Nachweis einer Fürsorgepflicht ohne Vaterschaft

Begonnen von Tanderud, 06. Oktober 2021, 19:56:48

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Tanderud

Hallo Leute,

ich beziehe ALG II und muss in eine andere Unterkunft ziehen. Bisher wohne ich in einem Zimmer zur Untermiete. Da ich 50% der Zeit ein Kind betreue, benötige ich eine Unterkunft mit einem zweiten Zimmer. Ich bin nicht der Vater des Kindes.

Nun möchte ich einen Antrag auf Wohnungswechsel stellen und dort meinen Umzug damit begründen, dass ich eben dieses Kind betreuen muss. Allerdings fehlen mir dazu Dokumente, wie beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung, denn ich bin nicht der leibliche Vater.

Welche Möglichkeiten habe ich diesen Nachweis zu erbringen?

Gibt es Erfahrungen von anderen Menschen, die ein Kind versorgen ohne in das übliche Kleinfamilienmodell zu passen (Omas, Opas, Geschwister, andere Familienangehörige oder Partner)?

Grüße
Tanderud

BigMama

In welchem Verhältnis stehst du zu dem Kind und wie betreust du es? Dauerhaft? Stundenweise? Wer hat die elterliche Sorge? Was ist mit Mutter und Vater des Kindes?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Deadpool

Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Fürsorgepflicht denn beruhen?

crazy

Es gibt auch liebevolle soziale Väter, die auf die Blutlinie nicht angewiesen sind...
Tanderud, blöde Situation jetzt für Dich. Gibt es ggf dazu irgendetwas was Schriftliches?
Aber mal Grundsätzlich: Als Alg2 Empfänger bekommt man KdU für 1 Person, wie viele Zimmer die Wohnung hat ist dabei irrelevant. Sie muss nur in Euro angemessen sein. Du kannst also 2 oder gar 3 Zimmer mieten, passt die Wohnung ins Budget.

Da Du das Kind ja schon länger betreust wird das im JC doch wohl eh bekannt sein?

Birgit63

Ich denke, da wird es gar nichts geben. Das ist Privatvergnügen. Ist ja ganz lieb von dir. Aber da wird es ja wohl eine Mutter zu dem Kind geben. Evtl. kannst du das Kind ja in der Wohnung der Mutter betreuen.

Deadpool

Zitat von: crazy am 07. Oktober 2021, 07:37:36Es gibt auch liebevolle soziale Väter, die auf die Blutlinie nicht angewiesen sind...

Sicher, aber das ist dann keine Pflicht.

Birgit63

Hier möchte der TE eine größere Unterkunft, die das JC zahlen soll, weil er ein Kind betreut, was nicht seines ist. Da gibt es nichts.

crazy

Nö, der TE muss aus seinem Zimmer raus.
Als Alg2 Empfänger muss er sich an die vor Ort gültigen KDU für 1 Person halten. Ob er dann dafür 2 oder 3 Zimmer mietet-seine Sache.
Ob die Betreuung des Kindes etwas ist, was Berücksichtigung bei Maßnahmen usw findet ist andere Baustelle.

Birgit63

Für mich liest sich das so, dass er aus der Unterkunft raus muss, weil er nur ein Zimmer hat und er ein Kind betreut und er deshalb 2 Zimmer braucht. Wenn es nämlich so ist, dann zahlt das JC auch keine Umzugskosten bzw. wird der Umzug gar nicht gehmigt. Sollte es allerdings tatsächlich so sein, dass er sowieso aus der Unterkunft raus muss, dann kann er sich ja eine Wohnung suchen, die die Angemessenheit für eine Person nicht überschreitet und trotzdem 2 oder 3 Zimmer hat.

Sheherazade

Man könnte TE am besten was raten, wenn mal diese Fragen beantwortet werden würden.
Zitat von: BigMama am 06. Oktober 2021, 21:06:54
In welchem Verhältnis stehst du zu dem Kind und wie betreust du es? Dauerhaft? Stundenweise? Wer hat die elterliche Sorge? Was ist mit Mutter und Vater des Kindes?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"