Kriterien Einstiegsgeld Selbstständigkeit ALG II

Begonnen von wirsindindividuell, 30. September 2021, 14:10:09

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wirsindindividuell

Guten Tag,

ich will ein Konzept zur Selbstständigkeit umsetzen und habe bereits vor Monaten Einstiegsgeld schriftlich beantragt.

Meine Vermittlerin sagt mir, es müssen bereits Einnahmen aus der Selbstständigkeit fließen, damit Einstiegsgeld bewilligt wird.
Dies ist nicht der Fall.

Stimmt diese Auskunft?

( Ich frage, weil die Vermittlerin mir schon mehrmals eine Auskunft gegeben hat, die komplett falsch ist: Sie sagte, Einstiegsgeld gebe es nur bei ALG I. Dies konnte ich widerlegen. Auch in diesem Fall kommt mir die Aussage etwas suspekt vor.).

Danke und Grüße

Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

blaumeise

Hier sind die Fachlichen Weisungen, da kannst du dich mal durchwühlen:https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf

Zitat(3) Die Förderung einer selbständigen Tätigkeit kann nur im zeitli-chen und sachlichen Zusammenhang mit der unmittelbaren Auf-nahme der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, einer Betriebs-übernahme oder der Umwandlung einer bisher nebenberuflichen in eine hauptberufliche Selbständigkeit geleistet werden.Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beginnt mit dem Nach-weis der tatsächlich aufgenommenen Geschäftstätigkeit und ist durch geeignete Unterlagen zu belegen (z. B. Anzeige Finanzamt,Gewerbeanmeldung, Bestätigung über den Wechsel eines Neben-gewerbes in ein Hauptgewerbe). Bei freien Berufen/Kammerberufen(unabhängig von der offiziellen Zulassung) ist auf den Zeitpunkt ab-zustellen, ab dem eine zeitliche Verpflichtung/Bindung besteht (Ver-träge, Eröffnung Geschäftsräume, bei Künstleragentur geführt). In begründeten Einzelfällen kann diese Regelung auch auf Gewerbe-treibende angewendet werden.

Ich würde erst das Ergebnis des Antrags abwarten und dann die Gewerbeanmeldung (oder was auch immer) holen. Dass bereits Geld geflossen sein muss, dass ist vermutlich die private Ermessens-Messlatte deiner SB. Du kannst sie ja fragen, wie denn dies oder jenes in den Fachlichen Hinweisen gemeint ist, wenn sie dir etwas anderes sagt als das, was da steht.

wirsindindividuell

Danke schonmal für den hilfreichen Beitrag. :-)
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