EGV: Unterschied freiwillige Unterschrift vs. Verwaltungsakt?

Begonnen von Aik, 20. September 2021, 07:21:32

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Aik

Morgen,

Mal ne Frage:
Vor 3 Wochen EGV fristgerecht unterschrieben beim JC in den Briefkasten geworfen, nun mehrere Wochen später plötzlich Behauptung vom JC, dass nie eine EGV angekommen ist (was ich für eine Lüge halte), dazu wurde ein Brief mit dem Datum 1.9  (1 Tag nach Fristablauf) gesendet mit der Bitte die "nicht angekommene" EGV innerhalb von 14 Tagen erneut zu senden und der "Drohung", dass diese sonst als Verwaltungsakt ergeht, was nun vermutlich passiert.
Meine Frage wäre:  ob dieser Verwaltungsakt irgendwelche *Nachteile* hat oder kommt es hierbei nicht ohnehin 1 zu 1 aufs Gleiche hinaus?

Das andere ist, dass mit dem Brief bestimmt an die 20 Vermittlungsvorschläge (mit Rechtsfolgenbelehrung, jedoch bereits alles abgelaufene Jobangebote von August gesendet wurden), darunter mehrere Angebote, für die es entweder garkeine Qualifikation gibt, oder wo die Jobs >50Km entfernt sind...  Vorher kam monate - teils Jahre überhaupt garnichts...  Hat das ganze irgendeine Bedeutung und wie sollte man sich darauf nu am Besten verhalten?   Also in dem Brief steht das Datum 1.9, und, dass die Bewerbungen (auf alle Jobs?!?) innerhalb von 3 Tagen erwartet werden, aber geht ja nicht wenn der Brief mit den Vermittlungsvorschlägen erst am 17. kam!   In der EGV stand auch drin, dass es ne 30% Kürzung gibt wenn das Bewerbungsverhalten schlecht ist, aber kommt mir grade so vor, dass ich da garnichts besser machen kann oder man versucht grad absichtlich Probleme zu provozieren ???     

Interessieren würde mich auch ab wann diese EGV gilt:  Erst nach dem Verwaltungsakt, -da die unterschriebene Version ja anscheinend verschwunden ist- oder bereits rückwirkend bis zum ersten Zusenden?


Wer hat nen Rat?


crazy

Wenn die EGV als Verwaltungsakt identisch mit dem.von Dir bereits unterschriebenen Exemplar ist, ist es egal.

Was die Bewerbungen betrifft. Erledige ein paar davon. Eine unzumutbare Entfernung liegt nur vor, wenn Du stundrnlang unterwegs sein müsstest. Hat mit den Kilometern erstmal wenig zu tun.
Sollte es Stress geben -Die Antwort hast Du ja schon-die 3 Tages Frist beginnt nach Ankunft der Post bei Dir und nicht ab Druckdatum.
Je Bewerbung gleich die Bewerbungskosten einfordern!

a_good_heart

ZitatUnterschied freiwillige Unterschrift vs. Verwaltungsakt?

Gegen deine Unterschrift unter einer EinV kannst du keinen Widerspruch einlegen oder klagen. Gegen einen Verwaltungsakt schon.

Unterschreiben sollte man eine EinV eigentlich nur, wenn man selbst etwas vom Mobcenter will. Eine sinnvolle Weiterbildung oder Umschulung z.B.. Dann ist eine Unterschrift notwendig. Allerdings sind eigene Vorstellungen zur Weiterbildung dem Mobcenter meist zu teuer.
Zudem sollte man die eigenen Verpflichtungen, die in der EinV stehen, auf Fallen überprüfen ...  :yes:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Fettnäpfchen

Aik

Zitat von: Aik am 20. September 2021, 07:21:32Meine Frage wäre:  ob dieser Verwaltungsakt irgendwelche *Nachteile* hat oder kommt es hierbei nicht ohnehin 1 zu 1 aufs Gleiche hinaus?
in diesem Ratgeber Eingliederungsvereinbarung (EinV) ändern, aufheben, anpassen, ersetzen werden die Unterschiede zwischen den beiden Varianten aufgezeigt, am besten mal aufmerksam lesen.

Hast du irgendwelche Nachweise die unterschriebene EinV eingeworfen zu haben?

Zitat von: Aik am 20. September 2021, 07:21:32Das andere ist, dass mit dem Brief bestimmt an die 20 Vermittlungsvorschläge (mit Rechtsfolgenbelehrung, jedoch bereits alles abgelaufene Jobangebote von August gesendet wurden), darunter mehrere Angebote, für die es entweder garkeine Qualifikation gibt, oder wo die Jobs >50Km entfernt sind...
Da kannst du ja selektieren wenn es z.B an der Qualifikation scheitert dann entsprechend auf dem dritten Blatt Rückmeldung für das JC entsprechend vermerken. Anderes wird uU in den Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung behandelt wie die zeitliche Sache uvm
und vllt. ist ja was passen würde dann solltest du dich darauf bewerben.

MfG FN
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