Neue Wohnung (aus Untermiete) - keine Küche

Begonnen von balder, 17. Oktober 2021, 06:39:16

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balder

Hallo liebe Communtiy,

ich muss ende des Monats aus meiner Wohnung (Untermiete / WG) ausziehen. Ich habe aber keine Küche. Wie verhält es sich hier mit dem Erstausstatter oder sonstigen Leistungen?
Kann mir jemand weiter helfen?

Vielen Dank im voraus.

BigMama

Guten Morgen
Erstausstattung ist das was du bisher nicht besessen hast. Stell einen Antrag auf Erstausstattung und liste alles auf was du noch brauchst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yavanna

War das deine erste eigene Bleibe? Hattest du nur jetzt keine Küche oder noch nie? Das macht den Unterschied zwischen Erstausstattung als Zuschuss oder Ersatzbeschaffung als Darlehen

balder

Nein, das ist nicht meine erste Bleibe. Aber auch vorher habe ich nur in Bedarfsgemeinschafen gewohnt, in denen ich nie Küchenmöbel besessen hätten.

Fettnäpfchen

balder

Mal eins von vielen rein reichen:
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

MfG FN

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Subkulturmann

In einer WG gibt es meistens schon eine gemeinsame Küche. Oder hat jedes WG-Mitglied einen Herd in dem Zimmer?

Fettnäpfchen

Der TE hat nicht geschrieben das er in eine WG zieht sondern aus einer auszieht.
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