Zusammenziehen Hartz4 Anspruch Partner in der Ausbildung

Begonnen von Annabln2021, 29. September 2021, 21:44:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Annabln2021

Hallo liebe Mitglieder👋
ich hoffe das ich hier Ratschläge oder ein paar Tipps bekomme und wäre dafür sehr dankbar.

Die Situation bei uns ist etwas kompliziert, ich hoffe trotzdem das Sie mir helfen können.

Ich wohne zur Zeit mit meinem Sohn in einer 2 Zimmer Wohnung ( Alleinerziehend, 600 Euro warm)Bin seit 1 Monat auf Hartz4 angewiesen Bewilligung bis Ende Dezember ( vorher Alg1) und zur Zeit auch noch nach 10Jahren wieder schwanger😚... Wir ( ich und mein Partner ) haben eine neue Wohnung gefunden und auch direkt den Mietvertrag unterschrieben ( 3 Zimmer Wohnung 80m2 970Euro☹️ warm in Berlin)
Mein Freund macht zur Zeit eine Ausbildung als Beamter und verdient ca.1000 Euro
(Es ist seine 2 Ausbildung wenn es relevant sein sollte )

Habe ich weiterhin Anspruch auf hartz4 ? Haben wir als Familie Anspruch auf Aufstockung? Oder muss mein Freund für uns alle sorgen? Wir haben vorher noch nie zusammen gewohnt. Sind schon länger zusammen.

ich hoffe ich konnte einigermaßen die Situation verständlich beschreiben.
Vielen Dank im Voraus.
Lg

crazy

Jq, ihr seid jetzt eine Familie. Glückwunsch.
Ihr zusammen bekommt zum Gehalt deines Freundes noch oben drauf Hilfe zum Leben.
Wegen der Schwangerschaft bekommst Du Mehrbedarf.
Zudem, wenn die A
Schwangerschaft fortgeschritten ist noch Extras wie Geld für Kleidung und Ausstattung fürs Baby soweit notwendig

crazy

Noch mal nachgereicht. Seit 7/2021 neue KdU.
Da ihr jetzt noch zu dritt seid und dann ja zu viert.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

blaumeise

Zitat von: Annabln2021 am 29. September 2021, 21:44:07Ich wohne zur Zeit mit meinem Sohn in einer 2 Zimmer Wohnung
Solange du nur mit deinem Sohn zusammenwohnst und dein Partner in seiner eigenen Wohnung (so habe ich die aktuelle Situation verstanden), seid ihr noch keine 3er-BG.

Wenn ihr zusammenwohnt, seid ihr spätestens dann, wenn euer gemeinsames Kind auf der Welt ist, eine gemeinsame BG und das Einkommen deines Freundes würde auf die gesamte BG verteilt.

Hier gibt's Infos: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB II  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=30.0

Und: Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=4908.0