Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?

Begonnen von Steve79, 11. Oktober 2021, 20:49:06

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Gast50147

Zitat von: justine1992 am 13. Oktober 2021, 09:54:31Warum vermietest Du ihn nicht?
Wurde ihm schon in Antwort # 5 geraten.
70 € zahlt ihr nur für 1 Stellplatz? Verdammt teuer.
Ich zahle 35 € für eine komplette Garage aus Fertigbeton.
Und ein offener Stellplatz gehört auch noch dazu.

blaumeise

Das hängt wohl von der Stadt sowie davon, wo der TG-Platz sich befindet. Ob in der dicht bebauten Wohngegend von Frankfurt/Main mit engen Straßen und wenig Parkmöglichkeiten oder irgendwo außerhalb.

Steve79

Vermieten würde sich nicht wirklich lohnen da es

A.) nicht viel wert ist ~30€

B.) Ich von Sozialhilfe aufgestockt werde und somit es vermutlich nicht behalten dürfte

C.) müsste erstmal jemand finden und bin aber eigentlich froh ziemlich inkognito bei uns in der  Wohngegend zu sein und will nicht mit privaten Sachen auffallen.
Ist leider notwendig denn in Deutschland ist immer arm gegen arm und arm gegen ärmer.
Ich bin eigentlich ein sehr offener Typ und mag Menschen, aber man muss sich wirklich schützen wenn man arm ist. Hab schon soo viel unglaubliche menschliche Abgründe und Hass erlebt von Menschen die ich überhaupt nicht kenne (Behauptungen ich hätte Auto zerkratzt, oder ich hätte Wodka gekauft von irgendeiner Frau die ich noch nie gesehen habe etc. Und auch schlimmere Sachen)
Solange man nicht Geld und Eigentum hat ist man völlig ungeschützt und ausgeliefert. Man kann sich nur mit Gewalt verteidigen und selbst da ist man sofern man gewinnt auch noch Schuld. Da bleibt nur so wenig aufzufallen wie möglich. Deswegen informiere ich mich überhaupt so ausführlich was ich darf oder nicht, damit auch nicht die kleinste Möglichkeit besteht mir ans Bein zu pinkeln.

Pyramide

Zitat von: Gast50147 am 13. Oktober 2021, 09:44:45
Das allein zählt in dem Urteil:
... sofern die Rahmenbedingungen gleich sind. Es könnten bspw. im Mietvertrag o.ä. Regelungen stehen, die nicht so "unscharf" wie im Urteils-Fall sind. Deswegen ja der Rat, das Urteil genau mit der eigenen Situation abzugleichen.

Gast50147

Die Nutzung eines Kfz. Stellplatzes durch einen PKW Anhänger ist gebrauchsüblich und damit zulässig.

Aus dem Urteil im Wortlaut:
Das Abstellen eines zugelassenen oder ggf. auch vorübergehend nicht zugelassenen Pkw-Anhängers ist eine mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs zusammenhängende und nicht unübliche Weise der Nutzung einer solchen Stellfläche.
Insbesondere kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass die Zweckbestimmung ,,Pkw-Stellplatz" bzw. ,,Kfz-Stellplatz" ausschließlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen bzw. gar Personenkraftwagen erfassen soll.

Gast32644

@Steve79

Ähm, da du gezielt nach Wohnwagen oder Wohnmobil gefragt hast - in einer normalen TG geht das gar nicht wegen der Fahrzeughöhe.

Hätte ich den Stellplatz, wäre der schon längst vermietet. Den könnte ich locker bei mir vor Ort für 100-200 € anbieten. Du wohnst in der falschen Gegend  :grins:

Gast50147

@ steve 79 will kein Wohnmobil sondern einen PKW Anhänger auf seinen Parkplatz abstellen und das haben die Gerichte als normale Nutzung für einen PKW Stellplatz angesehen und erlaubt. Alles andere zählt doch nicht!