Frage zur Ortsabwesenheit / Krankenhausaufenthalt / Leistungsverfall / Sanktion

Begonnen von Ukn, 21. September 2021, 23:13:15

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Ukn

Hallo,

wenn man als ALG 2 Bezieher vergisst einen oder mehrere längere Krankenhausaufenthalt(e) zu melden, droht dann schon der Leistungsverfall und ggf. Rückzahlung für den Zeitraum der nicht gemeldeten und genehmigten Krankenhausbehandlung(en) sowie eine ALG 2 Sanktion? Können die Jobcenter herausfinden, und wenn ja wie, dass man in Krankenhausbehandlung war? Und gibt es eine Verjährung?

Danke

blaumeise

Wie lange warst du denn jeweils im Krankenhaus?

Guck hier, § 7 Abs. 4 SGB II:
Zitat4) 1Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht. 2Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt. 3Abweichend von Satz 1 erhält Leistungen nach diesem Buch,

1.
    wer voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist oder


2.
    wer in einer stationären Einrichtung nach Satz 1 untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.


Falls dir sowieso die Leistungen weiterhin zugestanden haben, ist dem JC kein Schaden entstanden dadurch, dass du deiner Pflicht, die KH-Aufenthalte zu melden, nicht nachgekommen bist.

Falls du mind. 6 Monate im KK warst: Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=47341.0

Herausbekommen kann das JC das eigentlich nur dadurch, wenn irgendwann mal deine Leistungsfähigkeit vom med. Dienst geprüft wird und du deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden sollst, was meines Wissens allerdings freiwillig ist. Wenn der Arzt vom med. Dienst keine aktuellen Befunde bekommt, muss er sich selbst ein Bild von dir machen und dich untersuchen.

Für die KK und deine Ärzte gilt ansonsten die Schweigepflicht, von der nur du sie entbinden kannst.

Ukn

Hallo,

danke für deine Antwort.

Ich war in den letzten Jahren einige Male für ca. 2-6 Wochen im Krankenhaus untergebracht. Diese Zeiten hätte ich ja eigentlich melden müssen, so wie mir kürzlich beim Durchlesen eines Artikels über Pflichten von ALG 2 Beziehern klar wurde ... Aber wenn keine Konsequenzen drohen, nimmt mir das schon ein Stein vom Herzen, immerhin würden ja sonst viele Leistungen zurückgefordert werden können... Das ist aber ausgeschlossen, richtig?

Warum aber droht kein Bußgeld, wenn dem Jobcenter kein Schaden entstanden ist?
Was bedeutet in dem von dir verlinkten Text: "keine Leistungsrelevanz" (nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II)?

Danke

blaumeise

Zitat von: Ukn am 22. September 2021, 12:55:30Warum aber droht kein Bußgeld, wenn dem Jobcenter kein Schaden entstanden ist?
Was bedeutet in dem von dir verlinkten Text: "keine Leistungsrelevanz" (nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II)?
Weil ein KH-Aufenthalt unter 6 Monaten keine Leistungskürzung bedeutet hätte. Das JC hätte sowieso dir die Leistungen weiterzahlen müssen, ob du es mitgeteilt hättest oder nicht. Es hätte nur Auswirkungen auf deine Vermittelbarkeit in Arbeit gehabt. Deine KH-Aufenthalte sind also nicht leistungsrelevant.

Außerdem (aus dem Ratgeber):
ZitatDen Nachweis muss natürlich der Leistungsträger führen. Eine Mitwirkungspflicht, die eigenen Verfehlungen zu belegen, besteht gemäß § 65 Abs. 3 SGB I ausdrücklich nicht.

Wenn du gefragt wirst zu diesen verfänglichen Punkten, Klappe halten, ausweichen und warten, ob etwas Schriftliches kommt.