Krankenhausaufenthalte

Begonnen von Lietuva, 28. September 2021, 22:46:47

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Lietuva

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich weiß nicht, ob das Thema hier schon einmal angefragt wurde, aber als stark Sehbehinderter tue ich mir mit Suchfunktionen ein bisschen schwer.

Ich habe eine einfache Frage:
Bei jedem Antrag auf Leistungen nach SGB XII werde ich gefragt, ob ich auch stationär in einer Einrichtung, z. B. Krankenhaus war. Das ist jetzt der Fall. Jeweils für 2 Tage für Augenoperationen, also insgesamt 4 Tage. Verschweigen möchte ich dies nicht, denn irgendwann kommt das sowieso raus, deshalb werde ich diese Zeiten in meinem nächsten Weiterbewilligungsantrag auch angeben. Welche Konsequenzen hat dies aber? Werden mir dann die Leistungen gekürzt? Und falls ja, um wieviel? Es gibt hier doch sicherlich irgendwelche Gesetze, die da greifen, oder nicht? Weiß hier jemand Bescheid?

Ein herzliches Dankeschön schon mal vorab für Eure Hilfe!

Ein stationärer Aufenthalt von 4 Tagen hat keinerlei Auswirkungen auf deine Leistungen.  Kläre aber idealerweise ab, dass du für diese Tage keine Einladung erhältst.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Lietuva

Vielen Dank, da bin ich beruhigt.

Einladungen?
Aufgrund meiner attestierten Erwerbsunfähigkeit und Schwerbehinderungen war ich schon seit jahren auf keinem Amt mehr eingeladen.
Es geht nur noch um die Weiterbewllligungen bis zu meiner Rente ...

UND BLEIBT ALLE GESUND !!!