Zahlt Jobcenter Heizkosten anteilig fuer Zeitraum des ALG 2 Bezuges

Begonnen von Wilhelmine, 27. September 2021, 10:15:34

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Wilhelmine

Zahlt Jobcenter Heizkosten anteilig am Jahresabschluss fuer Zeitraum des ALG 2 Bezuges?

Liebe Leute,

Folgender Sachverhalt:
Person A ist fuer den Zeitraum von 6 Monaten im ALG 2 Bezug. Danach wieder in Arbeit und nicht mehr ALG 2 anspruchsberechtigt.
Heizkostenabrechnung des Vermieters faellt am Jahresende (also nach 12 Monaten) an.

Frage 1:
Muss Person A dann die vollen Heizkosten fuer 12 Monate zahlen oder nur anteilig fuer die 6 Monate in denen er nicht im ALG 2 Bezug war?

Frage 2:
Wenn das Jobcenter die Heizkosten anteilig fuer die 6 Monate des ALG Bezuges uebernimmt, muss man dem Jobcenter dann im Nachhinein die Heizkostenabrechnung des Vermieters senden und um Teilzahlung bitten, auch wenn man zum dem Zeitpunkt schon wieder in Arbeit ist?

Herzlichen Dank und Gruesse,
W.


Sheherazade

Eigentlich sollte das Jobcenter während des Leistungsbezuges die Abschlagszahlungen für die Heizkosten gezahlt haben.

Handelt es sich jetzt um die Jahresabrechnung mit einer Nachzahlung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wilhelmine

Zitat von: Sheherazade am 27. September 2021, 10:18:08
Eigentlich sollte das Jobcenter während des Leistungsbezuges die Abschlagszahlungen für die Heizkosten gezahlt haben.

Handelt es sich jetzt um die Jahresabrechnung mit einer Nachzahlung?

Nein, bei mir bezahlt das JC die Miete und Betriebskosten. Heizkosten jedoch noch nicht, da wohl bei Einzug noch nicht klar war, wie hoch diese sein wuerden. Ja, es handelt sich um die Jahresabrechnung mit einer Nachzahlung.

Sheherazade

Du bist jetzt noch im Leistungsbezug? Wenn die Heizkosten erst nach des Leistungsbezugs fällig werden, übernimmt das Jobcenter davon nichts.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402


Deadpool

Zitat von: Sheherazade am 27. September 2021, 12:16:22
Du bist jetzt noch im Leistungsbezug? Wenn die Heizkosten erst nach des Leistungsbezugs fällig werden, übernimmt das Jobcenter davon nichts.

Es sei denn, durch die (hohe) Heizkostennachzahlung tritt im Monat der Fälligkeit wieder Hilfebedürftigkeit ein.

Wilhelmine


Kopfbahnhof

Warum hat das JC keine HK, wenigstens Anteilig, gezahlt?
Hat Person A laut MV BK mit HK an den VM gezahlt, in den 6 Monaten?

Die genauen Kosten stehen nie schon vorher fest, ausser bei Pauschalmiete.

Also noch mal sehen was im Bescheid dazu steht und evtl. einen Überprüfungsantrag stellen.
Geht auch wenn nicht mehr beim JC.

Meiner Meinung nach hätte das JC HK für in den 6 Monaten zahlen müssen.
Eine Nachzahlung der BK allerdings nicht, wenn aus dem Bezug raus, oder siehe vorletzte Antwort dazu.

Deadpool

Vielleicht gab es keinen aktuellen Abschlagsbescheid. Habe das schon öfter gelesen, dass der Versorger die Anmeldung versemmelt oder so lange für den Abschlagsbescheid gebraucht hat und das dann alles in der Jahresrechnung verlangt hat.