 15:06:56Wenn vom JC kaum noch was gezahlt werden würde, evtl. auch mal über Wohngeld Nachdenken.
Wenn man Alg2 bekommt, dann hat man doch keinen Anspruch auf Wohngeld ?
Das Jc würde dann kaum noch was an mich zahlen stimmt, aber dann müsste ich doch trotzdem das Geld haben, welches ich aktuell auch zur verfügung habe.

crazy

Es war gemeint statt Alg 2 dann Wohngeld.
Kommt darauf an wie viel noch fehlt

jeschik

Zitat von: crazy am 20. September 2021, 21:52:41Es war gemeint statt Alg 2 dann Wohngeld.
Kommt darauf an wie viel noch fehlt
Achsooo, das wäre ja auch keine wirkliche Option, dann wäre das Jc ja vollkommen raus, dann könnte ich ja nur mit der Rv rumkämpfen bzgl. möglichkeiten zur wiedereingliederung, jobsuche etc.


Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 21. September 2021, 11:03:42wäre ja auch keine wirkliche Option
Weg vom JC ist keine Option für dich?
Zitat von: jeschik am 21. September 2021, 11:03:42könnte ich ja nur mit der Rv rumkämpfen bzgl. möglichkeiten
Wenn diese für deine Wiedereingliederung zuständig ist, ist das JC eh raus, egal ob noch im Hartz Bezug oder nicht.
Liest du dir die Antworten überhaupt durch, das Thema, Zuständigkeit hatten wir schon.

Warte einfach den Bescheid von deiner RV ab.

Gast50147

Zitat von: vanessa am 20. September 2021, 15:06:56Somit würde mit dem JC alles beim alten bleiben, nur die Leistungen vom JC sind halt weniger.
Das JC macht entweder eine Überleitung für die Renten und alles bleibt wie es ist
oder
die Renten werden an TE bezahlt, dann zahlt das JC nur die Differenz aus falls eine vorhanden ist.

jeschik

Zu einer Reha würde man von der Rv im fall der fälle dann schriftlich aufgefordert, dann bevor man einen rentenbescheid/ablehnungsbescheid bekommen würde, oder wie habt ihr das erlebt ?
Das orthop. Gutachten der Rv  sagt aus, überwiegend sitzend voll erwerbsfähig, eine Reha könnte zu keinen verbesserungen meiner Beschwerden beitragen.
Ein psych. Gutachten konnte bisher zwei mal nicht erfolgen, da der Begutachtungsort für mich nicht zu erreichen war.
Was denkt ihr wie in so einem Fall seitens der Rv vorgegangen wird, findet auf psych. Fachgebiet dann eine Einstufung meiner Leistungsfähigkeit nach Aktenlage, also dem vorliegenden Gutachten des Jc statt ? Oder muss die Rv dafür sorgen eine weitere Begutachtung auf diesem Fachgebiet zu beauftragen und sicher zu stellen das diese dann für mich erreichbar wäre ?

jeschik

Wie lange darf die Bearbeitungsdauer der EM-Rente maximal sein ? Kann man sich nach einer bestimmten Zeit hierzu irgendwo beschweren ?

Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 16. November 2021, 12:30:34Wie lange darf die Bearbeitungsdauer
Möglicherweise liegt es daran?
Zitat von: jeschik am 22. Oktober 2021, 12:07:09konnte bisher zwei mal nicht erfolgen, da der Begutachtungsort für mich nicht zu erreichen war.
Ein Teil vom Gutachten ist ja offenbar schon fertig.
Das Gutachten vom JC werden sie eher nicht nehmen, die machen ihr eigenes.

Zitat von: jeschik am 16. November 2021, 12:30:34nach einer bestimmten Zeit hierzu irgendwo beschweren ?
Ja bei der RV direkt.
Man kann ja mal Anrufen und Nachfragen, wie der aktuelle Stand ist.