Praktische Folgen einer plötzlichen Gehbehinderung

Begonnen von avatar, 16. Oktober 2021, 11:44:43

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Eine theoretische Frage, die jeden/jede aber von heute auf morgen auch praktisch angehen könnte:

Was wären die Folgen, wenn eine allein lebende und Hartz4 oder Grundsicherung beziehende Person aufgrund eines Unfalls oder einer Operations-Komplikation in einem Maße gehbehindert ist (ein Bein gelähmt), dass ihre Wohnung wegen zu vieler Treppen (ohne Aufzug) nicht mehr bewohnbar ist?

Zur Annahme gehört, dass Unterstützung durch eine andere Person bei den Herausforderungen des Alltags (Einkäufe tragen usw.) zumindest im erforderlichen Umfang nicht gegeben wäre.

Müsste eine betroffene Person dann in einem Heim untergebracht werden, und wenn ja, von welcher Art? Oder könnte ihr für den Fall, dass das Treppensteigen ohne Last noch möglich ist, eine Hilfsperson aus einem Sozialdienst zugeteilt werden, welche z.B. Einkäufe erledigt?

Danke im Voraus.



Sheherazade

Pflegegrad feststellen lassen, je nach Schwere der Beeinträchtigung kann man entsprechende Leistungen über die Pflegekasse abrechnen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Ein hoher Pflegegrad bringt Geld das man für viele Dinge verwenden kann - u.a. für einen Pflegedienst.
Soweit ich aber weiß, leisen Sozialdienste keine Einkaufsarbeiten.
Aber viele kirchliche Einrichtungen (bei uns z.B. die Ortskirche) haben einen solchen Dienst.
Hinzu kommt bei uns dass mehrere Supermärkte wie Rewe Heimlieferungen anbieten.
Man ruft an (oder schickt Fax)  was man alles benötigt und am Abend bringt ein Fahrer die Ware ins Haus.

crazy

...und da man ja weiter am Leben teilhaben kann und sicher auch möchte zieht man dann ins Erdgeschoss. Wenn dann noch das Bad eine Dusche haben  muss, zahlt die Pflegekasse sogar bis zu 4000 Euro dafür.

Aber nur mit einer Gehbeeinträchtigung(einschl. sogar Amputationen) ist man weiter in der Lage seine Einkäufe selbst zu erledigen. Ist Sache des Willens und des Trainings. Es wäre fatal, sich deshalb aufs Sofa oder Bett zurückzuziehen. Dann ist man Ruck Zuck Vollpflegefall oder tot.

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Zitat von: crazy am 16. Oktober 2021, 12:09:24
Aber nur mit einer Gehbeeinträchtigung(einschl. sogar Amputationen) ist man weiter in der Lage seine Einkäufe selbst zu erledigen. Ist Sache des Willens und des Trainings. Es wäre fatal, sich deshalb aufs Sofa oder Bett zurückzuziehen. Dann ist man Ruck Zuck Vollpflegefall oder tot.

Danke für die bisherigen Hinweise.

In meinem Beispiel sind mehrere Treppen bis zur Wohnung zu bewältigen. Dein oben zitierter Vorschlag ist für jüngere Leute vielleicht praktikabel, aber ich persönlich, bald 68, habe auch im gesunden Zustand Probleme, Einkäufe von 5-7 Kilo bis in den 4. Stock zu tragen. Mit Gehbehinderung wäre das ohne Hilfe zumindest auf Dauer unmöglich. Um das Gewicht zu verringern, müsste ich dann jeden Tag kleinere Mengen einkaufen und jedes Mal die Treppen rauftragen.

Aber vielleicht geht es ja mit Online-Bestellung.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, solche Gewichte gehbehindert einen Kilometer weit zu tragen, und das über Jahre hinweg.


Gast50147

Und warum rufst du nicht einfach einen Supermarkt an der Hauslieferung durchführt? Vormittags anrufen und am Abend sind die Sachen im Haus.
siehe Antwort # 2. Der Lieferdienst vom Markt berechnet ca. 5 € fürs bringen

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Zitat von: Gast50147 am 16. Oktober 2021, 12:27:15
Und warum rufst du nicht einfach einen Supermarkt an der Hauslieferung durchführt? Vormittags anrufen und am Abend sind die Sachen im Haus.
siehe Antwort # 2. Der Lieferdienst vom Markt berechnet ca. 5 € fürs bringen

Klar, aber Schufa-Belastete werden von denen abgelehnt, also müsste ich mit PayPal zahlen, das mir kürzlich zum zweiten Mal OHNE Grund, ganz willkürlich, das Konto gesperrt und dann nach ein paar Tagen wieder freigegeben hat.

