Weiterbewilligungsantrag ALG 2

Begonnen von Berliner10, 21. September 2021, 23:11:46

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Berliner10

Hallo zusammen,

Ich habe mich in den letzten Tagen hier im Forum eingelesen nur leider finde ich nicht den passenden Thread zu meinem Anliegen:grins:

Meine Eltern beziehen ALG 2 und sind dabei den WBA auszufüllen. Wir wohnen zusammen zur Miete und meine Eltern erhalten  ihren Kopfanteil der Miete. Ich selbst war bis vor kurzen Student und habe bafög erhalten und nebenbei gearbeitet. Nun bin ich seit kurzem 25 Jahre alt und habe mein Studium erfolgreich beendet. Ab dem 01.10. 2021 werde ich vollzeit arbeiten...

Die Sachbearbeiterin hat uns am Telefon geschildert dass ich die HG Anlage ausfüllen soll, jedoch erschließt mir nicht so recht was da auszufüllen gilt. Bei Abschnitt 4 habe ich angekreuzt dass ich keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft zahle (was auch stimmt), nun frage ich mich ob ich unter Abschnitt 5 meinen Kopfanteil der Miete angeben soll bzw. Ob dies zu meinem Nachteil ausgelegt wird.

Danke euch vorab schonmal und viele Grüße!

Sheherazade

Verstehe ich jetzt nicht. Wenn du bereit 25 Jahre alt bist, bist du nicht mehr Mitglied der BG deiner Eltern. Warum sollst du jetzt eine Anlage HG ausfüllen zum WBA deiner Eltern? Weiterbewilligung ab 01.10.? Stellst du denn einen eigenen Antrag auf ALGII?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Berliner10

Hallo,

Nein ich stelle keinen Antrag für ALG2 sondern nur meine Eltern. Das JC argumentiert wohl damit dass ich in der selben Wohnung lebe.

Sheherazade

Zitat von: Berliner10 am 22. September 2021, 08:05:30
Nein ich stelle keinen Antrag für ALG2 sondern nur meine Eltern. Das JC argumentiert wohl damit dass ich in der selben Wohnung lebe.

Mag sein, aber dann müssen trotzdem deine Eltern die Anlage HG ausfüllen und nicht du. Und was du an Miete zahlst, sollte selbstverständlich auch an der entsprechenden Position eingetragen werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Berliner10

Achso  :mail:

Also füllen meine Eltern die HG Anlage aus bzw geben mich dort an UND geben dort an wie hoch mein kopfanteil der Miete ist den ich selber trage?

Danke dir

crazy

Also da steht:
►Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten (z.B. Eltern-, Großeltern-, Stiefelternteilen,
Geschwistern über 25 Jahren, Onkel, Tanten) in einem Haushalt leben, füllen Sie diese Anlage
bitte für jeden Verwandten/Verschwägerten aus.

Du bist weder Onkel noch Opa noch Bruder deiner Eltern.
Daher ist Anlage HG gar nicht notwendig für deine Eltern.

Berliner10

Also jetzt bin ich komplett raus  :grins:

Heißt es die HG Anlage muss nicht ausgefüllt werden?
Ich bin doch durch die Verwandtschaft teil der Hausgemeinschaft?

blaumeise

Die Anlage HG füllen deine Eltern aus und machen darin klar, dass du sie nicht finanziell unterstützt - falls das so ist. Denn jede finanzielle Unterstützung von dir würde als Einkommen angerechnet.

Das Einzige, das du selbst schreiben könntest, wäre so ein selbst verfasstes Schreiben: Erklärung erwerbstätiger Volljähriger (U/Ü25), die Eltern nicht zu unterstützen  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=23932.0

Die Links darunter sind auch interessant für euch, bitte mal durchlesen.

Berliner10

Ja finanzielle Unterstützung bekommen Sie nicht.
Den kopfanteil der Miete muss aber natürlich in das Formular notiert werden richtig? Oder reicht es neben der schriftlichen Erklärung die du erwähnt hast noch unter Punkt 4 anzukreuzen dass die BG keine von mir Leistung erhält? Damit könnte ich Punkt 5 der Anlage ignorieren?

Danke vielmals

Sheherazade

Zitat von: blaumeise am 22. September 2021, 10:47:59
Die Anlage HG füllen deine Eltern aus und machen darin klar, dass du sie nicht finanziell unterstützt - falls das so ist. Denn jede finanzielle Unterstützung von dir würde als Einkommen angerechnet.

Nur um das klarzustellen: Der zu zahlende Mietanteil ist mit finanzieller Unterstützung NICHT gemeint.

Irgendwas scheint da durcheinander zu sein, normalerweise bekommen nur erwerbstätige Ü-25-Kinder im Haushalt der Eltern eine Anlage HG, wenn sie selber ALGII beantragen. Es besteht nämlich keine Unterhaltspflicht der Kinder für ihre Eltern im SGB2.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: Berliner10 am 22. September 2021, 11:01:55Damit könnte ich Punkt 5 der Anlage ignorieren?
Die Anlage HG füllen allein deine Eltern aus. Du selbst beantragst doch kein ALG II, du hast mit dem JC nichts zu tun. Deine Eltern machen dann unter Punkt 4 in der ersten Zeile ein Kreuz und auch nur sie unterschreiben die Anlage. Sie sind die Antragsteller, nicht du. Ganz egal, was die JC-Mitarbeiterin dir da am Telefon erzählt hat. Wenn sie später Unterlagen von dir haben wollen, melden sie sich eh nochmal schriftlich, dann kannst du schriftlich darauf reagieren.

Zitat von: Sheherazade am 22. September 2021, 11:02:52Nur um das klarzustellen: Der zu zahlende Mietanteil ist mit finanzieller Unterstützung NICHT gemeint.
Genau.

Berliner10

Gut, langsam aber sicher Blicke ich durch  :schock:

Meine Eltern kreuzen an dass ich nichts an Leistungen an der BG abgebe, die schreiben meinen Mietanteil unter Punkt 5 und unterschreiben.

Ich selber gebe nichts an..
Richtig zusammengefasst?  :flag: :blum:

blaumeise