Was darf ich alles an meinem Stellplatz machen?

Begonnen von Steve79, 11. Oktober 2021, 20:49:06

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Steve79

Hallo,

Schon gut 20 Jahre habe ich in meiner Mietwohnung auch einen Tiefgaragenstellplatz mitgemietet. Dieser kostet auch extra.
Ich habe ihn Jahre lang nicht genutzt und musste feststellen, dass es wohl mehr oder weniger regelmäßig von jemand anders ,,verwendet" wird.

Mir war es bis jetzt egal da ich kein Auto habe und vermutlich auch keins haben werde.

Aber es ist eigentlich schade den Platz gar nicht zu nutzen, gerade wenn man nur eine sehr kleine Wohnung hat.

Deswegen würde mich interessieren was ich mit diesem Platz alles machen darf:

1. Dürfte ich z.B. dauerhaft einen kleinen Wohnwagen dort parken?

Oder einen Kasten-Anhänger und dort irgendwelchen Krämpel lagern?

Oder sogar einfachso ohne Wagen oder Hänger dort Sachen abstellen?

Es ist nur überdacht und durch Farbe abgegrenzt, wie in einem Parkhaus in der Stadt

crazy

Ein PKW Stellplatz ist als solcher gemietet und gemäß Garagennutzungsordnung auch dafür zu nutzen.
Da Privatgelände dürfte da ggf auch ein Anhänger stehen  welcher nicht in Benutzung ist. Ob der Vermieter da etwas gegen hat?
Gegen Wohnwagen,Wohnmobil darf er mit Sicherheit etwas haben.

Wenn der TG Platz mit extra Mietvertrag gemietet ist kannst Du ihn auch kündigen.
Ansonsten wäre auch unnerhalb dervHausgemeinschaft vielleicht wer an deinem Stellplatz gegen xx interessiert?

Steve79

Zitat von: crazy am 11. Oktober 2021, 20:58:01


Gegen Wohnwagen,Wohnmobil darf er mit Sicherheit etwas haben.



Auch wenn der nur dort steht? Also ohne das dort jemand wohnt?




crazy

Ja! Es ist ein PKW Stellplatz.
Mal abgesehen davon ginge der vermutlich nicht mal rein. Zu hoch und zu breit.

Steve79

Ich überlege es mir mal: für mich ist ein Hänger sowieso am interessantesten, weil man den mal brauchen kann und dann bräuchte man nur noch einen Freund mit Auto statt mit Auto und Hänger.

Und als Kasten ginge aus niemandem was an wenn ich dort was lagern würde vorübergehend

Kaputt

Kommt auch darauf an ob es sich um gemietete Eigentumswohnung handelt.
Es handelt sich dann um "Sondereigentum" worüber die Gemeinschaft keine Verfügungskompetenz hat.
Bestimmt die festgelegte Gemeinschaftsordnung aber, dass die Kfz-Stellplätze abwechselnd von den Wohnungseigentümern (oder Mietern) nach Bedarf belegt werden können, widerspricht es ordnungsgemäßem Gebrauch, wenn ein Wohnungseigentümer ein Wohnmobil (gilt auch für Hänger) längerfristig abstellt.
Ist in der Gemeinschaftsordnung nichts festgelegt musst du aber die Teilungserklärung beachten.
Du kannst den Platz aber untervermieten.

crazy


Gast50147

Zitat von: crazy am 12. Oktober 2021, 10:32:28Kaputt, der TE ist Mieter!!!
Viele Eigentumswohnungen werden als Geldanlage gekauft und vermietet.
Dann aber zählt die Gemeinschaftsordnung.
Es regt sich aber bestimmt auch keiner auf wenn er den Eigentümer fragt ob er einen PKW-Anhänger hinstellen darf.
Ich meine Ja das darf er (vorbehaltlich genauerer Überprüfung)

Sheherazade

Zitat von: Steve79 am 11. Oktober 2021, 20:49:06
Deswegen würde mich interessieren was ich mit diesem Platz alles machen darf:

Sollte aus dem Mietvertrag für den Stellplatz hervorgehen. Oder aus der angehängten Nutzungsordnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Steve79

@Kaputt:

Soweit ich weiß hat jeder seinen Platz und es wird nicht abwechselnd genutzt.

Ich glaube von den ca. 20 erwachsen Personen die in diesem Haus wohnen haben nur 2 ein Auto.

Dafür ist draußen dann aber ständig alles zugeparkt komischerweise. Und zwar mit Luxusautos, aber das ist ein anderes Thema.

Ich werde vermutlich nie das Geld haben in was Besseres umzuziehen deshalb muss ich zumindest die kleinen Bereiche nutzen die mir zustehen.

Gast50147

Ich habe es gefunden @ steve 79
https://www.mietrechtsiegen.de/weg-grenzen-zulaessiger-nutzung-von-kraftfahrzeugstellplaetzen/

Das Abstellen eines Pkw-Anhängers liege im Rahmen der Nutzung eines Kfz-Stellplatzes. Es sei - im Vergleich mit dem Abstellen eines Kfz - keine stärker beeinträchtigende Außenwirkung damit verbunden. Die Außenwirkung eines solchen Anhängers ändere sich auch nicht dadurch, dass der Anhänger - wie hier - als Sammel- oder Aufbewahrungsplatz für Gerätschaften benutzt werde. Es sei dadurch weder die optische Erscheinung des Stellplatzes gemindert, noch sei eine übermäßige Beeinträchtigung gegeben.

Pyramide

Interessant, danke.
Man sollte es aber genauer lesen wegen der darin enthaltenen Abgrenzungen zu anderen, anders entschiedenen Fälle (bspw. das abgemeldete Messie-Auto) und Abhängigkeiten zu wohnungsspezifischen Regelungen. Je nachdem, was komkret vereinbart ist bzw. was konkret abgestellt wird, muss das Urteil nicht auf jeden Fall passen. Immerhin geht es da um einen Stellplatz einer Gewerbeeinheit.

Steve79

@harry:
Danke für die Recherche!

@Pyramide:
Ich weiß das nicht jedes Urteil immer auf jede Situation passt. Darüber dürfen sich dann aber die Juristen den Kopf zerbrechen.

Ich habe aber auch nicht vor dort einen ,,Messimüllhaufen" zu etablieren, sondern gucke mal wie ich den Platz gut nutzen kann.


Gast50147

Das allein zählt in dem Urteil:
Zitat von: Gast50147 am 12. Oktober 2021, 15:49:48Das Abstellen eines Pkw-Anhängers liege im Rahmen der Nutzung eines Kfz-Stellplatzes.

justine1992

Zitat von: Steve79 am 12. Oktober 2021, 18:58:52
gucke mal wie ich den Platz gut nutzen kann.
Warum vermietest Du ihn nicht? Wir zahlen 70 Euro für unseren und würden gerne (auch mehr) für einen zweiten zahlen. Und ich bin sichere, andere hier auch.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.