Neukundenbonus -> Einkommen -> a) Strom b) Girokonto

Begonnen von Hansejunge, 25. September 2021, 10:46:24

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Hansejunge

Hallo zusammen,

sehe ich das richtig, dass

a) man den Neukundenbonus bei Abschluss eines Stromvertrages behalten darf, da man den Strom vollständig "aus eigener Tasche" bezahlen muss und dieser in dem Regelsatz mit einkalkuliert wurde

b) man den Neukundenbonus bei der Eröffnung eines Girokontos quasi nicht behalten darf, sprich als Einkommen melden muss, obwohl man hier etwaige Kontoführungsgebühren, Kartengebühren, Transaktionsgebühren auch "aus eigener Tasche" bezahlen muss?

Wie ist das zu verstehen?

Danke

crazy

bei a) zahlt man den Bonus in Form von höherem Grundpreis und Preis pro Kwh auch zurück.

Sinnvollerweise lässt man alles was in Geld aufs Konto kommt.

Nur Verrechnungen sind "sicher".

Die 150 Euro vom Stromversorger als Guthaben auf dem Konto ist sonstiges Einkommen, die Verrechnung nicht