Auf PayPal größere Beträge überweisen ist Russisches Roulette. Die glauben, über dem Gesetz zu stehen.

https://www.verbraucherschutz.tv/2021/06/06/paypal-konto-gesperrt

https://www.sbs-legal.de/blog/paypal-konto-gesperrt-was-tun




crazy

Deshalb dringend ins EG, damit auch weiterhin  noch der Weg aus der Wohnung möglich ist.
Egal ob nun für den Weg mit Einkaufstüte oder den Müllsack oder einfach nur, um spazieren zu gehen usw...
Ich hab Verwandten mit Amputation, ist schon fast 80 Jahre alt. Die Einkäufe kommen jetzt auf den "Lifta" hoch das eine Stockwerk, der Weg zum Auto geht mit Krücke und für "Spaziergänge" hat er jetzt ein elt Mobil. Sponsorded by Pflegekasse. Er hat auch einen Rolli, aber das ist mittlerweile für seine Pflegeperson nicht mehr zu schaffen. Versuch mal 76 jährig 100 Kg Mann plus Rolli länger zu schieben, auch durch Schotterwege...

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Zitat von: crazy am 16. Oktober 2021, 12:33:53
Deshalb dringend ins EG, damit auch weiterhin  noch der Weg aus der Wohnung möglich ist.

Ich kann mir das leider nicht aussuchen, die die beiden Mietparteien im EG (alte Frau % junge Familie) sicher nicht wegen mir ausziehen oder in meine jetzige Wohnung wechseln würden. Und ein Listenplatz für eine EG-Sozialwohnung in München erst nach Monaten oder Jahren zum Erfolg führen.

crazy

Ergo Pflegegrad beantragrn. Schwerbehinderung geltend machen.
Dann klappt es schneller und vom Pflegeld kann man sich erstmal Unterstützung einkaufen.
Klaro kann man sich bei klarem Verstand auch nach einem.Platz im betreuten Wohnen umsehen, bevor man irgendwann einfach irgendwo wo Platz ist rein muss, weil es allein nicht mehr geht.
Meine Nachbarn sind so Kandidaten. Sie würde gerne, er wehrt sich noch. Da sein Verstand zusätzlich zum Körper ihm immer mehr den Dienst verweigert wird es unweigerlich in Kürze darauf hinauslaufen, dass man ihn irgendwo unterbringen muss. Und das ist nicht schön. Dann gibt es auch keine 2 Zimmer mit Ehefrau zusammen.

Gast50147

Zitat von: avatar am 16. Oktober 2021, 12:33:13
Klar, aber Schufa-Belastete werden von denen abgelehnt, also müsste ich mit PayPal zahlen,
Das stimmt nicht. Der Fahrer der die Sachen ins Haus bringt ist ein Angestellter des Supermarktes und der kassiert gegen Quittung bar. Ist jedenfalls bei uns so.

Gast32644

Also ich habe eine Gehbehinderung mit einem GdB von 60 und vorher "auf dem Berg" gewohnt. Dann habe ich bei der örtlichen städtischen Wohnbaugenossenschaft einen Antrag auf eine EG Wohnung gestellt und auch relativ zügig eine passende und für örtliche Verhältnisse, eine extrem preiswerte Wohnung bekommen.

Was ganz arg wichtig ist: Unbedingt beim Versorgungsamt/Landratsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen. Ohne einen GdB zu haben, geht bei Behörden oder städtischen Wohnbaugesellschaften gar nix.

Hat man den GdB und stellt den Antrag auf eine Wohnung dann geht das auch ohne Vitamin B viel schneller, als bei "Jedermann".

blaumeise

Zitat von: avatar am 16. Oktober 2021, 11:44:43Was wären die Folgen, wenn eine allein lebende und Hartz4 oder Grundsicherung beziehende Person aufgrund eines Unfalls oder einer Operations-Komplikation in einem Maße gehbehindert ist (ein Bein gelähmt), dass ihre Wohnung wegen zu vieler Treppen (ohne Aufzug) nicht mehr bewohnbar ist?
Ein Umzug in eine passende Wohnung wäre notwendig und würde bezahlt. Entweder Erdgeschosswohnung oder eine seniorengerechte Wohnung, wo es keine Treppenstufen gibt, dafür von unten bis oben einen Aufzug und ebenerdige Duschen. Viele neuen Seniorenwohnungen, die erst ab 60 bewohnt werden dürfen, sind von Haus aus schon passend gebaut und gestaltet.