ALG2 und Wechselmodell

Begonnen von Jens1979, 06. Oktober 2021, 14:14:34

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Jens1979

Hallo,

ich muss ALG2 beantragen und weiss leider nicht (das gibt kein Onlinerechner her) wie meine Situation bewertet wird. Ich lebe seit 4 Jahren mit meinen zwei Kindern (beide unter 14) im echten Wechselmodell (7 Tage bewi mir, dann 7 Tage bei der Mutter) allein im eigenen Haushalt zusammen. Wie werden die Kinder bei dem BEdarf berücksichtigt? Erhalte ich den alleinerziehenden Zuschlag? Der Rechner zeigt mir Beträge zwischen 1700 und 1300 Euro an (ich denke die unterschiedlichen Onlinerechner ziehen zum Teil Kindergeld ab). Ahja, ich bekomme kein Kindergeld und überweise 50 Euro monatlich an die Kindesmutter. Es gibt einen Gerichtsbeschluss für das Wechselmodell ( aus diesem geht auch hervor das die Mutter allein das volle Kindergeld erhält und ich die Summe zahlen muss, der Beschluss erging damals auf Grundlage eines VErgleichs der vor Gericht getroffen wurde)und die Kinder sind bei mir als Zweitwohnsitz gemeldet.

crazy

Da Du jetzt Hilfebdürftig bist muss der Beschluss abgeändert werden oder ausgesetzt. Darum musst Du Dich selbst kümmern, denn von 446 Euro kannst Du keine 50 Euro mehr überweisen.
Bei echtem Wechselmodell gibt es in deiner BG den halben Regelsatz je Kind.
Hat die KM Einkommen? Dann wäre jetzt sie sogar ggf. Barunterhaltspflichtig.
AE Zuschlag dann auch max 50% vom Zuschlag.

Bereite die KM schon mal darauf vor, dass sie Post vom JC zwecks Feststellung ihrer Unterhaltsverpflichtung bekommen wird

Yavanna

Titulierten  Unterhalt solltest du auf jeden angeben. Ist aber nur bei Einkommen absetzbar.

crazy

So ist es, daher wohl irrelevant hier

JensM1

ZitatWie werden die Kinder bei dem BEdarf berücksichtigt? Erhalte ich den alleinerziehenden Zuschlag?

Kinder jeweils 50 % der Regelbedarfe + ggf. Mehrbedarf dezentrale Warmwasserversorgung und natürlich anteilige KdU. Letzteres ziemlich egal, aber deine Angemessenheitsgrenze KdU steigt dadurch. Zuschlag Alleinerziehende 50 %, also 18 % vom Regelbedarf. Titulierter Unterhalt siehe Yavanna.


Jens1979

Eine Frage noch. Laut Beschluss erhält die Kindesmutter das volle Kindergeld. Ich bin also weder KG berechtigt noch erhalte ich was von ihr vom Kindergeld. Bei den onlinerechnern jedoch wird mir immer das volle Kindergeld abgezogen. Wie sieht es damit aus? Wird mir das hälftige Kindergeld der Kinder angerechnet obwohl ich es nicht kriege ? Oder kann ich das komplett aus der BErechnung rausfallen lassen?

crazy

Das geht raus. Es kann nur ein Elternteil Kindergeldberechtigt sein.
In wie weit die KM im Gegenzug Barunterhalt zahlen muss (da kümmert sich das JC ggf. selbst drum)weißt Du ja noch nicht.

Jens1979

Hallo,

das Amt verlang nun von mir fehlende NAchweise zu meinem Onlineantrag. Unter anderem soll ich NAchweise über das Kindergeld beibringen obwohl ich das ja nicht erhalte und der aktuelle GErichtsbeschluss zu dem Wechselmodell aus Oktober 2018 reicht denen wohl auch nicht aus. MAn hat mir ein eigenes erstelltes Formblatt beigelegt wo ich für die letzten Monate minutiös das Abhol- bzw. Bringdatum inkl. Uhrzeit eintragen soll (vermutlich um zu prüfen ob auch ja ein echtes Wechselmodell vorliegt). Ist das überhaupt so statthaft bzw. muss ich das ausfüllen obwohl ein GErichtsbeschluss zum Wechselmodell vorliegt?

Wie kann ich Kindergeldbezug nachweisen wenn ich gar kein Kindergeld für die Kinder erhalte und auch nicht Kindergeldberechtigt bin? Ist das überhaupt mein "Bier" das nachzuweisen?

crazy

Da das dem Steuergeheimnis untterliegt wirst Du bezüglich Kige null Auskunft erhalten.

Dass die eine schriftliche Aufstellung der Umgänge haben wollen ist nicht u gewöhnlich.
Wenn im Gerichtsbeschluss schon alles exakt drin steht weise sie darauf hin