Wiedereingliederungszuschuss

Begonnen von mantuani, 07. Oktober 2021, 14:15:53

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mantuani

Guten Tag
Sollte der Arbeitgeber bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen noch vor der Vertragsunterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Jobcenter Wiedereingliederungszuschüsse
beantragen, oder geht das auch nach der Einstellung?
VG

Gast50147

Meinst du eine einmalige Zahlung oder einen Lohnzuschuss?

Sheherazade

Zitat von: mantuani am 07. Oktober 2021, 14:15:53
Sollte der Arbeitgeber bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen noch vor der Vertragsunterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Jobcenter Wiedereingliederungszuschüsse
beantragen, oder geht das auch nach der Einstellung?

Vor Arbeitsaufnahme, näheres dazu hier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50787

Bei mir hat das damals das Jobcenter mit dem AG vereinbart.
Ich habe vollen Tariflohn erhalten und die haben untereinander abgerechnet.
Ist aber schon paar Jährchen her.